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Energie & Management > Berater - Staat senkt Fördersätze für Energieberatung
Quelle: Fotolia / jd-photodesign
Berater

Staat senkt Fördersätze für Energieberatung

Die Regierung deckelt die Förderung der Energieberatung ab 7. August neu. Fördersätze und maximale Zuschusshöhe sinken deutlich.
Begehrte Förderung, knappe Kassen: Angesichts der haushaltspolitischen Lage und der hohen Nachfrage nach geförderten Energieberatungen sei „eine Anpassung der Fördersätze und der Zuschusshöhen unerlässlich“, teilt das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) mit.

Zum 7. August setzt es die Höchstwerte herab. Die Fördersätze sinken von bisher 80 auf 50 Prozent des förderfähigen Beraterhonorars. Der maximale Zuschuss pro geförderter Beratung soll um 50 Prozent geringer ausfallen als bisher. Durch die Absenkung könnten „auch in Zukunft möglichst viele Interessierte eine geförderte Energieberatung erhalten und die Programme auf einem guten Niveau weitergeführt werden“, schreibt das BMWK.

Förderung für Sanierungsfahrplan und Umsetzung bleibt

Unverändert bleiben laut Mitteilung der Bonus für einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) und die höheren förderfähigen Ausgaben für Effizienzmaßnahmen in der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen. Also zum Beispiel für die Gebäudehülle oder Fenster.

Die Zuschussförderung für sonstige Effizienz-Einzelmaßnahmen erhöht sich als weiterhin von 15 auf 20 Prozent, wenn mit Energieberatungsförderung ein individueller Sanierungsfahrplan erstellt wurde. Und die förderfähigen Ausgaben für solche Effizienz-Einzelmaßnahmen verdoppeln sich bei Vorlage eines geförderten Sanierungsfahrplans auf 60.000 Euro – 30.000 Euro sind es ohne geförderten iSFP.

Geförderte Energieberatungen werden mit den Förderprogrammen Energieberatung für Wohngebäude (EBW) und Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN) für private Verbraucherinnen und Verbraucher, Unternehmen sowie Kommunen und gemeinnützige Organisationen angeboten.

Im EBW-Förderprogramm hat sich die Nachfrage in den vergangenen Jahren vervielfacht. 2019 zählte der Staat rund 10.000 Anträge, in diesem Jahr sind es bis Juli bereits 80.000. Im EBN-Förderprogramm seien bis Anfang Juli rund 3200 Anträge eingegangen, 2023 seien es gesamt rund 6.000 gewesen.

Energieberater: falsches Signal

Kritik an der Kappung der Fördersätze und Zuschüsse kommt Energieberaterverband GIH. „Eine abrupte Förderkürzung ist jetzt schlichtweg das falsche Signal und lässt die Zielerreichung in weite Ferne rücken“, sagt der GIH-Bundesvorsitzender Stefan Bolln.

Die, laut BMWK, gestellten 80.000 Anträge für Energieberatungen in Wohngebäuden zeigten, dass der Bedarf und der Wille in der Bevölkerung hoch sind. „Die Sanierungsquote mit derzeit 0,7 Prozent ist aktuell noch weit von den erforderlichen zwei Prozent zur Erreichung der Klimaziele entfernt.“

Der Verband spricht sich für eine schrittweise Umsetzung der Änderungen aus. Zudem hält er für eine Umschichtung der Fördermittel für praktikabel: Die 2023 nicht abgeflossenen Mittel aus der BEG-EM könne man in die Beratungsprogramme umschichten und die Förderung in gemeinsamer Lösungsfindung für das nächste Jahr reformieren, heißt es.


Montag, 5.08.2024, 12:45 Uhr
Manfred Fischer
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Staat senkt Fördersätze für Energieberatung
Die Regierung deckelt die Förderung der Energieberatung ab 7. August neu. Fördersätze und maximale Zuschusshöhe sinken deutlich.
Begehrte Förderung, knappe Kassen: Angesichts der haushaltspolitischen Lage und der hohen Nachfrage nach geförderten Energieberatungen sei „eine Anpassung der Fördersätze und der Zuschusshöhen unerlässlich“, teilt das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) mit.

Zum 7. August setzt es die Höchstwerte herab. Die Fördersätze sinken von bisher 80 auf 50 Prozent des förderfähigen Beraterhonorars. Der maximale Zuschuss pro geförderter Beratung soll um 50 Prozent geringer ausfallen als bisher. Durch die Absenkung könnten „auch in Zukunft möglichst viele Interessierte eine geförderte Energieberatung erhalten und die Programme auf einem guten Niveau weitergeführt werden“, schreibt das BMWK.

Förderung für Sanierungsfahrplan und Umsetzung bleibt

Unverändert bleiben laut Mitteilung der Bonus für einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) und die höheren förderfähigen Ausgaben für Effizienzmaßnahmen in der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen. Also zum Beispiel für die Gebäudehülle oder Fenster.

Die Zuschussförderung für sonstige Effizienz-Einzelmaßnahmen erhöht sich als weiterhin von 15 auf 20 Prozent, wenn mit Energieberatungsförderung ein individueller Sanierungsfahrplan erstellt wurde. Und die förderfähigen Ausgaben für solche Effizienz-Einzelmaßnahmen verdoppeln sich bei Vorlage eines geförderten Sanierungsfahrplans auf 60.000 Euro – 30.000 Euro sind es ohne geförderten iSFP.

Geförderte Energieberatungen werden mit den Förderprogrammen Energieberatung für Wohngebäude (EBW) und Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN) für private Verbraucherinnen und Verbraucher, Unternehmen sowie Kommunen und gemeinnützige Organisationen angeboten.

Im EBW-Förderprogramm hat sich die Nachfrage in den vergangenen Jahren vervielfacht. 2019 zählte der Staat rund 10.000 Anträge, in diesem Jahr sind es bis Juli bereits 80.000. Im EBN-Förderprogramm seien bis Anfang Juli rund 3200 Anträge eingegangen, 2023 seien es gesamt rund 6.000 gewesen.

Energieberater: falsches Signal

Kritik an der Kappung der Fördersätze und Zuschüsse kommt Energieberaterverband GIH. „Eine abrupte Förderkürzung ist jetzt schlichtweg das falsche Signal und lässt die Zielerreichung in weite Ferne rücken“, sagt der GIH-Bundesvorsitzender Stefan Bolln.

Die, laut BMWK, gestellten 80.000 Anträge für Energieberatungen in Wohngebäuden zeigten, dass der Bedarf und der Wille in der Bevölkerung hoch sind. „Die Sanierungsquote mit derzeit 0,7 Prozent ist aktuell noch weit von den erforderlichen zwei Prozent zur Erreichung der Klimaziele entfernt.“

Der Verband spricht sich für eine schrittweise Umsetzung der Änderungen aus. Zudem hält er für eine Umschichtung der Fördermittel für praktikabel: Die 2023 nicht abgeflossenen Mittel aus der BEG-EM könne man in die Beratungsprogramme umschichten und die Förderung in gemeinsamer Lösungsfindung für das nächste Jahr reformieren, heißt es.


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Manfred Fischer

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