Bild: Jonas Rosenberger
Statkraft widerspricht mit einer Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf der Auffassung der Bundesnetzagentur, die für Juni 2019 zwei Bilanzkreisverstöße feststellte.
Am 2. Juni legte Statkraft Markets beim Oberlandesgericht Düsseldorf Beschwerde gegen die Feststellung der Bundesnetzagentur ein. „Mit unserer Beschwerde möchten wir darüber hinaus zur weiteren Klärung der regulatorischen Rahmenbedingungen sowie zur Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen bei der effizienten Integration von Erneuerbaren beitragen“, erklärte Pressesprecherin Anne Joek
Freitag, 5.06.2020, 12:57 Uhr
Susanne Harmsen
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