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Die Verbraucherzentralen registrieren vermehrt Beschwerden von Kunden über Solaranbieter. Zwei Fälle kommen dabei aus Niedersachsen.
Bei der Lieferung und der Montage von Photovoltaikanlagen gibt es vermehrt Probleme, wie Beschwerden bei der Verbraucherzentrale Niedersachsen zeigen. Betroffene berichten von „fehlenden Komponenten, verzögerten Anschlüssen oder nachträglichen Vereinbarungen bei Lieferproblemen, die zum Teil mit zusätzlichen Kosten einhergehen“, heißt es in einer Mitteilung. Noch ärgerlicher werde es, wenn die Kunden bereits hohe Anzahlungen geleistet haben und ihre Anlagen nach Monaten des Wartens nur eingeschränkt oder gar nicht zur Stromerzeugung und -speicherung nutzen können.
Zwei Beispiele aus Niedersachsen hat die Verbraucherzentrale dabei parat: die Hahn Solar GmbH und die Energiekonzepte Deutschland GmbH. Erstere liefert zwar prompt die Module; Speicher, Wechselrichter und Zählerschrank kommen aber erst neun Monate später. Nun hapert es bei der Montage. „Laut Hahn Solar solle diese nun aber – nahezu 15 Monate nach erstmaliger Auftragserteilung und trotz Vorauszahlung von über 50 Prozent der Auftragssumme – endlich erfolgen.“
Die Verbraucherzentrale nennt noch einen weiteren Fall von der Energiekonzepte Deutschland GmbH. Auch hier kommen die Module schnell und werden auch schnell installiert. „Mehrere Versuche, die Anlage zum Laufen zu bringen, scheitern jedoch zunächst“, heißt es weiter.
Nachdem der Zähler ausgetauscht und zusätzliche Elektroarbeiten durchgeführt wurden, sei die Anlage mit Hilfe des Netzbetreibers erst ein halbes Jahr später ans Netz angeschlossen worden. Der Speicher fehlte jedoch. Obwohl er zwei Monate später geliefert wurde, „wartet der Verbraucher bis heute auf deren Montage“. Dadurch sei eine Nutzung des selbst erzeugten Stroms nicht möglich, obwohl die Auftragssumme bereits seit einem Jahr größtenteils bezahlt worden sei.
Die Verbraucherzentrale rät in diesen Situationen unbedingt zu einem rechtlichen Beistand. Denn die Rechtslage hänge von verschiedenen Faktoren ab. Betroffene können unter Umständen vom Vertrag zurücktreten oder auch Schadensersatzansprüche geltend machen, etwa für bereits entgangene Einspeisevergütungen oder entgangene Stromkostenersparnisse.
Freitag, 26.05.2023, 15:52 Uhr
Stefan Sagmeister
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