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Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren beschäftigt jetzt den zuständigen Fachausschuss. Die Verfahrensdauer soll halbiert werden.
Die Ampel-Regierung will genehmigungsrechtliche Hemmnisse bei der Erschließung der Geothermie sowie dem Ausbau von Wasser-Wärmepumpen und Wärmespeichern abbauen. Am 4.
September hatte das Kabinett dazu Gesetzesänderungen beschlossen.„Jetzt holen wir die Geothermie endlich aus ihrem Schattendasein“, sagte damals Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne). Jetzt befasst sich der Bundestagsausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen mt dem
Gesetzentwurf.
Die Regierung beabsichtigt laut Entwurf, zur besseren Erschließung des energetischen Potenzials der Geothermie sowie für den Ausbau der klimaneutralen Wärme- und Kälteversorgung durch Wärmepumpen die Verfahrensdauern zu halbieren. Erreicht werden soll das nach Mitteilung des Bundestages durch „Digitalisierungsvorgaben, Verkürzung behördlicher Fristen bei der Bearbeitung von Antragsunterlagen und die Reduzierung von Genehmigungsanforderungen“.
„Geothermie ist eine klimaneutrale, nach menschlichen Maßstäben unerschöpfliche und zugleich zuverlässige und über das gesamte Jahr verfügbare Energiequelle, mit der auch hohe Wärmebedarfe gedeckt werden können“, heißt es in dem Gesetzentwurf.
100 Tiefengeothemie-Projekte bis 2030
Dieses Potenzial für eine klimaneutrale Wärmeversorgung sei bislang nur unzureichend erschlossen worden. Laut Bundesregierung werden weniger als zwei Prozent der Wärme derzeit aus Geothermie und Umweltwärme gewonnen. Bis Februar des Jahres 2022 seien weniger als 50 Projekte der tiefen Geothermie mit einer thermischen Leistung von knapp 350 MW realisiert worden, heißt es weiter.
Im November vor zwei Jahren hatte sich das Bundeswirtschaftsministerium in einem Eckpunktepapier dafür ausgesprochen, bis zum Jahr 2030 mindestens 100 neue tiefengeothermische Projekte anzustoßen.
Die geplanten Beschleunigungsmaßnahmen sind Teil der „Wachstumsinitiative“ der Bundesregierung. Mit dem Bürokratieentlastungsgesetz IV soll die oberflächennahe Geothermie aus dem Anwendungsbereich des Bergrechts genommen werden. Um Genehmigungsverfahren zu verkürzen, sind Änderungen im Berg- und Wasserrecht vorgesehen. Darüber hinaus sollen mit der Baurechtsnovelle Geothermievorhaben im Außenbereich einfacher zugelassen werden.
Freitag, 4.10.2024, 14:48 Uhr
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