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Brandenburg war das erste Land, das die Windkraft-Projektierer zu einer Akzeptanzabgabe an Kommunen zwingt. Jetzt soll sie vervielfacht werden. LEE und VKU sind dagegen.
Am 21. März soll die Erhöhung der „Sonderabgabe Windenergie“, landläufig „Windeuro“ genannt, erstmals im brandenburgischen Landtag beraten werden. Aus diesem Anlass haben sich der Landesverband Erneuerbare Energien (LEE) und der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) in Berlin-Brandenburg zusammengetan und grundsätzliche Bedenken geäußert. Pikant: Der VKU vertritt die Interessen der Wirtschaftsbetriebe von Kommunen. Die Standortkommunen sind aber die Nutznießer des Windeuro.
Landes-Wirtschaftsminister Jörg Steinbach (SPD) plant, die Bemessungsgrundlage des Windeuro bei Anlagen, die von 2026 an in Betrieb gehen − auch bei Repoweringanlagen −, von 10.000 Euro pro Windenergieanlage und Jahr auf 5.000 Euro/MW/Jahr zu ändern. Dies soll die örtliche Akzeptanz der Energiewende weiter steigern. Da heute angeschlossene Windenergieanlagen an Land zwischen 4 MW und 7 MW installierte Leistung aufweisen, wird sich die Abgabenbelastung verdoppeln bis mehr als verdreifachen.
Diese neu einzukalkulierende Abgabenerhöhung, so der LEE, bedrohe die Wirtschaftlichkeit von Windkraft-Projekten, die ohnehin mit höheren Kosten für Planung, Zement und Netzanbindung zu kämpfen hätten, verzerre den Wettbewerb mit anderen Bundesländern und bremse so den weiteren Ausbau in Brandenburg aus, fürchtet der LEE, und fordert eine „grundsätzliche Überarbeitung des Gesetzentwurfs“.
Für Harald Jahnke, der der VKU-Landesgruppe vorsitzt und im Hauptamt Geschäftsführer der Stadtwerke Prenzlau ist, würde der höhere Abgabensatz zudem, genauso wie höhere Pachten und die anderen Abgaben, die regionalen Energieversorger aus dem Markt drängen. Er fordert, bei „Akzeptanzmaßnahmen“ mehr „Verhältnismäßigkeit“.
Brandenburg war Vorreiter
Das von einer Kenia-Koalition regierte Brandenburg war nach Mecklenburg-Vorpommern das zweite Bundesland, das die Anlageneigner beziehungsweise ihre Projektierer zu einer Abgabe an die Standortkommunen in 2,5 Kilometern Umkreis ums Windrad verpflichtete. Das war 2019. Unter anderem hat dies Nordrhein-Westfalen jetzt ebenfalls vor, steht damit aber noch in einem frühen Verhandlungsstadium (wir berichteten). Brandenburg ist mit gut 4.000 Anlagen und einer Gesamtleistung von 8.662 MW (Ende 2023) das deutsche Onshore-Windland Nummer zwei nach Niedersachsen.
2021 führte der Bund noch unter der Großen Koalition eine freiwillige Beteiligung der Standortkommunen mit bis zu 0,2 Ct/kWh ein (Paragraf 6 Erneuerbare-Energien-Gesetz). Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) wäre offen für eine bundeseinheitliche Verpflichtung, wie sie dem Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) vorschwebt, der den gegenwärtigen „Flickenteppich“ beklagte (wir berichteten, mit Details über die Länderregelungen). Es gibt aber verfassungsrechtliche Bedenken, wenn der Bund und nicht ein Land Kommunen verpflichtet, eine Abgabe zu erheben.
Die bisherigen Einnahmen im Land
In Brandenburg hat der Windeuro den Standortkommunen laut Landes-Wirtschaftsministerium 2023 geschätzt 1,5 Millionen Euro in die Kassen gespült. Die Einnahmen nach der freiwilligen Bundesregelung erbrachten einigen von ihnen nach Verbandsangaben im Jahr 2022 zusammengenommen 22,7 Millionen Euro. Dazu kommen in dem Bundesland Ausgleichszahlungen an eine Naturschutz-Stiftung des Landes von 25 Millionen Euro in den vergangenen fünf Jahren.
Mittwoch, 20.03.2024, 16:52 Uhr
Georg Eble
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