Die oberste Wettbewerbsbehörde der EU kündigte am Mittag in Brüssel eine „eingehende Prüfung“ der Entschädigungszahlungen an. Der deutsche Ausstieg aus der Braunkohleverstromung sei zwar ein Beitrag zur Energiewende und zum europäischen Klimapakt, erklärte Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager.
Die Kommission müsse aber sicherstellen, dass der Wettbewerb dabei keinen Schaden nehme: „Unsere Rolle ist es, dafür zu sorgen, dass die Entschädigungen, die den Betreibern für die vorzeitige Schließung der Kraftwerke gezahlt werden, das notwendige Minimum nicht überschreiten. Und nach den Informationen, über die wir im Augenblick verfügen, können wir das nicht mit Sicherheit sagen.“
Stein des wettbewerbspolitischen Anstoßes sind 4,35 Mrd. Euro, die im Zuge der Kohleausstiegsbeschlüsse an die ostdeutsche Leag (1,75 Mrd. Euro) und die westdeutsche RWE (2,6 Mrd. Euro) gezahlt werden sollen. Die Bundesregierung hatte die geplanten Entschädigungen im letzten Jahr in Brüssel angemeldet. Inzwischen ist man dort zu der Ansicht gekommen, dass es sich um eine staatliche Beihilfe für die beiden Unternehmen handelt.
Beihilfen dürfen nicht zu hoch sein
Das alleine wäre noch kein Problem, denn die Kommission kann Beihilfen dann genehmigen, wenn sie dazu dienen, andere Ziele der EU zu erreichen. Das ist hier der Fall, denn der Kohleausstieg dient dem Klimaschutz. Das wird in Brüssel nicht infrage gestellt. Die Beihilfen dürfen aber auch dann nur so hoch sein, damit das Ziel erreicht wird. Daran hat die Kommission offensichtlich Zweifel.
Zur Begründung der milliardenschweren Ausstiegsprämie verweist die Bundesregierung darauf, dass RWE und Leag durch das vorzeitige Ende der Braunkohle Gewinne entgehen, die sie sonst realisiert hätten. Die Kommission hält die dabei von den Deutschen zugrunde gelegten Zeithorizonte offenbar für überzogen. Auch andere Parameter, die zur Berechnung des „entgangenen Profits“ herangezogen wurden, seien zumindest fragwürdig, heißt es in der Kommission. Das gelte insbesondere für den verwendeten CO2-Preis.
Außerdem verursacht die vorzeitige Schließung der Gruben nach Ansicht der Bundesregierung höhere Renaturierungskosten für die Wiederherstellung der Landschaft. Das wird von der Kommission nicht grundsätzlich in Frage gestellt, sie möchte über die möglichen Alternativen aber etwas mehr wissen als man in Berlin bisher verraten hat.
Konkurrenten sollen Bedenken äußern
Mit der eingehenden Prüfung wolle sich die Kommission vergewissern, ob ihre Zweifel begründet seien, heißt es in Brüssel. Dabei sollen ihr die Konkurrenten der beiden Konzerne und alle anderen Marktteilnehmer helfen. Sie sind aufgerufen, Bedenken gegen die Entschädigungszahlungen bei der Kommission anzumelden. Danach will die Kommission entscheiden, ob RWE und Leag die gesamte Entschädigung erhalten oder nur einen Teil davon.
Das Bundeswirtschaftsministerium hat in einer Stellungnahme darauf hingewiesen, dass die Kommission zur Prüfung verpflichtet sei und diese Prüfung ergebnisoffen geführt werde. „Die Bundesregierung wird sich in das Verfahren konstruktiv und engagiert einbringen.“ Das Ministerium verweist darauf, dass die Entschädigungen für die Steinkohlekraftwerke bereits im letzten Jahr von Brüssel genehmigt wurden. Der Kohleausstieg werde „ohne zeitliche Verzögerung“ fortgesetzt. Der im Kohleausstiegsgesetz festgelegte Stilllegungspfad gelte weiter und werde durch die Prüfung der Kommission nicht infrage gestellt.
Die Grünen im Europäischen Parlament begrüßen die Entscheidung. Sie verweisen auf eine Studie des Öko-Institutes, nach der die Hälfte der vereinbarten Summe ausreichen würde, um die Energiekonzerne zu entschädigen. Die Bundesregierung habe „märchenhafte Summen für angeblich entgangene Gewinne“ akzeptiert, kritisierte die grüne Abgeordnete Jutta Paulus.
