Die Südostlink-Kabel werden aktuell im Regensburger Hafen verladen und eingelagert. Quelle: E&M / Drewnitzky
Der Übertragungsnetzbetreiber 50 Hertz kann bei seinem Südostlink-Erdkabellprojekt mit Erleichterungen bei Planung und Bau rechnen.
Die Bundesregierung hat im Zuge des sogenannten Osterpakets das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), das Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) sowie das Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) novelliert. Die Gesetze sind unter anderem die Grundlage für die Ausgestaltung des Genehmigungsverfahrens sowie die Realisierung des Erdkabelprojekts Südostlink. Ziel der Neuerungen ist die Beschleunigung von Netzausbauvorhaben.
Zum einen erhält 50 Hertz bei der Auswahl des Netzverknüpfungspunkts für den Abschnitt Südostlink+, Teil des Vorhabens 5a (siehe unten), mehr Möglichkeiten: Neben der Gemeinde Klein Rogahn können jetzt auch Stralendorf, Warsow, Holthusen und Schossin einbezogen werden. Innerhalb dieser Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern muss der Anschluss an das bestehende Höchstspannungsnetz über ein Umspannwerk erfolgen. „Die Erweiterung eröffnet 50 Hertz bei der Planung mehr Raum, um die örtlichen Gegebenheiten und die Interessen in der Region noch besser berücksichtigen zu können“, heißt es dazu in einer Mitteilung des Unternehmens.
Im Juni und Juli hatte das Projektteam den Entwurf des Trassenkorridornetzes bei Infomärkten vorgestellt. Diese Korridore werden nach Auswertung aller Hinweise Teil des Antrags auf Bundesfachplanung sein. Die Neuerung: Dort werden die Korridore gleichwertig dargestellt. Es muss kein konkreter Vorschlag mehr für den beabsichtigten Verlauf ausgewiesen werden. Erst im weiteren Verfahren bei der Erarbeitung der vertiefenden Unterlagen wird ein Vorschlagskorridor ausgewiesen.
Freileitungen müssen nicht mehr geprüft werdenDritter Punkt: Bisher sah das Bundesbedarfsplangesetz für Gleichstromvorhaben die Möglichkeit für Gebietskörperschaften vor, die Prüfung einer Freileitung auf ihrem Gebiet zu verlangen. Mit der Novellierung entfällt dieses Freileitungsprüfverlangen. Der Gesetzgeber begründet diesen Schritt mit einem deutlich erhöhten Aufwand, da sowohl in der Bundesfachplanung als auch in der Planfeststellung die Umwelt- und Raumauswirkungen von Erdkabel- und Freileitungsvarianten gegeneinander abgewogen werden müssen.
Der Südostlink verläuft von Wolmirstedt bei Magdeburg in Sachsen-Anhalt zum Umspannwerk Isar bei Landshut in Bayern, wo bis zum Jahresende noch das Atomkraftwerk Isar Strom ins Netz einspeist.
Die Trasse hat eine Länge von 540
Kilometern. Der Südostlink besteht aus zwei Vorhaben und transportiert vornehmlich Strom aus Windenergie vom Norden und Osten Deutschlands in den Süden: Ein Erdkabelpaar verbindet Wolmirstedt mit Isar (Vorhaben 5). Es soll im Jahr 2027 in Betrieb gehen und Bayern mit bis zu 2.000
MW aus nord- und ostdeutscher Windenergieproduktion versorgen.
Jetzt kommt mit dem Vorhaben 5a gleich noch ein weiteres 2.000-MW-Erdkabelpaar dazu. Der südliche Teil von 5a führt vom Landkreis Börde (Sachsen-Anhalt) zum niederbayerischen Umspannwerk Isar.
Der nördliche Teil des Vorhabens 5a zwischen Raum Klein Rogahn (Mecklenburg-Vorpommern) und dem Landkreis Börde ist in einem separaten Projekt mit Namen Südostlink+ enthalten. Während sich die anderen Südostlink-Abschnitte bereits in der Planfeststellung befinden, steht dieser Teil noch vor der Bundesfachplanung. Das Vorhaben 5a soll 2030 in Betrieb gehen.
Die Änderungen lassen sich im Detail in der
Drucksache 20/2402 des Deutschen Bundestags nachvollziehen.
Freitag, 5.08.2022, 15:34 Uhr
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