Quelle: E&M / Jonas Rosenberger
Der Verkehrsminister müsse den Windkraftausbau möglich machen, forderte der Bundesverband Windenergie (BWE). Die Transporte der großen Bauteile scheiterten an Straßen und Brücken.
In einer Online-Veranstaltung forderte Wolfram Axthelm am 28.
Juli, der Bundesverkehrsminister müsse trotz Sommerpause endlich an die Arbeit gehen. Der Geschäftsführer des Bundesverbandes Windenergie (BWE) beklagte, dass der Windkraft-Ausbau zunehmend an fehlenden Transportwegen scheitere. Ein Tool der Autobahn GmbH des Bundes, die Minister Volker Wissing (FDP) untersteht, mache zwar digitale Anfragen möglich, erteile aber nur Ablehnungen ohne Begründung oder Alternativrouten.
Des Weiteren gab es Neuberechnungen der Brückenlasten, durch die die Häfen Cuxhaven und Bremen für Schwertransporte nicht mehr erreichbar seien, kritisierte Axthelm. „So wird es unmöglich, bis zu sechs Windkraftanlagen täglich in Betrieb zu nehmen, wie von den Ausbauplänen der Bundesregierung vorgezeichnet“, mahnte Axthelm.
Noch Reserven bei schnelleren GenehmigungenEr begrüßte die vom Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) vorgelegte Vollzugsempfehlung für Paragraf
6 Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG), der schlanke Genehmigungsverfahren für Windräder in ausgewiesenen Gebieten vorsieht. Hessen habe noch bessere Empfehlungen herausgegeben, lobte Axthelm.
Um diese Genehmigungen weiter zu beschleunigen, forderte er klarere Regeln. So solle definiert werden, was "Vollständigkeit der Antragsunterlagen" bedeutet. Die Behörden sollen nur einmal nachfordern dürfen und eine einmonatige Bearbeitungsfrist bekommen. Auch Trägern öffentlicher Belange sollten nur noch eine Fristverlängerung zugestanden werden, fordert der BWE. Zur Beschleunigung könne auch beitragen, wenn Behörden Schadenersatz leisten müssten, wenn sie nicht rechtzeitig Unterlagen bearbeiten. Schließlich führten die Verzögerungen auch zu wirtschaftlichen Verlusten bei den Projektierern und Investoren.
Viele Gesetzesvorhaben im HerbstMit Spannung erwarte die Branche den Herbst, wenn das
Bundesimmissionsschutzgesetz (BImschG) in den Parlamentskammern abgestimmt wird, auch dies zur Verfahrensbeschleunigung. Auch das
Solarpaket II soll dann verabschiedet werden. Es regelt unter anderem ein Wegerecht für Betreiber von erneuerbaren Energieanlagen. Dies solle aber nicht nur für Errichtung und Anschluss von Solaranlagen und Windturbinen gelten, sondern auch für Wartung und Rückbau, fordert der Verband von der Politik.
Auch das
Luftverkehrsgesetz, Paragraf
18, stehe im Herbst zur Änderung an. Hier hofft der BWE, dass die Radaranlagen zur Luftraumüberwachung vom Verteidigungsministerium nicht eingeschlossen werden. Andernfalls würden bis zu 42
Prozent des Bundesgebietes in den 50-Kilometer-Radius der Radare fallen, was Windkraftanlagen behindern könnte.
Axthelm begrüßte die neue Möglichkeit für Kommunen im
Baugesetzbuch, selbst Windkraftflächen auszuweisen. Auch die zusätzliche Privilegierung von Stromanlagen für Industrie und Mittelstand in der Gemeindeplanung könne hilfreich sein. Allerdings sei es hinderlich, dass dafür in vielen Fällen erst ein Zielabweichungsverfahren bei der oberen Landesbehörde eingereicht werden muss.
Für die Ausschreibungen der Förderung für Windkraftanlagen an Land wünschte sich Axthelm vor der Bundesnetzagentur, dass die Höchstwerte für 2024 bald bekannt gegeben werden, damit die Projektierer besser planen könnten. Für 2023 waren die erhöhten Werte erst im Dezember des Vorjahres veröffentlicht worden, das sei zu knapp.
Zudem solle die Behörde die ausgeschriebene Leistung nicht unnötig kürzen. „Es gab in diesem Jahr 80
Prozent mehr Teilnehmer an der Ausschreibung“, erinnerte Axthelm. Für den geplanten Ausbau müssten es noch mehr werden, daher solle die Bundesnetzagentur die Ausschreibungen digitalisieren, regte er an.
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Praxisbeispiel eines Rotorblatt-Transports von Bremen nach Schleswig-Holstein über Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern (zum Vergrößern bitte auf die Grafik klicken) Quelle: Enercon |
EU-Gesetze positiv bewertetZufrieden zeigte sich der BWE mit den jüngsten Entwicklungen in der EU-Gesetzgebung. So soll am 14.
September die Novelle der
Erneuerbare-Energien-Direktive (RED III) im Parlament und anschließend im Rat beschlossen werden. Diese ermögliche auf bereits voruntersuchten Flächen eine Windkraft-Genehmigung binnen eines Jahres.
Auch die neuesten Beschlüsse zum
EU-Strommarktdesign fanden den Beifall des BWE. So werde nicht mehr auf eine Förderung erneuerbarer Energien allein über Differenzverträge (CfD) abgestellt. Es seien weiterhin nationale Förderungen möglich und auch Direktlieferverträge (PPA). „Das stärkt eine marktliche Entwicklung erneuerbarer Energien“, sagte Axthelm.
Gemeinsam mit dem Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) plädiert die Windbranche hierbei für eine strommengenbasierte Förderung statt wie bisher auf eine allein auf Laufzeiten festgelegte. Dies ermögliche für die Betreiber mehr Flexibilität.
Freitag, 28.07.2023, 16:46 Uhr
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