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Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts muss das NRW-Oberverwaltungsgericht demnächst ein weiteres Mal die Zulässigkeit des Trianel-Kohlekraftwerkes in Lünen prüfen.
Der Umweltverband BUND spricht von einem „wichtigen Teilerfolg“: Hatte das NRW-Oberverwaltungsgericht mit Sitz in Münster Mitte 2016 die Betriebsgenehmigung für das Trianel-Steinkohlekraftwerk in Lünen noch für rechtens erklärt, hat das Bundesverwaltungsgericht (BVG) in Leipzig dieses Urteil nun aufgehoben. Die Münsteraner Richter müssen i
Mittwoch, 15.05.2019, 15:24 Uhr
Ralf Köpke
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