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Energie & Management > Klimaschutz - Sozial gerechte Förderung soll energetische Sanierung voranbringen
Quelle: Fotolia
Klimaschutz

Sozial gerechte Förderung soll energetische Sanierung voranbringen

Wie Mietwohnungen energetisch sanieren, ohne Mieter und Vermieter zu überfordern? Der Mieterbund hat dazu mit dem Öko-Institut einen Entwurf vorgelegt. Und die BEG-Kriterien ändern sich
Bislang hat die energetische Sanierung und Umstellung auf klimafreundliche Heizungen zumeist in Eigenheimen stattgefunden. Deren Bewohner sind finanziell besser dazu in der Lage und bekommen staatliche Förderungen.

Laut einer jetzt veröffentlichten Studie von Öko-Institut und Deutschem Mieterbund (DMB) hinkt der Mietwohnungssektor dagegen hinterher. Dort wohnt aber etwa die Hälfte der Bevölkerung und entsteht ein großer Teil der Treibhausgas-Emissionen im Gebäudebereich.

Ursache für den Sanierungsstau sei, dass die Vermieter viel investieren müssten, die Mietenden aber von sinkenden Heizkosten profitieren. Die Mieter haben umgekehrt kaum Einfluss auf Gebäudehülle und Heizungsart.

Eine volle Umlage der Sanierungskosten wiederum würde zu Mietsteigerungen von bis zu 30 Prozent führen, was die Haushalte vielfach überfordert. Über die Hälfte der 21 Millionen Mieterhaushalte in Deutschland gehört laut DMB zum untersten Einkommensdrittel.

Um diesen gordischen Knoten zu durchschlagen und den Klimaschutz auch im Mietwohnungsbereich voranzubringen, machen Öko-Institut und DMB in der Studie „Sozialgerechte Förderung für energetische Sanierungen im Mietwohnbereich“ vom 31. Juli konkrete Vorschläge. Sie plädieren für eine soziale Ausrichtung der Förderung für energetische Maßnahmen und untersucht ihre rechtliche Umsetzbarkeit.

EU-Richtlinie muss ohnehin umgesetzt werden


Melanie Weber-Moritz, DMB-Bundesdirektorin, verweist dazu auch auf die aktualisierte EU-Gebäuderichtlinie, die bis zum 29. Mai 2026 in nationales Recht umgesetzt werden muss. Auch sie verlange, „schutzbedürftige Haushalte bei der Transformation des Gebäudesektors stärker in den Mittelpunkt zu stellen“. Die Studie sei daher auch ein Umsetzungsvorschlag. Er richte sich sowohl an das für die Sanierungsförderung zuständige Wirtschaftsministerium als auch an das für die soziale Wohnraumförderung verantwortliche Bauressort.

In der Studie wird die Einführung eines zusätzlichen Förderbonus von 15 Prozent unter der Voraussetzung vorgeschlagen, dass sich Vermietende verpflichten, die Miete langfristig unterhalb einer festgelegten Obergrenze zu halten. Zudem werden zusätzliche Fördermittel für die Sanierung von Sozialwohnungen vorgeschlagen.

Soziale Ungleichheit bei der Förderung

Haushalte mit niedrigem Einkommen sind stärker durch Energiekosten belastet und wohnen häufiger in älteren Gebäuden. Energetische Sanierungen können den Energieverbrauch und die Heizkostenbelastung reduzieren und zur Vermeidung von Energiearmut beitragen. Zudem entlasten sie kommunale Kassen, weil diese Haushalte häufig mit Wohngeld und Heizungskostenzuschüssen unterstützt werden müssen, argumentiert das Öko-Institut.

Immerhin sind in der Heizungsförderung nach der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) von August 2024 an auch alle Vermietenden für die Grundförderung von 30 Prozent antragsberechtigt. Bisher waren dies nur selbst nutzende Eigentümer und private Vermieter.
 
Fördermittel für energetische Sanierung gingen kaum an Geringverdiener -
Zur Vollansicht bitte auf die Grafik klicken
Quelle: Öko-Institut

Vorschläge aus der Studie

Der zusätzliche Sozialbonus würde den Bund etwa 5 Milliarden Euro jährlich kosten. Diese könnten zum Teil durch Mittel aus dem EU-Klimasozialfonds finanziert werden oder durch die Umschichtung von bestehenden Förderprogrammen. So fließen aktuell 45 Prozent der Fördermittel für Komplettsanierungen an Eigentümerhaushalte mit einem
Haushalts-Nettoeinkommen von mehr als 5.000 Euro im Monat.

Der DMB verlangt zusätzlich, die Modernisierungsumlage auf 4 Prozent abzusenken und die Mieterhöhung nach Modernisierung auf 1,50 Euro pro Quadratmeter zu begrenzen. Die Mietpreisbremse müsse deutlich nachgeschärft werden und bundesweit gelten. Die im Koalitionsvertrag vereinbarte Absenkung der Kappungsgrenze bei Modernisierungskosten von 15 auf 11 Prozent müsse umgehend umgesetzt werden.
 
 
Ordnungsrechtlich sollten obendrein die energetisch schlechtesten Gebäude zuerst saniert werden. Das bringe den größten Effekt für den Klimaschutz und die gering verdienenden Haushalte.

Die Studie „Sozialgerechte Förderung für energetische Sanierungen im Mietwohnbereich“ steht als PDF zum Download bereit.

