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Energie & Management > Windkraft Offshore - Genehmigungsverfahren für Anlagen werden schlanker
Quelle: Shutterstock / Thampapon
Windkraft Offshore

Genehmigungsverfahren für Anlagen werden schlanker

Die große Novelle des Bundes-Immissionsschutzgesetzes ist durch den Bundestag. Sie digitalisiert die Genehmigungsprozesse für Anlagen aller Art, die Unerwünsches emittieren.
Der Bau von Kraftwerken und anderen Anlagen, deren Betrieb Menschen, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima sowie andere Sachgüter beeinträchtigen kann, wird in Deutschland einfacher: Der Bundestag stimmte am 6. Juni mit den Stimmen der Ampelkoalition für die vom Umweltausschuss geänderte Regierungsnovelle des Bundes-Immissionsschutzgesetzes.

Das Gesetz geht jetzt abschließend an den Bundesrat, der voraussichtlich am 5. Juli darüber entscheidet. Die Länderkammer sieht die Aufnahme des Schutzgutes „Klima“ in das Immissionsschutzrecht kritisch. Mit einer verzögernden Anrufung des Vermittlungsausschusses ist aber kaum zu rechnen. Nach dem Ja des Bundesrates und der Bekanntmachung kann das „Gesetz zur Verbesserung des Klimaschutzes beim Immissionsschutz, zur Beschleunigung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren und zur Umsetzung von EU-Recht“ in Kraft treten.

Durch die übernommene Änderung vom 5. Juni im Umweltausschuss des Bundestages gibt es nicht nur bei Windenergieanlagen und Elektrolyseuren schlankere Genehmigungsanforderungen, sondern bei allen Neuanlagen, die eine immissionsrechtliche Genehmigung brauchen, erläuterte die Bundestagsverwaltung.

Demnach werden alle neuen immissionsrechtlichen Genehmigungsverfahren digitalisiert, das heißt, es müssen nicht mehr Leitzordner voller Papier abgegeben werden.

Die Regierungsfraktionen hatten sich Ende Mai auf die Novelle geeinigt (wir berichteten). Neben schlankeren Regelungen zum Repowering von Windkraft enthält die Novelle auch klare Fristen und eine Beschränkung der behördlichen Möglichkeiten, Unterlagen nachzufordern.

Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE), der Bundesverband Windenergie (BWE) und der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßten die Novelle. BEE-Präsidentin Simone Peter bezog in ihr Lob ausdrücklich die Ausweitung auf Industrieanlagen ein: „Damit ebnet die Novelle dem Hochlauf und der Entwicklung von Sektorenkopplungs-Technologien und der Etablierung neuer Produktionsstätten von Erneuerbaren-Energien-Anlagen den Weg.“

Peter sprach von der „umfangreichsten Reform des Immissionsschutzgesetzes seit 30 Jahren“. BWE-Präsidentin Bärbel Heidebroek gab sich zuversichtlich, dass „diese starke Novelle“ ihrer Branche „zusätzlichen Schub“ geben werde. Allerdings brauche es, damit die Erleichterungen beim Repowering sich voll entfalten, eine Anpassung im Baugesetzbuch „bei nächster Gelegenheit“.

Enttäuscht zeigte sich Heidebroek darüber, dass der in der Energiekrise eingeführte Weiterbetrieb von Windenergieanlagen in den Wintermonaten nicht verlängert wurde, und forderte die Wiederaufnahme in einer anderen Gesetzesnovelle. Diese sei in den vergangenen zwei Winterhalbjahren „stark genutzt“ worden und habe die Windstrom-Erzeugung „signifikant“ angehoben. Jetzt gelten wieder je nach immissionsrechtlichem Bescheid zeitweise Abschaltauflagen, etwa in der Brutsaison.

BEE-Präsidentin Peter forderte noch im Sommer vergangenen Jahres die Reform des Strommarktes sowie die Verkündigung der Kraftwerksstrategie, der Biomasse- und der Geothermiestrategie. Des Weiteren ein Solarpaket II sowie den Abbau von Hemmnissen im Baugesetzbuch beim Artenschutz und Netzanschluss.

