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Energie & Management > Gas - Gas- und Strompreisbremse unter vielfältiger Kritik
Quelle: Shutterstock / Hamik
Gas

Gas- und Strompreisbremse unter vielfältiger Kritik

Zu spät, kompliziert, unausgewogen, diskriminierend, schlecht für die Energiewende – so lautet die Kritik verschiedener Akteure am Gesetzentwurf für die Gas- und Strompreisbremse.
Der Entwurf eines Gesetzes für eine Gas- und Strompreisbremse liegt vor und soll am 23. November im Bundeskabinett verabschiedet werden. Doch er trifft auf viel Kritik und Änderungswünsche. Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion meint, die Entlastungen für Haushalte und Unternehmen kämen zu spät. Die CDU-Bundestagsabgeordnete Gitta Connemann sagte laut dpa: „Für die energieintensiven Monate Januar und Februar müssen die Betriebe in die Vorleistung gehen. Die Winterlücke bleibt.“ Zudem sei die Genehmigung durch die EU unsicher. Damit fehle dem Mittelstand die dringend erforderliche Planungssicherheit, so Connemann.

Aus technischen Gründen können die Versorger eine Entlastung erst ab März umsetzen. Dann soll aber auch rückwirkend für Januar und Februar ein Grundverbrauch von 80 Prozent des Vorjahres zu Festpreisen verrechnet werden von 12 Cent/kWh Erdgas, 7 Cent/kWh bei Fernwärme und 40 Cent/kWh beim Strom. Der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, Ulrich Schneider, begrüßte das Vorziehen der Gaspreisbremse auf Januar. Dies könne aber notwendige Direktzahlungen an bedürftige Haushalte nicht ersetzen. „Es steigen nicht nur die Gaspreise, sondern die Preise insgesamt, insbesondere für Lebensmittel“, erinnerte Schneider.

Strompreisbremse so nicht umsetzbar

Aus Sicht der Erzeuger und Versorger sagte Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung: „Für die Menschen ist es extrem wichtig, dass die Entlastungen auch wirklich bei ihnen ankommen.“ Mit dem nun für März geplanten Start der Gaspreisbremse sei das möglich. Auch die geplante Rückwirkung zu Januar und Februar sei ambitioniert, aber machbar. Die Politik müsse allerdings das Verfahren zur Umsetzung der Gaspreisbremse für die Energieversorger einfacher machen. „Das gilt insbesondere mit Blick auf Frist und Form der Kundeninformation“, forderte Andreae.

„Dies gilt im noch stärkeren Maße für den Gesetzentwurf zur Strompreisbremse“, so die BDEW-Chefin. Die vorliegenden Vorschläge seien so nicht verständlich und daher nicht umsetzbar. „Eine zeitlich machbare Strompreisbremse kann nur funktionieren, wenn vereinfacht wird und die Umsetzung analog zur Gaspreisbremse geregelt wird“, forderte Andreae.

Stadtwerke fühlen sich diskriminiert

Für die Stadtwerke, die als Energieversorger das Gesetz umsetzen müssen, erklärte der Verband kommunaler Unternehmen (VKU), die kommunalen Unternehmen setzten alles daran, den Zeitplan der Energiepreisbremsen einzuhalten. Die ebenfalls im Gesetz verankerte Erlösabschöpfung bei der Stromerzeugung sei nach wie vor zu komplex und gefährde Investitionen, kritisierte VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing. Zudem sei der komplette Ausschluss der Entlastungen für Unternehmen mit Schwerpunkt Energieerzeugung und -verteilung diskriminierend für die Stadtwerke im Querverbund und gefährde so die kommunale Daseinsvorsorge. Nur für die Entnahmestellen, die der Erzeugung oder Umwandlung von Energie dienen, darf die Entlastung verwehrt werden, forderte Liebing.

