Quelle: E&M
Für die KWK- und Wärmebranche ist das Osterpaket alles andere als ein Highlight. Die Dekarbonisierung des Wärmemarkts werde so nur weiter behindert.
Für den Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) ist das Osterpaket, das vom Bundeskabinett beschlossen wurde, ein „Beschleuniger für den Ausbau der erneuerbaren Energien“. Von der Erneuerbaren-Branche kam auch ein überwiegend positives Echo. Immerhin steht der Ausbau der erneuerbaren Energien im Mittelpunkt des rund 600 Seiten umfassenden Osterpakets (siehe auch Seite 4). Für die Wärme- und KWK-Branche bleibt der Entwurf hingegen nicht nur weit hinter den Erwartungen zurück, sondern man befürchtet, er werde Investitionen in eine „grüne“ Wärmeversorgung sogar behindern. Die Regierung setze die falschen Prioritäten.
Die neue Ampelkoalition habe sich als Fundament der gemeinsamen Regierungsarbeit zwar ambitionierte Ziele gesetzt, sagt Werner Lutsch, Geschäftsführer vom Energieeffizienzverband AGFW: „Bis 2030 sollen 50 Prozent der Wärme klimaneutral erzeugt werden. Eine flächendeckende kommunale Wärmeplanung sowie Dekarbonisierung und Ausbau der Wärmenetze waren als zentrale Leitplanken definiert worden. Wie dies gelingen soll, ist allerdings völlig offen, denn von alledem lesen wir im Osterpaket nichts mehr. Wir müssen wohl auf das Sommerpaket warten.“
Für VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing wäre vor allem bei der Kraft-Wärme-Kopplung und der Fernwärme die gleiche Entschlossenheit wie beim EE-Ausbau dringend nötig: „Hier bleibt der Entwurf nicht nur hinter seinen Möglichkeiten zurück, sondern erschwert durch neue Anforderungen an KWK-Anlagen sogar Investitionen. Gerade diese Anlagen sind jedoch notwendig, um den EE-Ausbau zu flankieren und Versorgungssicherheit bei Strom und Wärme zu gewährleisten“, kritisiert Liebing am Osterpaket. Daher sollte der Weg etwa für den Einsatz von Wasserstoff und weiterer klimaneutraler Energien wie Biomethan geebnet werden, statt unnötig Hürden aufzubauen.
Ein großer Kritikpunkt, den mehrere Verbände anbringen, ist der Förderausschluss für Biomethan im Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG). Mit dem Entwurf verschiebt sich die Biomethanvergütung vom KWKG ins EEG, also weg von der Wärme hin zur Ökostromerzeugung. Biomethan ist damit über das KWKG nicht mehr förderfähig; bislang war das Gesetzt brennstoffneutral ausgelegt. Die Bundesregierung will Biomethananlagen künftig nur noch in Spitzenlastkraftwerken einsetzen. Der Brennstoff sei für Mittellastkraftwerke zu wertvoll, so die Argumentation.
Claus-Heinrich Stahl, Präsident des Bundesverbands Kraft-Wärme-Kopplung (B.KWK), fordert allerdings: Im KWKG „muss Biomethan in hocheffizienten Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen für die Strom- und Wärmeversorgung in Wohn- und Nichtwohngebäuden als Brennstoff erhalten bleiben“. Für die Grundlastdeckung in grünen Quartierskonzepten sei dieser Energieträger unerlässlich. Stahl: „In Quartieren und Kommunen sorgt die KWK vor allem im Winter zuverlässig für klimaneutrale Wärme aus Biomethan.“ Die Verwendung von Biomethan für die rein stromorientierte Anlagenfahrweise im EEG bedeute eine massive Einschränkung der Technologieneutralität.
„Dutzende Terawattstunden erneuerbaren Stroms und erneuerbarer Wärme werden zur Disposition gestellt“
Zahlreiche Betreiber von Wärmenetzen hätten besonders in Bestandsnetzen zunächst Biomethan-KWK mit geplant, um rasch erste Dekarbonisierungsschritte zu machen. „Nimmt man nun bereits mit Ablauf des Jahres 2023 Biomethan aus dem KWKG heraus, kommen die in Entwicklung befindlichen Transformationskonzepte sofort zum Stillstand“, so die Meinung unter anderem von B.KWK, Deneff und DVGW in einer gemeinsamen Stellungnahme. Die Förderung des Anschlusses aller Abfallbiogasanlagen an das Erdgasnetz müsse im Fokus stehen, um die Bereitstellung von Biomethan aus Abfall- und Reststoffen zu unterstützen.
