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Energie & Management > Politik - Bundestag fordert Nachbesserungen an Preisbremsen
Quelle: Deutscher Bundestag / Achim Melde
Politik

Bundestag fordert Nachbesserungen an Preisbremsen

Nicht nur die Opposition kritisierte in der ersten Lesung die Pläne der Bundesregierung zur Gas- und Strompreisbremse. Auch aus den Ampelfraktionen kamen Änderungswünsche.
Zur geplanten Gas- und Strompreisbremse der Bundesregierung gab es in der ersten Lesung im Bundestag am 1. Dezember viel Diskussionsbedarf. Anfragen und Änderungswünsche betrafen vor allem ein Boni- und Dividendenverbot für Unternehmen, wenn sie von den Entlastungen profitieren. Zum anderen steht eine Erlösabschöpfung, insbesondere für Produzenten von erneuerbarem Strom in der Kritik. Die Linke warnte vor Mitnahmeeffekten auf der Seite von Versorgern.

Mit der Gas- und Strompreisbremse sollen ab 1. März, mit Rückwirkung ab Januar 2023, Haushalte und Unternehmen von den stark gestiegenen Energiepreisen entlastet werden. Dabei wird ein Kontingent von 80 Prozent, bei Großverbrauchern von 70 Prozent des Vorjahresverbrauchs staatlich subventioniert. Darüber hinaus gelten die aktuellen, hohen Marktpreise, was zum Energiesparen anregen soll.

Energiesparen bleibt geboten

Ingrid Nestle, energiepolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, erläuterte, dass Anreize zum Energiesparen wichtig seien, damit Deutschland gut über den Winter komme, weil kein Erdgas mehr aus Russland kommt. SPD-Fraktionsvize Matthias Miersch sagte, die Koalition schaffe Sicherheit. „Die Preise sind aber immer noch doppelt so hoch wie vor der Krise, die durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine ausgelöst wurde“, sagte Miersch. Die alten Energiepreise würden auf absehbare Zeit nicht mehr erreicht. Er kündigte weitere Abfederungen für Haushalte an, die mit Öl oder Holzpellets heizen.

In der Gas- und Strompreisbremse ist bislang kein Boni- und Dividendenverbot geplant. Das sieht aber ein Beschluss des Haushaltsausschusses vor. Nestle sagte, die Grünen würden sich im parlamentarischen Verfahren dafür einsetzen, dass Unternehmen, die eine sehr große Unterstützung bekommen, in dieser Zeit keine Boni und Dividenden ausschütten. Die Strompreisbremse soll teilweise über eine Erlösabschöpfung bei Erzeugern finanziert werden. Diese hatten durch die stark gestiegenen Strompreise teilweise höhere Einnahmen.
 
 
Allerdings ist keine Gewinnbesteuerung vorgesehen, sondern eine Abschöpfung von pauschalen Erlösen, was insbesondere die Ökostrombranche kritisiert, weil damit Investitionen entmutigt würden. FDP-Fraktionsvize Lukas Köhler forderte deshalb, bei der Erlösabschöpfung neue Anlagen auszunehmen. Für die Opposition kritisierte CDU-Energiepolitiker Andreas Jung, die Preisbremsen kämen viel zu spät und seien viel zu kompliziert. Andere Länder machten es viel einfacher.

Spitzenausgleich für energieintensive Betriebe nun bis Ende 2023 

Der Finanzausschuss des Bundestages hatte in seiner Sitzung am 30. November den sogenannten Spitzenausgleich zur Entlastung energieintensiver Betriebe um ein Jahr bis Ende 2023 verlängert. Mit dem Gesetz sollen die rund 9.000 energieintensiven Unternehmen angesichts der hohen Preise um rund 1,7 Milliarden Euro entlastet werden. Unternehmen, die von diesem Spitzenausgleich profitieren, sollen nach den Vorgaben des Entwurfs Maßnahmen ergreifen, um den Verbrauch der Energie zu reduzieren.

Unternehmen, die die Preisbremsen in Anspruch nehmen, müssten Standort- und Beschäftigungsgarantien geben, und zwar länger als die vorgesehenen zwei Jahre, forderte IG Metall-Chef Jörg Hofmann in der Rheinischen Post. Auch Unternehmen, die nur 1 Million Euro staatlicher Hilfe bekommen, müssten Standortgarantien geben. Im Gesetzentwurf liegt die Grenze bei 2 Millionen Euro.