„Wir erwarten allerdings von der Politik, dass die EU-beihilferechtliche Prüfung dieser Zuschüsse so schnell wie möglich durchgeführt wird, damit rasch Klarheit besteht“, sagte Liebing weiter. Auch müssten die bürokratischen Pflichten bei der Antragstellung für Industrie und Gewerbe noch einmal sehr genau geprüft werden. Ein gefährlicher Irrweg sei nach wie vor die im Rahmen der Strompreisbremse vorgesehene Erlösabschöpfung von „Zufallsgewinnen“. Die rückwirkende Abschöpfung ab September gefährde das Investitionsklima, gerade für erneuerbare Anlagen, warnte der VKU-Chef. Eine steuerliche Lösung hätte die meisten Nachteile vermeiden können und wäre die eindeutig bessere Wahl gewesen.

Gaspreisbremse konterkariert die Wärmewende

„Trotz einiger Verbesserungen wird die Strom- und Gaspreisbremse in sehr hohem Maße bürokratisch“, sagte der Geschäftsführer des Bundesverbandes neue Energiewirtschaft (BNE), Robert Busch. Problematisch bleibe vor allem, dass die Erlösabschöpfung nicht eindeutig befristet wird. „Angesichts der Energiekrise wäre es schädlich, wenn der weitere Ausbau erneuerbarer Anlagen bis nach Ablauf der Maßnahme verschoben wird“, warnte Busch. Besonders problematisch sei auch, dass die erneuerbaren Energiemengen, die bisher im Terminmarkt vermarktet werden konnten, nun in den Spotmarkt gedrückt werden. „Das wird zu Preissteigerungen für Endverbraucher führen“, sagte der BNE-Chef.

Die Entlastungen für Gaskunden könnten ebenfalls schaden, gab Busch zu bedenken: „Der Anreiz für den Umstieg auf erneuerbare Wärme wird ausgesetzt und es ist kaum möglich, wettbewerbliche günstigere Tarife anzubieten“ meint Busch. Das festige bestehende Marktstrukturen und Monopolstellungen. Im anstehenden parlamentarischen Verfahren sind noch Korrekturen notwendig, um Markteingriffe zu reduzieren, Bürokratie abzubauen und einen schnellen Ausbau erneuerbarer Energien zu gewährleisten, so der BNE.

Mittwoch, 23.11.2022, 13:25 Uhr
Susanne Harmsen
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Gas- und Strompreisbremse unter vielfältiger Kritik
Zu spät, kompliziert, unausgewogen, diskriminierend, schlecht für die Energiewende – so lautet die Kritik verschiedener Akteure am Gesetzentwurf für die Gas- und Strompreisbremse.
Der Entwurf eines Gesetzes für eine Gas- und Strompreisbremse liegt vor und soll am 23. November im Bundeskabinett verabschiedet werden. Doch er trifft auf viel Kritik und Änderungswünsche. Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion meint, die Entlastungen für Haushalte und Unternehmen kämen zu spät. Die CDU-Bundestagsabgeordnete Gitta Connemann sagte laut dpa: „Für die energieintensiven Monate Januar und Februar müssen die Betriebe in die Vorleistung gehen. Die Winterlücke bleibt.“ Zudem sei die Genehmigung durch die EU unsicher. Damit fehle dem Mittelstand die dringend erforderliche Planungssicherheit, so Connemann.

Aus technischen Gründen können die Versorger eine Entlastung erst ab März umsetzen. Dann soll aber auch rückwirkend für Januar und Februar ein Grundverbrauch von 80 Prozent des Vorjahres zu Festpreisen verrechnet werden von 12 Cent/kWh Erdgas, 7 Cent/kWh bei Fernwärme und 40 Cent/kWh beim Strom. Der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, Ulrich Schneider, begrüßte das Vorziehen der Gaspreisbremse auf Januar. Dies könne aber notwendige Direktzahlungen an bedürftige Haushalte nicht ersetzen. „Es steigen nicht nur die Gaspreise, sondern die Preise insgesamt, insbesondere für Lebensmittel“, erinnerte Schneider.

