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Der Bundestag hat eine Novelle des Raumordnungsgesetzes und die Umsetzung der EU-Notfallverordnung beschlossen. Dies soll helfen, den Ausbau der erneuerbaren Energien zu beschleunigen.
Die Änderungen im Raumordnungsverfahren und die Umsetzung der EU-Notfallverordnung sollen Genehmigungen für den Ausbau erneuerbarer Energieanlagen und der Stromnetze beschleunigen. Er wurde am 1. März im Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen des Bundestages diskutiert. Der geänderte und sachlich erweiterte Gesetzesentwurf der Bundesregierung wurde am 3. März mit Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP angenommen, dagegen stimmten CDU/CSU, AfD und Die Linke. Direkt im Anschluss passierte das Gesetz auch den Bundesrat.
Mit den von den Koalitionsfraktionen eingebrachten Änderungen an dem Entwurf wird unter anderem die Umsetzung der am 22. Dezember 2022 verabschiedeten EU-Notfallverordnung ermöglicht. Grundlage dieser Änderungen waren Ende Januar vom Bundeskabinett beschlossene Formulierungshilfen zur Umsetzung der Verordnung. Die Verordnung und die Durchführungsregelungen gelten für Genehmigungsverfahren, die vor dem 30. Juni 2024 begonnen werden sowie auf Wunsch auch für laufende Projekte. Sie betreffen Windenergie an Land, Windenergie auf See sowie Offshore-Anbindungsleitungen, Freiflächen-Photovoltaikanlagen und die Stromnetze.
Straffung von Genehmigungsverfahren
Laut Begründung sieht die Verordnung vor, dass EU-Mitgliedstaaten bei Genehmigungsverfahren für Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbarer Energie und für deren Ausbau erforderlicher Stromnetze unter bestimmten Bedingungen auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung und eine artenschutzrechtliche Prüfung verzichten können, wenn diese in Gebieten errichtet werden, die für diesen Zweck ausgewiesen wurden. Damit sollen Doppelprüfungen entfallen. Der eigentliche Regierungsentwurf hatte vor allem zum Ziel, das Raumordnungsgesetz und andere Vorschriften zu novellieren.
So sollen in Planungs- und Genehmigungsverfahren unter anderem durch eine Digitalisierung die Beteiligungsverfahren zeitlich gestrafft werden. Auch eine bessere Verzahnung von Raumordnungs- und Planfeststellungsverfahren ist vorgesehen. Zudem sollen Verfahrenserleichterungen in Windenenergiegebieten eingeführt werden. Die Unions-Fraktion lehnte nicht nur das Verfahren ab, sondern auch die Inhalte des Gesetzentwurfes. Die Kommunen würden die Mehrarbeit, die durch das Vorhaben entstehe, nicht stemmen können.
Energieverbände wollen weitergehende Geltungsdauer
Für die Energiewirtschaft nahm der Verband BDEW zur Gesetzesänderung Stellung. Die Hauptgeschäftsführerin Kerstin Andreae sagte: „Es ist gut, dass die Bundesregierung die EU-Notfallverordnung nun umgesetzt hat.“ Sie sei ein wichtiges Instrument zur Beschleunigung des Ausbaus erneuerbare Energieanlagen und der Netze. Statt der bisherigen Umweltschutz- und Artenschutzprüfung sollen Behörden auf Basis von bereits vorhandenen Daten entscheiden, welche Maßnahmen vom Projektierer zu erfüllen sind beziehungsweise welche Zahlungen in Artenhilfsprogramme geleistet werden sollen.
„Damit können Genehmigungsprozesse in den nächsten anderthalb Jahren erheblich verkürzt werden“, hofft Andreae. Zugleich kritisierte sie, dass das Potenzial der EU-Notfallverordnung nicht vollständig ausgeschöpft wurde. So hätte der Handlungsrahmen für die Behörden noch eindeutiger vorgegeben werden müssen. Wichtig seien einfache, standardisierte Regelungen, weil Unklarheiten immer zu Verzögerungen führen. „Hier muss seitens der Politik nachgebessert werden“, forderte sie. Neben konkreten Regelungen brauche es eine „Gelingenshaltung“ bis in jede Amtsstube. Zudem sei eine nahtlose Weiterführung dieser und weiterer Regelungen über das Jahr 2024 nötig, um die Ausbauziele für Erneuerbare Energie im Jahr 2030 zu erreichen, sagte Andreae abschließend.
Freitag, 3.03.2023, 11:08 Uhr
Susanne Harmsen
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