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Die Bundesnetzagentur hat am 7. Juni die Zuschläge für Windenergieanlagen an Land aus der Ausschreibung zum 1. Mai 2022 bekanntgegeben. Sie war zu einem Drittel unterzeichnet.
Die Ausschreibung für Windenergieanlagen an Land zum Gebotstermin 1. Mai 2022 war nach zwei überzeichneten Runden erstmals wieder unterzeichnet. Dadurch bekam jedes zulässige Gebot einen Zuschlag, teilte die Bundesnetzagentur am 7.
Juni mit. Das Ausschreibungsvolumen war wie in der vorherigen Runde nicht von der Behörde gekürzt worden, da eine drohende Unterzeichnung anhand der vorliegenden Informationen vorab nicht zu erwarten war.
Bei einer ausgeschriebenen Menge von 1.320
MW wurden 116
Gebote mit einem Volumen von 947
MW eingereicht. 114
Gebote mit einem Umfang von 931
MW konnten bezuschlagt werden. Die Gebotswerte der bezuschlagten Gebote reichten von 5,44
Ct/kWh bis 5,88
Ct/kWh. Der mengengewichtete, durchschnittliche Zuschlagswert liegt bei 5,85
Ct/kWh und damit nur knapp unter dem Höchstpreis von 5,88
Ct/kWh. Im Gegensatz zur Vorrunde mit 5,76
Ct/kWh ist der mengengewichtete, durchschnittliche Zuschlagswert damit gestiegen.
Regional betrachtet entfielen die größten Zuschlags-Volumina auf Gebote für Standorte in Schleswig-Holstein (224
MW, 36
Zuschläge), Nordrhein-Westfalen (198
MW, 22
Zuschläge) und Niedersachsen (178
MW, 17
Zuschläge). Die Bundesnetzagentur musste lediglich zwei Gebote wegen Formfehlern vom Verfahren ausschließen. Die Veröffentlichungen der aktualisierten Gebotsrundenstatistiken werden in Kürze erfolgen, kündigte die Behörde an. Die nächsten Ausschreibungsrunde für Windenergieanlagen an Land findet am 1. September 2022 statt.
Weitere Informationen zu den Verfahren finden sich auf der Internetseite der Bundesnetzagentur
Dienstag, 7.06.2022, 11:55 Uhr
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