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Wird über einen bestehenden Anschluss nun auch PV-Strom eingespeist, darf der Netzbetreiber nicht nochmal die Hand aufhalten. Das hat das höchste österreichische Gericht geurteilt.
Im Rechtsstreit der Wiener Netze gegen den Flughafen Wien-Schwechat hat der Oberste Gerichtshof Österreichs (OGH) das endgültige Urteil gefällt, das am 21. Oktober bekannt wurde. Dessen Kern fasste das Höchstgericht in einer Aussendung wie folgt zusammen: „Wird an einen bestehenden Netzanschluss, der bereits zum Strombezug benutzt wur
Dienstag, 22.10.2024, 16:09 Uhr
Klaus Fischer
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