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Energie & Management > Windkraft Offshore - Hängepartie um neues Offshore-Windtestfeld
Bild: diak / Fotolia
Windkraft Offshore

Hängepartie um neues Offshore-Windtestfeld

Noch immer ist das Areal für das neue maritime Schaufenster vor Rostock-Warnemünde nicht rechtssicher abgesegnet.
Wann das vor Rostock-Warnemünde in der Ostsee zweite deutsche Offshore-Testfeld in Betrieb gehen sollte, ist für Thilo Krupp keine Frage: „Auf jeden Fall vor dem 31. Dezember 2025.“ Bei der Stiftung Offshore Windenergie gehört Krupp zu den Mitarbeitern, die im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums die grundsätzliche Architektur dieses maritimen Schaufensters erarbeiten.

Dabei steht nicht nur die Frage im Mittelpunkt, wer künftig dieses Testfeld betreiben soll. Fast noch wichtiger sind die Vorschläge, welche Innovationen aus der Offshore-Windindustrie auf dem Areal getestet werden sollen. Derzeit mehren sich die Stimmen, die dafür plädieren, im Testfeld auch die Wasserstoffherstellung in verschiedenen Facetten zu erproben.

Das von Krupp erwähnte Stichdatum 31. Dezember 2025 ist deshalb so wichtig, da nur die Pilotwindenergieanlagen eine erhöhte Vergütung erhalten, die bis zu diesem Tag in Betrieb gegangen sind. Mit einem Einspeisetarif von zehn Cent pro Kilowattstunde, der gleich über 20 Jahre gezahlt wird, geht es um eine durchaus üppige Vergütung.

Ob die angedachten neun Windturbinen der 10+X-MW-Klasse mit einer Gesamtleistung von maximal 150 MW wirklich bis Mitte dieses Jahrzehnts in Betrieb sind, ist insbesondere davon abhängig, ob es bis dahin einen Netzanschluss gibt. Zuständig für die Drehstrom-Verbindung zwischen dem Testfeld etwa zehn Kilometer vor Warnemünde und dem Verknüpfungspunkt im mecklenburgischen Papendorf (Landkreis Rostock) ist der Übertragungsnetzbetreiber 50 Hertz.

Eine Prognose, wann der erste Ökostrom aus dem Testfeld ins 50-Hertz-Netz eingespeist wird, wollte ein Unternehmenssprecher gegenüber E&M nicht machen: „So sehr es in unserem Interesse ist, dass es weitere Offshore-Windparks in der Ostsee gibt, fehlt uns für das Testfeld-Projekt eine rechtssichere Grundlage.“ Erst danach könne das Unternehmen mit den notwendigen Ausschreibungen starten.

50 Hertz hat recht. Derzeit ist das zuständige Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie dabei, den sogenannten Flächenentwicklungsplan 2020 (FEP) abzuschließen. Dabei werden die zusätzlichen Flächen in Nord- und Ostsee festgelegt, die notwendig sind, um das von der Bundesregierung avisierte Ausbauziel von 20.000 Megawatt auf See bis 2030 raumplanerisch umzusetzen.

Absehbar ist allerdings, dass bei dieser FEP-Aktualisierung die Testfeldfläche nicht berücksichtigt ist. „Wir sind zuversichtlich, dass mit der nächsten Fortschreibung auch das Testfeld rechtssicher festgelegt werden kann“, zeigt sich Thilo Krupp von der Offshore-Stiftung zweckoptimistisch. Solang das BSH „diesen Segen“ nicht erteilt habe, könnten weder die Stiftung noch 50 Hertz prognostizieren, wann der Netzanschluss erfolgt.