Mittwoch, 31.07.2024, 13:12 Uhr
Susanne Harmsen
Energie & Management > Klimaschutz - Sozial gerechte Förderung soll energetische Sanierung voranbringen
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Klimaschutz
Sozial gerechte Förderung soll energetische Sanierung voranbringen
Wie Mietwohnungen energetisch sanieren, ohne Mieter und Vermieter zu überfordern? Der Mieterbund hat dazu mit dem Öko-Institut einen Entwurf vorgelegt. Und die BEG-Kriterien ändern sich
Bislang hat die energetische Sanierung und Umstellung auf klimafreundliche Heizungen zumeist in Eigenheimen stattgefunden. Deren Bewohner sind finanziell besser dazu in der Lage und bekommen staatliche Förderungen.

Laut einer jetzt veröffentlichten Studie von Öko-Institut und Deutschem Mieterbund (DMB) hinkt der Mietwohnungssektor dagegen hinterher. Dort wohnt aber etwa die Hälfte der Bevölkerung und entsteht ein großer Teil der Treibhausgas-Emissionen im Gebäudebereich.

Ursache für den Sanierungsstau sei, dass die Vermieter viel investieren müssten, die Mietenden aber von sinkenden Heizkosten profitieren. Die Mieter haben umgekehrt kaum Einfluss auf Gebäudehülle und Heizungsart.

Eine volle Umlage der Sanierungskosten wiederum würde zu Mietsteigerungen von bis zu 30 Prozent führen, was die Haushalte vielfach überfordert. Über die Hälfte der 21 Millionen Mieterhaushalte in Deutschland gehört laut DMB zum untersten Einkommensdrittel.

Um diesen gordischen Knoten zu durchschlagen und den Klimaschutz auch im Mietwohnungsbereich voranzubringen, machen Öko-Institut und DMB in der Studie „Sozialgerechte Förderung für energetische Sanierungen im Mietwohnbereich“ vom 31. Juli konkrete Vorschläge. Sie plädieren für eine soziale Ausrichtung der Förderung für energetische Maßnahmen und untersucht ihre rechtliche Umsetzbarkeit.

EU-Richtlinie muss ohnehin umgesetzt werden


Melanie Weber-Moritz, DMB-Bundesdirektorin, verweist dazu auch auf die aktualisierte EU-Gebäuderichtlinie, die bis zum 29. Mai 2026 in nationales Recht umgesetzt werden muss. Auch sie verlange, „schutzbedürftige Haushalte bei der Transformation des Gebäudesektors stärker in den Mittelpunkt zu stellen“. Die Studie sei daher auch ein Umsetzungsvorschlag. Er richte sich sowohl an das für die Sanierungsförderung zuständige Wirtschaftsministerium als auch an das für die soziale Wohnraumförderung verantwortliche Bauressort.

In der Studie wird die Einführung eines zusätzlichen Förderbonus von 15 Prozent unter der Voraussetzung vorgeschlagen, dass sich Vermietende verpflichten, die Miete langfristig unterhalb einer festgelegten Obergrenze zu halten. Zudem werden zusätzliche Fördermittel für die Sanierung von Sozialwohnungen vorgeschlagen.

Soziale Ungleichheit bei der Förderung

Haushalte mit niedrigem Einkommen sind stärker durch Energiekosten belastet und wohnen häufiger in älteren Gebäuden. Energetische Sanierungen können den Energieverbrauch und die Heizkostenbelastung reduzieren und zur Vermeidung von Energiearmut beitragen. Zudem entlasten sie kommunale Kassen, weil diese Haushalte häufig mit Wohngeld und Heizungskostenzuschüssen unterstützt werden müssen, argumentiert das Öko-Institut.

Immerhin sind in der Heizungsförderung nach der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) von August 2024 an auch alle Vermietenden für die Grundförderung von 30 Prozent antragsberechtigt. Bisher waren dies nur selbst nutzende Eigentümer und private Vermieter.
 
Fördermittel für energetische Sanierung gingen kaum an Geringverdiener -
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Quelle: Öko-Institut

Vorschläge aus der Studie

Der zusätzliche Sozialbonus würde den Bund etwa 5 Milliarden Euro jährlich kosten. Diese könnten zum Teil durch Mittel aus dem EU-Klimasozialfonds finanziert werden oder durch die Umschichtung von bestehenden Förderprogrammen. So fließen aktuell 45 Prozent der Fördermittel für Komplettsanierungen an Eigentümerhaushalte mit einem
Haushalts-Nettoeinkommen von mehr als 5.000 Euro im Monat.

Der DMB verlangt zusätzlich, die Modernisierungsumlage auf 4 Prozent abzusenken und die Mieterhöhung nach Modernisierung auf 1,50 Euro pro Quadratmeter zu begrenzen. Die Mietpreisbremse müsse deutlich nachgeschärft werden und bundesweit gelten. Die im Koalitionsvertrag vereinbarte Absenkung der Kappungsgrenze bei Modernisierungskosten von 15 auf 11 Prozent müsse umgehend umgesetzt werden.
 
 
Ordnungsrechtlich sollten obendrein die energetisch schlechtesten Gebäude zuerst saniert werden. Das bringe den größten Effekt für den Klimaschutz und die gering verdienenden Haushalte.

Die Studie „Sozialgerechte Förderung für energetische Sanierungen im Mietwohnbereich“ steht als PDF zum Download bereit.

Mittwoch, 31.07.2024, 13:12 Uhr
Susanne Harmsen

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