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Am 5. August hat das Bundeswirtschaftsministerium die neue Deckelung der Förderung für Energieberatung ab 7. August angekündigt. Energieverbände sehen darin eine schlechte Entscheidung.
Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) muss sparen (wir berichteten). Betroffen sind die Programme „Bundesförderung Energieberatung Wohngebäude (EBW)“ sowie „Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN)“. Konkret reduzieren sich die Fördersätze in beiden Energieberatungsprogrammen pro Beratung von bisher 80
Prozent auf zukünftig 50
Prozent des förderfähigen Beraterhonorars. Weiterhin werden die maximalen Zuschussbeiträge um 50
Prozent gegenüber den bisherigen Zuschusshöhen gesenkt.
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) berechnete, dass dies für eine geförderte EBW-Energieberatung für Ein- und Zweifamilienhäuser nur noch 650
Euro statt bisher 1.300
Euro bedeutet und 850
Euro statt 1.700
Euro Zuschuss für Wohnhäuser mit mindestens drei Wohneinheiten. Nach Einschätzung des VKU sind auch die beiden weiteren EBN-Fördermodule Energieaudit DIN
EN
16427 sowie Contracting-Orientierungsberatung von der Reduzierung der Fördersätze betroffen. Nicht gekürzt werden sollen dagegen die Anrechnungsmöglichkeiten der EBW-Förderung (sogenannter iSFP-Bonus) bei der Bundesförderung effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG
EM).
Aufgrund der Verbindung von Energieberatung mit der energetischen Sanierung hätte das Ministerium mit einer stärkeren Nachfrage des Energieberatungsprogramms für Wohngebäude rechnen müssen, so der Verband. „Die aktuelle Vorgehensweise steht der Planbarkeit und Verlässlichkeit von Förderprogrammen entgegen“, kritisierte der VKU. Zudem leide die Erreichung des Ziels, bis 2045 einen klimaneutralen Gebäudebestand in Deutschland zu erreichen.
BDEW will mehr Förderbudget 2025Auch der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) hält die Senkung der Fördersätze für einen Fehler. BDEW-Hauptgeschäftsführerin Kerstin Andreae sagte: „Die große Herausforderung in der Wärmewende ist, den Bestand so umzubauen, dass klimaneutral geheizt werden kann.“ In Deutschland sind zwei Drittel aller Wohnungen älter als 50
Jahre. Daher seien Energieberatungen für viele der erste Schritt zu einer energetischen Sanierung.
Die Beratung sei ein zentraler Schlüssel, um gemeinsam mit den Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern die individuell beste Lösung für das Gebäude zu finden. „Gerade vor dem Hintergrund des komplexen Gebäudeenergiegesetzes war der Fördertopf für die Gebäudeenergieberatung von Anfang an zu niedrig dimensioniert“, kritisierte Andreae. Der Zugang zu Energieberatung sollte so niedrigschwellig wie möglich gehalten werden.
„Qualifizierte Energieberatungen zahlen unmittelbar auf die dringend notwendige Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen im Gebäudesektor ein“, erinnerte sie. In der Praxis bilde der aus der Beratung resultierende individuelle Sanierungsfahrplan die Grundlage einer anschließenden Investitionsentscheidung – ob für einzelne Sanierungsmaßnahmen oder die Ertüchtigung eines Gebäudes auf einen Effizienzhausstandard.
„Mit Blick auf das Jahr
2025 sollte das Fördervolumen für die Energieberatung im Sinne einer erfolgreichen Wärmewende unbedingt wieder ausgeweitet werden“, forderte Andreae.
Mittwoch, 7.08.2024, 14:27 Uhr
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