Die Bioenergieverbände fürchten gar, dass mit der vorgeschlagenen einseitigen Fokussierung der Vergütung auf Biomethanspitzenlastkraftwerke der bestehende Park an dezentralen Holzheizkraftwerken und flexiblen Biogasanlagen sowie deren erneuerbare Nah- und Fernwärmeversorgung auf dem Spiel stehen. Nach den Vorstellungen der Verbände solle der Fokus vielmehr weiterhin auf dem Erhalt und der Flexibilisierung von Anlagenparks liegen sowie auf der Erschließung noch offener Biomassepotenziale. Aber: „Anreize zur Flexibilisierung fehlen gänzlich. Entgegen der Betonung von Wirtschaftsminister Robert Habeck bezüglich der Relevanz jedes Kilowatts werden Dutzende Terawattstunden erneuerbaren Stroms und erneuerbarer Wärme zur Disposition gestellt“, kritisiert Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüros der Bioenergieverbände.
Neue Biomethan- und KWK-Anlagen sollen zudem für die Zukunft auf Wasserstoff ausgerichtet werden. Aber auch hier stoßen die Umsetzungspläne auf Kritik. Es sei „positiv, dass neue KWK-Anlagen künftig H2-Ready errichtet werden“, so der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) Power Systems. Bei den konkreten Regelungen brauche es aber in die Praxis umsetzbare Vorgaben, beispielsweise ab wann überhaupt Behörden in der Lage sein werden, entsprechende Anlagen zu genehmigen. Wichtig sei außerdem, „dass die H2-Readiness mit realistischen Terminsetzungen und Übergangsregeln ins KWKG aufgenommen werden muss“, sagt dazu Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung.
Für B.KWK-Präsident Stahl ist klar: Wenn das KWKG so wie im Osterpaket angekündigt kommt, wird „die Dekarbonisierung des Wärmemarkts im Gebäudebestand sowie in den Wärmenetzen behindert“. Daher empfiehlt der Branchenverband, nur die redaktionellen Anpassungen von Verweisen im KWKG im Rahmen dieses EEG/KWKG-Osterpakets zu beschließen. B.KWK und AGFW kritisieren außerdem, weitere wesentliche Verordnungen für eine erfolgreiche Wärmwende ließen immer noch auf sich warten, etwa die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW).
„Die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze ist das richtige Instrument, um den Transformationsprozess zu starten“, erklärt der stellvertretende AGFW-Geschäftsführer John Miller. „Es ist daher sehr wichtig, das Programm schnellstmöglich und mit einer angemessenen Laufzeit bis 2030 und darüber hinaus sowie einer adäquaten finanziellen Ausstattung von mindestens 2,5 Milliarden Euro in Kraft treten zu lassen.“
Die Prioritätensetzung im Osterpaket der Bundesregierung sei daher nur schwer nachvollziehbar, sagt AGFW-Geschäftsführer Lutsch. „Die Planungshorizonte für die Wärmeversorger sind vergleichbar mit denen der Stromseite. Die Energiewende kann aber nur gelingen, wenn wir entschieden die Wärmewende vorantreiben. Es kann nicht sein, dass inzwischen seit Jahren eine Bundesförderung effiziente Wärmenetze angekündigt, aber nicht umgesetzt wird. Das Schwarze-Peter-Spiel zwischen Bundesregierung und EU nimmt mittlerweile satirische Züge an. Man könnte lachen, wenn es nicht so dramatisch wäre. Entschiedenes Handeln, auch für die Transformation der Wärmenetze, ist genau jetzt gefragt.“ Der Fokus im Osterpaket sei zu einseitig auf den Stromsektor ausgelegt. Ohne eine aktiv forcierte Wärmewende und den gezielten Ausbau der Fernwärme werde die Energiewende jedoch nicht zu schaffen sein.
Die erste Lesung im Bundestag soll Mitte Mai erfolgen, die Verabschiedung ist für Ende Juni angedacht.
Dienstag, 3.05.2022, 10:35 Uhr
Heidi Roider
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