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Energie & Management > Verbände - Verbände plädieren für flexible KWK-Anlagen statt Peaker
Quelle: Fotolia / Rawpixel
Verbände

Verbände plädieren für flexible KWK-Anlagen statt Peaker

Die Bioenergieverbände haben Vorschläge zur Überarbeitung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2023) vorgelegt. Vor allem die geplanten Spitzenlastkraftwerke stören sie.
Die Bioenergieverbände des Hauptstadtbüro Bioenergie plädieren für Änderungen im Erneuerbaren-Energien-Gesetze (EEG 2023). Kern des Vorschlagkatalogs ist eine grundsätzliche Neuausrichtung des Ausschreibungsdesigns, weg von einer Fokussierung auf Biomethan-Spitzenlastkraftwerke, hin zu flexiblen Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, teilten die Verbände am 9. Oktober mit.

Nach ihrer Ansicht haben die vergangenen Ausschreibungsrunden für Biomethan sowie Biomasse gezeigt, dass das aktuelle Ausschreibungsdesign des EEG am Bedarf des Markts vorbei geht. Horst Seide, Präsident im Fachverband Biogas forderte daher die Politik daher auf, die mit dem EEG 2023 eingeführte Verengung auf Biomethan-Spitzenlastkraftwerke zurückzunehmen und den Schwerpunkt auf flexible Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen zu legen. 

Die Ausschreibungsergebnisse der überzeichneten regulären Biomasse-Ausschreibung und der mehrmals fehlgeschlagenen Biomethan-Ausschreibungen zeigten, dass Projektierer an KWK-Anlagen – betrieben mit Biogas, Biomethan oder Holz − interessiert sind, nicht aber an Spitzenlastkraftwerken ohne Wärmeauskopplung.

„Bei den im Ausschreibungsdesign vorgeschriebenen geringen Volllaststunden, in denen ein Biomethan-Peaker maximal betrieben werden darf, ist an eine sinnvolle Verwendung der Wärme gar nicht zu denken“, sagte Seide. Dabei sollte die Bundesregierung im Hinblick auf die längst überfällige Wärmewende Stadtwerken oder Betreibern lokaler Wärmenetze ermöglichen, auch Biomethan einzusetzen, und zwar so, dass Strom und Wärme klimaneutral erzeugt werden können.

Die Branche sieht allem bei den Ausschreibungsvolumina mögliche Hemmnisse. So sollte das reguläre Biomasse-Ausschreibungsvolumen nicht reduziert, sondern um die nicht in Anspruch genommenen Volumina der Biomethan-Ausschreibungen erhöht werden. „Ebenfalls sind die Südquote oder die endogene Mengensteuerung schlichtweg ein unnötiger Bremsklotz. Wir brauchen zur Erreichung unserer Klimaziele alle erneuerbaren Potenziale und sollten diese nicht künstlich ausbremsen“, sagte Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüro Bioenergie. 

Nicht zuletzt müsse der Weg hin zu einer noch flexibleren Stromproduktion konsequent beschritten werden. „Der Flexibilitätszuschlag in der regulären Ausschreibung wie in der Biomethan-Ausschreibung muss an die Inflation angepasst werden, um weiteren Zubau von Flexibilität zu ermöglichen“, so Rostek.

Diese und weitere Vorschläge zur Änderung des EEG 2023 sind auch auf der Webseite des Hauptstadtbüro Bioenergie zu finden.

Dienstag, 10.10.2023, 10:28 Uhr
Heidi Roider
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Verbände plädieren für flexible KWK-Anlagen statt Peaker
Die Bioenergieverbände haben Vorschläge zur Überarbeitung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2023) vorgelegt. Vor allem die geplanten Spitzenlastkraftwerke stören sie.
Die Bioenergieverbände des Hauptstadtbüro Bioenergie plädieren für Änderungen im Erneuerbaren-Energien-Gesetze (EEG 2023). Kern des Vorschlagkatalogs ist eine grundsätzliche Neuausrichtung des Ausschreibungsdesigns, weg von einer Fokussierung auf Biomethan-Spitzenlastkraftwerke, hin zu flexiblen Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, teilten die Verbände am 9. Oktober mit.

Nach ihrer Ansicht haben die vergangenen Ausschreibungsrunden für Biomethan sowie Biomasse gezeigt, dass das aktuelle Ausschreibungsdesign des EEG am Bedarf des Markts vorbei geht. Horst Seide, Präsident im Fachverband Biogas forderte daher die Politik daher auf, die mit dem EEG 2023 eingeführte Verengung auf Biomethan-Spitzenlastkraftwerke zurückzunehmen und den Schwerpunkt auf flexible Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen zu legen. 

Die Ausschreibungsergebnisse der überzeichneten regulären Biomasse-Ausschreibung und der mehrmals fehlgeschlagenen Biomethan-Ausschreibungen zeigten, dass Projektierer an KWK-Anlagen – betrieben mit Biogas, Biomethan oder Holz − interessiert sind, nicht aber an Spitzenlastkraftwerken ohne Wärmeauskopplung.

„Bei den im Ausschreibungsdesign vorgeschriebenen geringen Volllaststunden, in denen ein Biomethan-Peaker maximal betrieben werden darf, ist an eine sinnvolle Verwendung der Wärme gar nicht zu denken“, sagte Seide. Dabei sollte die Bundesregierung im Hinblick auf die längst überfällige Wärmewende Stadtwerken oder Betreibern lokaler Wärmenetze ermöglichen, auch Biomethan einzusetzen, und zwar so, dass Strom und Wärme klimaneutral erzeugt werden können.

Die Branche sieht allem bei den Ausschreibungsvolumina mögliche Hemmnisse. So sollte das reguläre Biomasse-Ausschreibungsvolumen nicht reduziert, sondern um die nicht in Anspruch genommenen Volumina der Biomethan-Ausschreibungen erhöht werden. „Ebenfalls sind die Südquote oder die endogene Mengensteuerung schlichtweg ein unnötiger Bremsklotz. Wir brauchen zur Erreichung unserer Klimaziele alle erneuerbaren Potenziale und sollten diese nicht künstlich ausbremsen“, sagte Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüro Bioenergie. 

Nicht zuletzt müsse der Weg hin zu einer noch flexibleren Stromproduktion konsequent beschritten werden. „Der Flexibilitätszuschlag in der regulären Ausschreibung wie in der Biomethan-Ausschreibung muss an die Inflation angepasst werden, um weiteren Zubau von Flexibilität zu ermöglichen“, so Rostek.

Diese und weitere Vorschläge zur Änderung des EEG 2023 sind auch auf der Webseite des Hauptstadtbüro Bioenergie zu finden.

Dienstag, 10.10.2023, 10:28 Uhr
Heidi Roider

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