Quelle: Deutscher Bundestag, Achim Melde / E&M
Bundestag und Bundesrat haben unter dem Schlagwort "Osterpaket" eine Fülle an Gesetzen im Energiebereich verabschiedet. Wir geben in der E&M-Serie einen Überblick.
Insgesamt fünf Gesetzesnovellen umfasst das sogenannte Osterpaket, das Anfang Juli beschlossen wurde und den Ausbau der erneuerbaren Energien beschleunigen soll. Wegen der Folgen des Ukrainekrieges wurden vor der Sommerpause zudem noch das Energiesicherungsgesetz und das Ersatzkraftwerkebereithaltungsgesetz verabschiedet. Damit sollen die Folgen des Ukrainekrieges für die Energiewirtschaft gesetzlich in den Griff bekommen werden. Wir geben in der E&M-Serie einen Überblick über die wichtigsten Änderungen und Auswirkungen der Gesetze.
Teil 5: Die Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat seine milliardenschweren Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) mit dem Fokus auf die Sanierung reformiert. Zugleich werden einige Fördersätze verringert, damit das Geld für mehr Anträge reicht. Energetische Maßnahmen wie der Austausch alter Fenster, Türen und Heizungen sowie Wärmedämmung werden gefördert. So soll der Energieverbrauch gedrosselt werden, was neben dem Klimaschutz auch Kosten spare.
„Weniger Energie zu verbrauchen, ist der günstigste und effizienteste Beitrag zu mehr Unabhängigkeit und Klimaschutz“, sagte Wirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck (Grüne) zur Reform. Angesichts der gedrosselten Erdgaslieferungen aus Russland sei dies schon für den nächsten Winter wichtig. „In Zukunft bekommt der oder die Einzelne etwas weniger an Förderung als vorher, aber dafür können viele Menschen von den Förderprogrammen profitieren“, erläuterte Habeck den Ansatz der Reform.
Gesenkte Fördersätze für Einzelmaßnahmen
Die Fördersätze für Wärmepumpen werden um 5 % bis 10 % verringert. Gab es vor der Reform bis zu 30.000 Euro Förderung für den Einbau einer Wärmepumpe, sind es nun 24.000 Euro. Für einen Fensteraustausch konnte man früher bis zu 15.000 Euro bekommen, nach der Reform sind es 12.000 Euro. Der Effekt für Energieeinsparung und Klimaschutz liege bei der energetischen Gebäudesanierung rund um das 4,5-fache höher als im Neubau, erläuterte das BMWK.
Aus dem Klima- und Transformationsfonds sind pro Jahr Fördermittel in Höhe von 13 bis 14 Mrd. Euro geplant, davon sollen etwa 12 bis 13 Mrd. Euro Sanierungen anreizen. Die Änderungen der Reform gelten ab 28. Juli 2022 bei Komplettsanierungen und der noch laufenden Neubauförderung. Bei Einzelmaßnahmen der Sanierung gelten die neuen Bedingungen ab dem 15. August.
Im Neubau soll weitgehend von direkter Förderung auf zinsverbilligte Kredite umgestellt werden. In einem weiteren Schritt soll das Bundesbauministerium (BMWSB) in enger Abstimmung mit dem Wirtschaftsministerium für das Jahr 2023 höhere Anforderungen stellen. Anfang des Jahres hatte Habeck wegen einer Antragsflut Zuschüsse über die Förderbank KfW für ein stark nachgefragtes Neubau-Förderprogramm kurz vor Ende der Antragsfrist vorzeitig gestoppt.
Heizungsförderung für erneuerbare Energie
Nach dem Koalitionsvertrag soll jede neu eingebaute Heizung mit mindestens 65 % erneuerbarer Energien betrieben werden. Vor dem Hintergrund des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine hat die Koalition bereits am 23. März entschieden, dass diese Vorgabe möglichst bereits ab dem 1. Januar 2024 für jeden Heizungsaustausch in neuen oder bestehenden Gebäuden gelten soll.
Aktuell läuft bis 22. August eine öffentliche Konsultation zur Umsetzung des Ziels und seiner Verankerung im Gebäudeenergiegesetz (GEG). Damit sollen Energiekosten für fossile Brennstoffe sinken und die Klimaschutzziele erfüllt werden. Noch werden in Deutschland über 80 % der Wärmenachfrage durch die Verbrennung von Erdöl und Erdgas gedeckt.
Reaktionen der Verbände zwiespältig
Die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz (Deneff) bemängelt an der BEG-Reform, dass durch die kurzfristigen Änderungen falsche Signale an die Bevölkerung gesendet werden. Verbesserungen des Wärmeschutzes und der Anlagentechnik würden künftig deutlich weniger attraktiv gefördert, wohingegen Investitionen in neue Heizungen weiterhin mit bis zu 40 % der Kosten bezuschusst werden. Christian Noll, geschäftsführender Vorstand der Deneff sagte: „Der schnelle Ersatz von Gasheizungen ist wichtig, reicht alleine aber nicht aus." Die Gebäude müssten insgesamt weniger Energie benötigen, damit diese aus erneuerbaren Quellen gedeckt werden kann.
Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) begrüßte den Einstieg in den fossilen Förderstopp als dringend gebotenen Schritt zur Erreichung der Klimaschutzziele im Gebäudebereich und zur dauerhaften Bezahlbarkeit von Wärme. „Der Fokus auf ‚Worst First‘, also auf die Gebäude mit der schlechtesten Dämmung und den schmutzigsten Heizungen, ist ebenso begrüßenswert wie der Ausstieg aus fossilem Gas und Öl“, sagte BEE-Präsidentin Simone Peter.
Zugleich kritisierte sie unnötige Bremsen für den Ausbau erneuerbarer Wärmelösungen wie die Schlechterstellung der Bioenergie, insbesondere der Holz- und Pelletheizungen, die nur noch mit einer Solarthermieanlage eine höhere Förderung erhalten können. Die Streichung der Kreditförderung für Einzelmaßnahmen benachteilige einkommensschwache Haushalte, die sich Komplettsanierungen nicht leisten können. Der Umfang der Fördermittel reiche noch nicht aus, um die Wärmewende zu finanzieren, schloss Peter.
Freitag, 5.08.2022, 13:32 Uhr
Susanne Harmsen
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