Dezemberhilfen beschlossen

Der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW begrüßte, dass die Preisbremsen im Rahmen der Betriebskostenabrechnung berücksichtigt werden könnten. Allerdings sei der Gesetzentwurf zu bürokratisch, weil Vermieter die entlasteten Verbraucher einer zuständigen Bundesstelle nennen sollen, kritisierte Präsident Axel Gedaschko. Der Mieterbund sprach sich für Nachbesserungen bei geplanten Härtefallhilfen aus.

Eine Sonderzahlung für Studierende und Fachschüler beschloss der Bundestag am 1. Dezember. Etwa 3,4 Millionen Anspruchsberechtigte sollen 200 Euro möglichst bald im neuen Jahr bekommen. Eine Antragsplattform dafür werde derzeit im Internet aufgebaut. Die Einmalzahlung ist Teil des bereits Anfang September von der Ampel vereinbarten dritten Entlastungspakets zur Abfederung der stark gestiegenen Energiepreise. Es wird dafür mit Kosten von 680 Millionen Euro gerechnet.

Umgesetzt wird aktuell die Soforthilfe Dezember, mit der der Bund für diesen Monat den Abschlag für Gas und Wärme für Haushalte und kleine Unternehmen übernimmt. Die Energieversorger müssen sich das Geld bei der KfW holen. Seit Antragsstart am 17. November hätten laut KfW schon 75 Prozent der Energieversorger ihre Erstattungsanträge gestellt. Viele Anträge seien bereits geprüft, sodass die Auszahlungen an die Versorger wie geplant ab 1. Dezember 2022 starten. Insgesamt sind rund 1.500 Energielieferanten und Wärmeversorgungsunternehmen betroffen.

Die Antragsseite für Energieversorger steht auf der Internetseite des Bundeswirtschaftsministeriums bereit.

Donnerstag, 1.12.2022, 16:42 Uhr
Susanne Harmsen
Energie & Management > Politik - Bundestag fordert Nachbesserungen an Preisbremsen
Quelle: Deutscher Bundestag / Achim Melde
Politik
Bundestag fordert Nachbesserungen an Preisbremsen
Nicht nur die Opposition kritisierte in der ersten Lesung die Pläne der Bundesregierung zur Gas- und Strompreisbremse. Auch aus den Ampelfraktionen kamen Änderungswünsche.
Zur geplanten Gas- und Strompreisbremse der Bundesregierung gab es in der ersten Lesung im Bundestag am 1. Dezember viel Diskussionsbedarf. Anfragen und Änderungswünsche betrafen vor allem ein Boni- und Dividendenverbot für Unternehmen, wenn sie von den Entlastungen profitieren. Zum anderen steht eine Erlösabschöpfung, insbesondere für Produzenten von erneuerbarem Strom in der Kritik. Die Linke warnte vor Mitnahmeeffekten auf der Seite von Versorgern.

Mit der Gas- und Strompreisbremse sollen ab 1. März, mit Rückwirkung ab Januar 2023, Haushalte und Unternehmen von den stark gestiegenen Energiepreisen entlastet werden. Dabei wird ein Kontingent von 80 Prozent, bei Großverbrauchern von 70 Prozent des Vorjahresverbrauchs staatlich subventioniert. Darüber hinaus gelten die aktuellen, hohen Marktpreise, was zum Energiesparen anregen soll.

Energiesparen bleibt geboten

Ingrid Nestle, energiepolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, erläuterte, dass Anreize zum Energiesparen wichtig seien, damit Deutschland gut über den Winter komme, weil kein Erdgas mehr aus Russland kommt. SPD-Fraktionsvize Matthias Miersch sagte, die Koalition schaffe Sicherheit. „Die Preise sind aber immer noch doppelt so hoch wie vor der Krise, die durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine ausgelöst wurde“, sagte Miersch. Die alten Energiepreise würden auf absehbare Zeit nicht mehr erreicht. Er kündigte weitere Abfederungen für Haushalte an, die mit Öl oder Holzpellets heizen.