Donnerstag, 6.06.2024, 16:42 Uhr
Georg Eble
Energie & Management > Windkraft Offshore - Genehmigungsverfahren für Anlagen werden schlanker
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Windkraft Offshore
Genehmigungsverfahren für Anlagen werden schlanker
Die große Novelle des Bundes-Immissionsschutzgesetzes ist durch den Bundestag. Sie digitalisiert die Genehmigungsprozesse für Anlagen aller Art, die Unerwünsches emittieren.
Der Bau von Kraftwerken und anderen Anlagen, deren Betrieb Menschen, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima sowie andere Sachgüter beeinträchtigen kann, wird in Deutschland einfacher: Der Bundestag stimmte am 6. Juni mit den Stimmen der Ampelkoalition für die vom Umweltausschuss geänderte Regierungsnovelle des Bundes-Immissionsschutzgesetzes.

Das Gesetz geht jetzt abschließend an den Bundesrat, der voraussichtlich am 5. Juli darüber entscheidet. Die Länderkammer sieht die Aufnahme des Schutzgutes „Klima“ in das Immissionsschutzrecht kritisch. Mit einer verzögernden Anrufung des Vermittlungsausschusses ist aber kaum zu rechnen. Nach dem Ja des Bundesrates und der Bekanntmachung kann das „Gesetz zur Verbesserung des Klimaschutzes beim Immissionsschutz, zur Beschleunigung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren und zur Umsetzung von EU-Recht“ in Kraft treten.

Durch die übernommene Änderung vom 5. Juni im Umweltausschuss des Bundestages gibt es nicht nur bei Windenergieanlagen und Elektrolyseuren schlankere Genehmigungsanforderungen, sondern bei allen Neuanlagen, die eine immissionsrechtliche Genehmigung brauchen, erläuterte die Bundestagsverwaltung.

Demnach werden alle neuen immissionsrechtlichen Genehmigungsverfahren digitalisiert, das heißt, es müssen nicht mehr Leitzordner voller Papier abgegeben werden.

Die Regierungsfraktionen hatten sich Ende Mai auf die Novelle geeinigt (wir berichteten). Neben schlankeren Regelungen zum Repowering von Windkraft enthält die Novelle auch klare Fristen und eine Beschränkung der behördlichen Möglichkeiten, Unterlagen nachzufordern.

Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE), der Bundesverband Windenergie (BWE) und der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßten die Novelle. BEE-Präsidentin Simone Peter bezog in ihr Lob ausdrücklich die Ausweitung auf Industrieanlagen ein: „Damit ebnet die Novelle dem Hochlauf und der Entwicklung von Sektorenkopplungs-Technologien und der Etablierung neuer Produktionsstätten von Erneuerbaren-Energien-Anlagen den Weg.“

Peter sprach von der „umfangreichsten Reform des Immissionsschutzgesetzes seit 30 Jahren“. BWE-Präsidentin Bärbel Heidebroek gab sich zuversichtlich, dass „diese starke Novelle“ ihrer Branche „zusätzlichen Schub“ geben werde. Allerdings brauche es, damit die Erleichterungen beim Repowering sich voll entfalten, eine Anpassung im Baugesetzbuch „bei nächster Gelegenheit“.

Enttäuscht zeigte sich Heidebroek darüber, dass der in der Energiekrise eingeführte Weiterbetrieb von Windenergieanlagen in den Wintermonaten nicht verlängert wurde, und forderte die Wiederaufnahme in einer anderen Gesetzesnovelle. Diese sei in den vergangenen zwei Winterhalbjahren „stark genutzt“ worden und habe die Windstrom-Erzeugung „signifikant“ angehoben. Jetzt gelten wieder je nach immissionsrechtlichem Bescheid zeitweise Abschaltauflagen, etwa in der Brutsaison.

BEE-Präsidentin Peter forderte noch im Sommer vergangenen Jahres die Reform des Strommarktes sowie die Verkündigung der Kraftwerksstrategie, der Biomasse- und der Geothermiestrategie. Des Weiteren ein Solarpaket II sowie den Abbau von Hemmnissen im Baugesetzbuch beim Artenschutz und Netzanschluss.

Donnerstag, 6.06.2024, 16:42 Uhr
Georg Eble

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