Strompreisbremse so nicht umsetzbar

Aus Sicht der Erzeuger und Versorger sagte Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung: „Für die Menschen ist es extrem wichtig, dass die Entlastungen auch wirklich bei ihnen ankommen.“ Mit dem nun für März geplanten Start der Gaspreisbremse sei das möglich. Auch die geplante Rückwirkung zu Januar und Februar sei ambitioniert, aber machbar. Die Politik müsse allerdings das Verfahren zur Umsetzung der Gaspreisbremse für die Energieversorger einfacher machen. „Das gilt insbesondere mit Blick auf Frist und Form der Kundeninformation“, forderte Andreae.

„Dies gilt im noch stärkeren Maße für den Gesetzentwurf zur Strompreisbremse“, so die BDEW-Chefin. Die vorliegenden Vorschläge seien so nicht verständlich und daher nicht umsetzbar. „Eine zeitlich machbare Strompreisbremse kann nur funktionieren, wenn vereinfacht wird und die Umsetzung analog zur Gaspreisbremse geregelt wird“, forderte Andreae.

Stadtwerke fühlen sich diskriminiert

Für die Stadtwerke, die als Energieversorger das Gesetz umsetzen müssen, erklärte der Verband kommunaler Unternehmen (VKU), die kommunalen Unternehmen setzten alles daran, den Zeitplan der Energiepreisbremsen einzuhalten. Die ebenfalls im Gesetz verankerte Erlösabschöpfung bei der Stromerzeugung sei nach wie vor zu komplex und gefährde Investitionen, kritisierte VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing. Zudem sei der komplette Ausschluss der Entlastungen für Unternehmen mit Schwerpunkt Energieerzeugung und -verteilung diskriminierend für die Stadtwerke im Querverbund und gefährde so die kommunale Daseinsvorsorge. Nur für die Entnahmestellen, die der Erzeugung oder Umwandlung von Energie dienen, darf die Entlastung verwehrt werden, forderte Liebing.

„Wir erwarten allerdings von der Politik, dass die EU-beihilferechtliche Prüfung dieser Zuschüsse so schnell wie möglich durchgeführt wird, damit rasch Klarheit besteht“, sagte Liebing weiter. Auch müssten die bürokratischen Pflichten bei der Antragstellung für Industrie und Gewerbe noch einmal sehr genau geprüft werden. Ein gefährlicher Irrweg sei nach wie vor die im Rahmen der Strompreisbremse vorgesehene Erlösabschöpfung von „Zufallsgewinnen“. Die rückwirkende Abschöpfung ab September gefährde das Investitionsklima, gerade für erneuerbare Anlagen, warnte der VKU-Chef. Eine steuerliche Lösung hätte die meisten Nachteile vermeiden können und wäre die eindeutig bessere Wahl gewesen.

Gaspreisbremse konterkariert die Wärmewende

„Trotz einiger Verbesserungen wird die Strom- und Gaspreisbremse in sehr hohem Maße bürokratisch“, sagte der Geschäftsführer des Bundesverbandes neue Energiewirtschaft (BNE), Robert Busch. Problematisch bleibe vor allem, dass die Erlösabschöpfung nicht eindeutig befristet wird. „Angesichts der Energiekrise wäre es schädlich, wenn der weitere Ausbau erneuerbarer Anlagen bis nach Ablauf der Maßnahme verschoben wird“, warnte Busch. Besonders problematisch sei auch, dass die erneuerbaren Energiemengen, die bisher im Terminmarkt vermarktet werden konnten, nun in den Spotmarkt gedrückt werden. „Das wird zu Preissteigerungen für Endverbraucher führen“, sagte der BNE-Chef.

Die Entlastungen für Gaskunden könnten ebenfalls schaden, gab Busch zu bedenken: „Der Anreiz für den Umstieg auf erneuerbare Wärme wird ausgesetzt und es ist kaum möglich, wettbewerbliche günstigere Tarife anzubieten“ meint Busch. Das festige bestehende Marktstrukturen und Monopolstellungen. Im anstehenden parlamentarischen Verfahren sind noch Korrekturen notwendig, um Markteingriffe zu reduzieren, Bürokratie abzubauen und einen schnellen Ausbau erneuerbarer Energien zu gewährleisten, so der BNE.

Mittwoch, 23.11.2022, 13:25 Uhr
Susanne Harmsen

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