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Energie & Management > Strom - Regulierer will Kriterien für zuschaltbare Lasten festlegen
Quelle: Pixabay / OpenClipart-Vectors
Strom

Regulierer will Kriterien für zuschaltbare Lasten festlegen

„Nutzen satt Abregeln 2.0“: Die Bundesnetzagentur hat eine Konsultation für Kriterien gestartet, die für zuschaltbare Lasten gelten sollen.
Wem dürfen die Übertragungsnetzbetreiber überschüssigen Grünstrom bei einem Netzengpass zum Discountpreis verkaufen, damit möglichst wenig Erneuerbaren-Anlagen abgeregelt werden müssen? Um darüber Klarheit zu schaffen, will die Bundesnetzagentur Kriterien für „zuschaltbare Lasten“ festlegen. Dazu hat Bonner Behörde jetzt die Konsultation gestartet.

„Wir wollen die Nutzung von erneuerbarem Strom ermöglichen, der ansonsten wegen Netzengpässen nicht erzeugt worden wäre. Die Festlegung soll die Menge erneuerbaren Stroms verringern, der wegen Netzengpässen abgeregelt werden muss“, erklärt Präsident Klaus Müller in einer Pressemitteilung der Bundesnetzagentur.

Konkret geht es um Kriterien, nach denen ein Verbrauch als „zusätzlich“ anzusehen ist. Neben allgemeinen Voraussetzungen geht es um Segmente, „bei denen unter spezifischen Voraussetzungen mit hinreichender Gewissheit von einem zusätzlichen Stromverbrauch ausgegangen werden kann“, wie es heißt:
  • die Substitution fossiler Wärmeerzeugung durch elektrische Wärmeerzeugung
  • der Einsatz netzgekoppelter Speicher und
  • neu zu errichtende Elektrolyseure und Großwärmepumpen.
Hintergrund des Verfahrens ist die jüngste Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Mit ihr hat der Gesetzgeber eine neue Regelung eingeführt, um weniger Erneuerbare-Energien-Anlagen wegen strombedingter Netzengpässe abzuregeln. Im Paragrafen 13k EnWG ist geregelt, dass die Übertragungsnetzbetreiber Strommengen an „berechtigte Teilnehmer“ zu einem vergünstigten Strompreis als Belohnung für ihren Beitrag zur Engpassbeseitigung zuteilen.

Stellungnahmen zur Konsultation nimmt die Behörde bis zum 6. Mai entgegen. Den Festlegungsentwurf und ergänzende Erläuterungen hat der Regulierer im Internet veröffentlicht.

 

Montag, 15.04.2024, 17:37 Uhr
Manfred Fischer
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Regulierer will Kriterien für zuschaltbare Lasten festlegen
„Nutzen satt Abregeln 2.0“: Die Bundesnetzagentur hat eine Konsultation für Kriterien gestartet, die für zuschaltbare Lasten gelten sollen.
Wem dürfen die Übertragungsnetzbetreiber überschüssigen Grünstrom bei einem Netzengpass zum Discountpreis verkaufen, damit möglichst wenig Erneuerbaren-Anlagen abgeregelt werden müssen? Um darüber Klarheit zu schaffen, will die Bundesnetzagentur Kriterien für „zuschaltbare Lasten“ festlegen. Dazu hat Bonner Behörde jetzt die Konsultation gestartet.

„Wir wollen die Nutzung von erneuerbarem Strom ermöglichen, der ansonsten wegen Netzengpässen nicht erzeugt worden wäre. Die Festlegung soll die Menge erneuerbaren Stroms verringern, der wegen Netzengpässen abgeregelt werden muss“, erklärt Präsident Klaus Müller in einer Pressemitteilung der Bundesnetzagentur.

Konkret geht es um Kriterien, nach denen ein Verbrauch als „zusätzlich“ anzusehen ist. Neben allgemeinen Voraussetzungen geht es um Segmente, „bei denen unter spezifischen Voraussetzungen mit hinreichender Gewissheit von einem zusätzlichen Stromverbrauch ausgegangen werden kann“, wie es heißt:
  • die Substitution fossiler Wärmeerzeugung durch elektrische Wärmeerzeugung
  • der Einsatz netzgekoppelter Speicher und
  • neu zu errichtende Elektrolyseure und Großwärmepumpen.
Hintergrund des Verfahrens ist die jüngste Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Mit ihr hat der Gesetzgeber eine neue Regelung eingeführt, um weniger Erneuerbare-Energien-Anlagen wegen strombedingter Netzengpässe abzuregeln. Im Paragrafen 13k EnWG ist geregelt, dass die Übertragungsnetzbetreiber Strommengen an „berechtigte Teilnehmer“ zu einem vergünstigten Strompreis als Belohnung für ihren Beitrag zur Engpassbeseitigung zuteilen.

Stellungnahmen zur Konsultation nimmt die Behörde bis zum 6. Mai entgegen. Den Festlegungsentwurf und ergänzende Erläuterungen hat der Regulierer im Internet veröffentlicht.

 

Montag, 15.04.2024, 17:37 Uhr
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