Die oberste Wettbewerbsbehörde der EU kündigte am Mittag in Brüssel eine „eingehende Prüfung“ der Entschädigungszahlungen an. Der deutsche Ausstieg aus der Braunkohleverstromung sei zwar ein Beitrag zur Energiewende und zum europäischen Klimapakt, erklärte Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager.
Die Kommission müsse aber sicherstellen, dass der Wettbewerb dabei keinen Schaden nehme: „Unsere Rolle ist es, dafür zu sorgen, dass die Entschädigungen, die den Betreibern für die vorzeitige Schließung der Kraftwerke gezahlt werden, das notwendige Minimum nicht überschreiten. Und nach den Informationen, über die wir im Augenblick verfügen, können wir das nicht mit Sicherheit sagen.“
Stein des wettbewerbspolitischen Anstoßes sind 4,35 Mrd. Euro, die im Zuge der Kohleausstiegsbeschlüsse an die ostdeutsche Leag (1,75 Mrd. Euro) und die westdeutsche RWE (2,6 Mrd. Euro) gezahlt werden sollen. Die Bundesregierung hatte die geplanten Entschädigungen im letzten Jahr in Brüssel angemeldet. Inzwischen ist man dort zu der Ansicht gekommen, dass es sich um eine staatliche Beihilfe für die beiden Unternehmen handelt.
Beihilfen dürfen nicht zu hoch sein
Das alleine wäre noch kein Problem, denn die Kommission kann Beihilfen dann genehmigen, wenn sie dazu dienen, andere Ziele der EU zu erreichen. Das ist hier der Fall, denn der Kohleausstieg dient dem Klimaschutz. Das wird in Brüssel nicht infrage gestellt. Die Beihilfen dürfen aber auch dann nur so hoch sein, damit das Ziel erreicht wird. Daran hat die Kommission offensichtlich Zweifel.
Zur Begründung der milliardenschweren Ausstiegsprämie verweist die Bundesregierung darauf, dass RWE und Leag durch das vorzeitige Ende der Braunkohle Gewinne entgehen, die sie sonst realisiert hätten. Die Kommission hält die dabei von den Deutschen zugrunde gelegten Zeithorizonte offenbar für überzogen. Auch andere Parameter, die zur Berechnung des „entgangenen Profits“ herangezogen wurden, seien zumindest fragwürdig, heißt es in der Kommission. Das gelte insbesondere für den verwendeten CO2-Preis.
Außerdem verursacht die vorzeitige Schließung der Gruben nach Ansicht der Bundesregierung höhere Renaturierungskosten für die Wiederherstellung der Landschaft. Das wird von der Kommission nicht grundsätzlich in Frage gestellt, sie möchte über die möglichen Alternativen aber etwas mehr wissen als man in Berlin bisher verraten hat.
Konkurrenten sollen Bedenken äußern
Mit der eingehenden Prüfung wolle sich die Kommission vergewissern, ob ihre Zweifel begründet seien, heißt es in Brüssel. Dabei sollen ihr die Konkurrenten der beiden Konzerne und alle anderen Marktteilnehmer helfen. Sie sind aufgerufen, Bedenken gegen die Entschädigungszahlungen bei der Kommission anzumelden. Danach will die Kommission entscheiden, ob RWE und Leag die gesamte Entschädigung erhalten oder nur einen Teil davon.
Das Bundeswirtschaftsministerium hat in einer Stellungnahme darauf hingewiesen, dass die Kommission zur Prüfung verpflichtet sei und diese Prüfung ergebnisoffen geführt werde. „Die Bundesregierung wird sich in das Verfahren konstruktiv und engagiert einbringen.“ Das Ministerium verweist darauf, dass die Entschädigungen für die Steinkohlekraftwerke bereits im letzten Jahr von Brüssel genehmigt wurden. Der Kohleausstieg werde „ohne zeitliche Verzögerung“ fortgesetzt. Der im Kohleausstiegsgesetz festgelegte Stilllegungspfad gelte weiter und werde durch die Prüfung der Kommission nicht infrage gestellt.
Die Grünen im Europäischen Parlament begrüßen die Entscheidung. Sie verweisen auf eine Studie des Öko-Institutes, nach der die Hälfte der vereinbarten Summe ausreichen würde, um die Energiekonzerne zu entschädigen. Die Bundesregierung habe „märchenhafte Summen für angeblich entgangene Gewinne“ akzeptiert, kritisierte die grüne Abgeordnete Jutta Paulus.