Hintergrund für diese Verzögerungen sind „Nutzungskonflikte“, so hat es Thilo Krupp jüngst auf einer Online-Veranstaltung des Erneuerbaren Energien-Cluster Hamburg genannt. Zwar hat das Land Mecklenburg-Vorpommern die Testfeldfläche bereits im Juni 2016 im Landesraumentwicklungsprogramm ausgewiesen. Vor gut einem Jahr allerdings haben Schifffahrtsbehörden auch Anspruch auf das gleiche Areal erhoben. Die Flächen, so ihr Vorstoß, würden sich als Tiefwasserreede, sprich als Ankerplatz, für die Schiffe eignen, die den Hafen Rostock ansteuerten.
 
Die Lage des angedachten Testfelds für die
Offshore-Windenergie vor Rostock-Warnemünde.
Grafik: Offshore Stiftung

Zwischenzeitlich hat ein nautisches Gutachten, das die Schweriner Landesregierung in Auftrag gegeben hat, keinen Bedarf für eine solche Tiefwasserreede ergeben. Noch prüft das zuständige Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Ostsee die Ergebnisse. Ohne ein „positives Go“ des WSA Ostsee wird das BSH das Testfeld-Areal nicht bei der FEP-Fortschreibung berücksichtigen.

Angesichts dieser Hängepartie fallen Thilo Krupp von der Offshore-Stiftung jegliche Prognosen sehr schwer. „Da die Innovationszyklen in der Offshore-Windindustrie derzeit nur zwei Jahre dauern, können wir aktuell beim besten Willen nicht sagen, mit welchen Windturbinenmodellen oder Fundamenttypen wir für das Testfeld rechnen können.“

Davon, dass es nach dem 2010 gestarteten Testfeld Alpha Ventus auch in der Ostsee ein vergleichbares Projekt geben wird, ist Krupp überzeugt: „Für das Vorhaben gibt es den politischen Rückenwind, auf das Testfeld haben sich die Regierungsfraktionen in Berlin explizit in ihrem Koalitionsvertrag verständigt.“ Nur, dieses Papier stammt auch bereits aus dem Frühjahr 2018.

Dienstag, 15.12.2020, 10:21 Uhr
Ralf Köpke
Energie & Management > Windkraft Offshore - Hängepartie um neues Offshore-Windtestfeld
Bild: diak / Fotolia
Windkraft Offshore
Hängepartie um neues Offshore-Windtestfeld
Noch immer ist das Areal für das neue maritime Schaufenster vor Rostock-Warnemünde nicht rechtssicher abgesegnet.
Wann das vor Rostock-Warnemünde in der Ostsee zweite deutsche Offshore-Testfeld in Betrieb gehen sollte, ist für Thilo Krupp keine Frage: „Auf jeden Fall vor dem 31. Dezember 2025.“ Bei der Stiftung Offshore Windenergie gehört Krupp zu den Mitarbeitern, die im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums die grundsätzliche Architektur dieses maritimen Schaufensters erarbeiten.

Dabei steht nicht nur die Frage im Mittelpunkt, wer künftig dieses Testfeld betreiben soll. Fast noch wichtiger sind die Vorschläge, welche Innovationen aus der Offshore-Windindustrie auf dem Areal getestet werden sollen. Derzeit mehren sich die Stimmen, die dafür plädieren, im Testfeld auch die Wasserstoffherstellung in verschiedenen Facetten zu erproben.

Das von Krupp erwähnte Stichdatum 31. Dezember 2025 ist deshalb so wichtig, da nur die Pilotwindenergieanlagen eine erhöhte Vergütung erhalten, die bis zu diesem Tag in Betrieb gegangen sind. Mit einem Einspeisetarif von zehn Cent pro Kilowattstunde, der gleich über 20 Jahre gezahlt wird, geht es um eine durchaus üppige Vergütung.

Ob die angedachten neun Windturbinen der 10+X-MW-Klasse mit einer Gesamtleistung von maximal 150 MW wirklich bis Mitte dieses Jahrzehnts in Betrieb sind, ist insbesondere davon abhängig, ob es bis dahin einen Netzanschluss gibt. Zuständig für die Drehstrom-Verbindung zwischen dem Testfeld etwa zehn Kilometer vor Warnemünde und dem Verknüpfungspunkt im mecklenburgischen Papendorf (Landkreis Rostock) ist der Übertragungsnetzbetreiber 50 Hertz.

