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Energie & Management > Politik - Regierung beschließt Bauvorrang für Wasserstoffanlagen
Quelle: Fotolia / Tom-Hanisch
Politik

Regierung beschließt Bauvorrang für Wasserstoffanlagen

Das Bundeskabinett will das Baugesetzbuch ändern. Damit sollen Wasserstoffanlagen an Windstandorten und Erneuerbare auf Tagebauflächen privilegiert werden.
Die Bundesregierung hat am 12. Oktober Vorschläge für Änderungen im Baugesetzbuch verabschiedet. Der "Entwurf eines Gesetzes zur sofortigen Verbesserung der Rahmenbedingungen für die erneuerbaren Energien im Städtebaurecht" geht nun zur Diskussion in den Bundestag. 

Das Bundesbauministerium hat die Änderungen erarbeitet. Eine davon betrifft den Bau von Wasserstoffanlagen, dieser soll vereinfacht werden. Der Gesetzentwurf privilegiert "ausdrücklich Anlagen zur Herstellung oder Speicherung von Wasserstoff, die in einem räumlich-funktionalen Zusammenhang mit Windenergieanlagen stehen", heißt es in einem Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).

Hintergrund ist, dass Windkraftanlagen bei Netzengpässen oftmals abgeregelt werden. Die Wasserstoffanlagen sollen dafür sorgen, dass die Anlagen weiterlaufen können und der Überschussstrom am Ort der Windkraftanlage zur Wasserstoffproduktion eingesetzt wird. Zudem könne bei einem "Überangebot von Strom am Markt" der Windstrom wirtschaftlich genutzt und gespeichert werden.

Schnellerer Bau auf Tagebauflächen

Eine zweite Änderung im Baugesetzbuch betrifft die Errichtung von Erneuerbare-Energien-Anlagen auf Tagebauflächen. Der Gesetzentwurf schaffe "eine Verordnungsermächtigung für die Bundesländer", so das BMWK. Die Bundesländer können nach dem Ende der Kohleförderung diese Flächen, sogenannte Tagebaufolgeflächen, grundsätzlich dann für die Belegung mit Windenergie- oder Solaranlagen öffnen.

"Die Verordnung der Länder ersetzt langwierige und schwierige Änderungen der bestehenden Planungsgrundlagen", so das Wirtschaftsministerium in Berlin. Damit könne für eine deutlich schnellere Nutzung der Flächen gesorgt werden. Durch eine Anrechnungsregelung können die Länder die Flächen nutzen, um ihre Flächenziele aus dem Wind-an-Land-Gesetz zu erfüllen.

BMWK-Chef Robert Habeck (Grüne): "„Die beschlossenen Änderungen im Baugesetzbuch sind wichtige Bausteine, um den Ausbau der erneuerbaren Energien zu beschleunigen und den erzeugten Strom wirtschaftlich zu nutzen. Sie zeigen, dass wir nicht lockerlassen und Hemmnisse Stück für Stück abbauen."

Donnerstag, 13.10.2022, 14:36 Uhr
Stefan Sagmeister
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Quelle: Fotolia / Tom-Hanisch
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Regierung beschließt Bauvorrang für Wasserstoffanlagen
Das Bundeskabinett will das Baugesetzbuch ändern. Damit sollen Wasserstoffanlagen an Windstandorten und Erneuerbare auf Tagebauflächen privilegiert werden.
Die Bundesregierung hat am 12. Oktober Vorschläge für Änderungen im Baugesetzbuch verabschiedet. Der "Entwurf eines Gesetzes zur sofortigen Verbesserung der Rahmenbedingungen für die erneuerbaren Energien im Städtebaurecht" geht nun zur Diskussion in den Bundestag. 

Das Bundesbauministerium hat die Änderungen erarbeitet. Eine davon betrifft den Bau von Wasserstoffanlagen, dieser soll vereinfacht werden. Der Gesetzentwurf privilegiert "ausdrücklich Anlagen zur Herstellung oder Speicherung von Wasserstoff, die in einem räumlich-funktionalen Zusammenhang mit Windenergieanlagen stehen", heißt es in einem Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).

Hintergrund ist, dass Windkraftanlagen bei Netzengpässen oftmals abgeregelt werden. Die Wasserstoffanlagen sollen dafür sorgen, dass die Anlagen weiterlaufen können und der Überschussstrom am Ort der Windkraftanlage zur Wasserstoffproduktion eingesetzt wird. Zudem könne bei einem "Überangebot von Strom am Markt" der Windstrom wirtschaftlich genutzt und gespeichert werden.

Schnellerer Bau auf Tagebauflächen

Eine zweite Änderung im Baugesetzbuch betrifft die Errichtung von Erneuerbare-Energien-Anlagen auf Tagebauflächen. Der Gesetzentwurf schaffe "eine Verordnungsermächtigung für die Bundesländer", so das BMWK. Die Bundesländer können nach dem Ende der Kohleförderung diese Flächen, sogenannte Tagebaufolgeflächen, grundsätzlich dann für die Belegung mit Windenergie- oder Solaranlagen öffnen.

"Die Verordnung der Länder ersetzt langwierige und schwierige Änderungen der bestehenden Planungsgrundlagen", so das Wirtschaftsministerium in Berlin. Damit könne für eine deutlich schnellere Nutzung der Flächen gesorgt werden. Durch eine Anrechnungsregelung können die Länder die Flächen nutzen, um ihre Flächenziele aus dem Wind-an-Land-Gesetz zu erfüllen.

BMWK-Chef Robert Habeck (Grüne): "„Die beschlossenen Änderungen im Baugesetzbuch sind wichtige Bausteine, um den Ausbau der erneuerbaren Energien zu beschleunigen und den erzeugten Strom wirtschaftlich zu nutzen. Sie zeigen, dass wir nicht lockerlassen und Hemmnisse Stück für Stück abbauen."

Donnerstag, 13.10.2022, 14:36 Uhr
Stefan Sagmeister

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