In der Gas- und Strompreisbremse ist bislang kein Boni- und Dividendenverbot geplant. Das sieht aber ein Beschluss des Haushaltsausschusses vor. Nestle sagte, die Grünen würden sich im parlamentarischen Verfahren dafür einsetzen, dass Unternehmen, die eine sehr große Unterstützung bekommen, in dieser Zeit keine Boni und Dividenden ausschütten. Die Strompreisbremse soll teilweise über eine Erlösabschöpfung bei Erzeugern finanziert werden. Diese hatten durch die stark gestiegenen Strompreise teilweise höhere Einnahmen.
 
 
Allerdings ist keine Gewinnbesteuerung vorgesehen, sondern eine Abschöpfung von pauschalen Erlösen, was insbesondere die Ökostrombranche kritisiert, weil damit Investitionen entmutigt würden. FDP-Fraktionsvize Lukas Köhler forderte deshalb, bei der Erlösabschöpfung neue Anlagen auszunehmen. Für die Opposition kritisierte CDU-Energiepolitiker Andreas Jung, die Preisbremsen kämen viel zu spät und seien viel zu kompliziert. Andere Länder machten es viel einfacher.

Spitzenausgleich für energieintensive Betriebe nun bis Ende 2023 

Der Finanzausschuss des Bundestages hatte in seiner Sitzung am 30. November den sogenannten Spitzenausgleich zur Entlastung energieintensiver Betriebe um ein Jahr bis Ende 2023 verlängert. Mit dem Gesetz sollen die rund 9.000 energieintensiven Unternehmen angesichts der hohen Preise um rund 1,7 Milliarden Euro entlastet werden. Unternehmen, die von diesem Spitzenausgleich profitieren, sollen nach den Vorgaben des Entwurfs Maßnahmen ergreifen, um den Verbrauch der Energie zu reduzieren.

Unternehmen, die die Preisbremsen in Anspruch nehmen, müssten Standort- und Beschäftigungsgarantien geben, und zwar länger als die vorgesehenen zwei Jahre, forderte IG Metall-Chef Jörg Hofmann in der Rheinischen Post. Auch Unternehmen, die nur 1 Million Euro staatlicher Hilfe bekommen, müssten Standortgarantien geben. Im Gesetzentwurf liegt die Grenze bei 2 Millionen Euro.

Dezemberhilfen beschlossen

Der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW begrüßte, dass die Preisbremsen im Rahmen der Betriebskostenabrechnung berücksichtigt werden könnten. Allerdings sei der Gesetzentwurf zu bürokratisch, weil Vermieter die entlasteten Verbraucher einer zuständigen Bundesstelle nennen sollen, kritisierte Präsident Axel Gedaschko. Der Mieterbund sprach sich für Nachbesserungen bei geplanten Härtefallhilfen aus.

Eine Sonderzahlung für Studierende und Fachschüler beschloss der Bundestag am 1. Dezember. Etwa 3,4 Millionen Anspruchsberechtigte sollen 200 Euro möglichst bald im neuen Jahr bekommen. Eine Antragsplattform dafür werde derzeit im Internet aufgebaut. Die Einmalzahlung ist Teil des bereits Anfang September von der Ampel vereinbarten dritten Entlastungspakets zur Abfederung der stark gestiegenen Energiepreise. Es wird dafür mit Kosten von 680 Millionen Euro gerechnet.

Umgesetzt wird aktuell die Soforthilfe Dezember, mit der der Bund für diesen Monat den Abschlag für Gas und Wärme für Haushalte und kleine Unternehmen übernimmt. Die Energieversorger müssen sich das Geld bei der KfW holen. Seit Antragsstart am 17. November hätten laut KfW schon 75 Prozent der Energieversorger ihre Erstattungsanträge gestellt. Viele Anträge seien bereits geprüft, sodass die Auszahlungen an die Versorger wie geplant ab 1. Dezember 2022 starten. Insgesamt sind rund 1.500 Energielieferanten und Wärmeversorgungsunternehmen betroffen.

Die Antragsseite für Energieversorger steht auf der Internetseite des Bundeswirtschaftsministeriums bereit.

Donnerstag, 1.12.2022, 16:42 Uhr
Susanne Harmsen

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