Eine Prognose, wann der erste Ökostrom aus dem Testfeld ins 50-Hertz-Netz eingespeist wird, wollte ein Unternehmenssprecher gegenüber E&M nicht machen: „So sehr es in unserem Interesse ist, dass es weitere Offshore-Windparks in der Ostsee gibt, fehlt uns für das Testfeld-Projekt eine rechtssichere Grundlage.“ Erst danach könne das Unternehmen mit den notwendigen Ausschreibungen starten.

50 Hertz hat recht. Derzeit ist das zuständige Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie dabei, den sogenannten Flächenentwicklungsplan 2020 (FEP) abzuschließen. Dabei werden die zusätzlichen Flächen in Nord- und Ostsee festgelegt, die notwendig sind, um das von der Bundesregierung avisierte Ausbauziel von 20.000 Megawatt auf See bis 2030 raumplanerisch umzusetzen.

Absehbar ist allerdings, dass bei dieser FEP-Aktualisierung die Testfeldfläche nicht berücksichtigt ist. „Wir sind zuversichtlich, dass mit der nächsten Fortschreibung auch das Testfeld rechtssicher festgelegt werden kann“, zeigt sich Thilo Krupp von der Offshore-Stiftung zweckoptimistisch. Solang das BSH „diesen Segen“ nicht erteilt habe, könnten weder die Stiftung noch 50 Hertz prognostizieren, wann der Netzanschluss erfolgt.

Hintergrund für diese Verzögerungen sind „Nutzungskonflikte“, so hat es Thilo Krupp jüngst auf einer Online-Veranstaltung des Erneuerbaren Energien-Cluster Hamburg genannt. Zwar hat das Land Mecklenburg-Vorpommern die Testfeldfläche bereits im Juni 2016 im Landesraumentwicklungsprogramm ausgewiesen. Vor gut einem Jahr allerdings haben Schifffahrtsbehörden auch Anspruch auf das gleiche Areal erhoben. Die Flächen, so ihr Vorstoß, würden sich als Tiefwasserreede, sprich als Ankerplatz, für die Schiffe eignen, die den Hafen Rostock ansteuerten.
 
Die Lage des angedachten Testfelds für die
Offshore-Windenergie vor Rostock-Warnemünde.
Grafik: Offshore Stiftung

Zwischenzeitlich hat ein nautisches Gutachten, das die Schweriner Landesregierung in Auftrag gegeben hat, keinen Bedarf für eine solche Tiefwasserreede ergeben. Noch prüft das zuständige Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Ostsee die Ergebnisse. Ohne ein „positives Go“ des WSA Ostsee wird das BSH das Testfeld-Areal nicht bei der FEP-Fortschreibung berücksichtigen.

Angesichts dieser Hängepartie fallen Thilo Krupp von der Offshore-Stiftung jegliche Prognosen sehr schwer. „Da die Innovationszyklen in der Offshore-Windindustrie derzeit nur zwei Jahre dauern, können wir aktuell beim besten Willen nicht sagen, mit welchen Windturbinenmodellen oder Fundamenttypen wir für das Testfeld rechnen können.“

Davon, dass es nach dem 2010 gestarteten Testfeld Alpha Ventus auch in der Ostsee ein vergleichbares Projekt geben wird, ist Krupp überzeugt: „Für das Vorhaben gibt es den politischen Rückenwind, auf das Testfeld haben sich die Regierungsfraktionen in Berlin explizit in ihrem Koalitionsvertrag verständigt.“ Nur, dieses Papier stammt auch bereits aus dem Frühjahr 2018.

Dienstag, 15.12.2020, 10:21 Uhr
Ralf Köpke

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