Quelle: E&M / Harmsen
Das Bundeswirtschaftsministerium hat einen Entwurf zur überarbeiteten Fernwärme-Verordnung zur Konsultation verschickt. Sie zielt vor allem auf mehr Informationen für Verbraucher ab.
Für den Klimaschutz muss auch der Heizungssektor künftig weniger Treibhausgase verursachen. Schlüssel dafür sind die kommunale Wärmeplanung, die Wohnungsbesitzern sagt, ob sie selbst aktiv werden müssen, und die mögliche Anbindung an ein Fernwärmenetz. In diesem Fall ist der Versorger in der Pflicht, zunehmend klimaneutral erzeugte Wärme zu verteilen. Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) hat am 30.
Juli einen Entwurf zur überarbeiteten Fernwärme-Verordnung (AVBFernwärmeV) zur Konsultation verschickt. Die Stellungnahme der Betroffenen soll bis 20. August erfolgen.
Dieses adressiert vor allem Informationen für Verbraucher und Preistransparenz in der Fernwärme. „Wesentliche wettbewerbs- und kundenfreundliche Verbesserungen für mehr Transparenz und Flexibilität bei den Versorgungsbedingungen“ seien Ziel der Verordnung, so der Referentenentwurf. So sollen Veröffentlichungspflichten der Fernwärme-Versorger erweitert werden sollen. Sie müssten künftig eine Musterrechnung im Internet veröffentlichen, aus welcher sich die Anwendung einer etwaigen Preisänderungsklausel verständlich nachvollziehen lässt.
Außerdem heißt es: „Es wird rechtssicher klargestellt, dass Versorger verschiedene
Fernwärme-Tarife anbieten können, etwa solche mit einem bestimmten Anteil an erneuerbarer Energie oder Tarife, die den effizienten Betrieb des jeweiligen Wärmenetzes begünstigen.“ Auf gut Deutsch: Kunden
können künftig rechtssicher grüne Fernwärme beziehen. Versorger dürfen grüne Fernwärme mit eigenständigen Tarifen und Primärenergiefaktoren anbieten. Bisher war dies nicht möglich.
Verhaltene Reaktionen auf den EntwurfDer Entwurf des Ministeriums enthalte einige Fortschritte für private Verbraucher, erklärte Thomas Engelke, Teamleiter Energie und Bauen beim Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV). So werden die Möglichkeiten zur Sperrung von Kunden bei Zahlungsverzug begrenzt. Allerdings fehlt aus seiner Sicht eine bundesweite Preisaufsicht. Der Fernwärme-Markt stelle im Energiesektor das stärkste Monopol dar und müsse daher von einer Bundesbehörde überwacht werden.
Ein Sprecher des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU) erklärte: „Der Entwurf spiegelt die aktuellen Debatten um die Preisentstehung und Preistransparenz in der Fernwärme.“ Die Absicht der Bundesregierung, noch enger gefasste Vorgaben bei der Preisgestaltung zu machen, sei im Entwurf deutlich zu erkennen. Der VKU werde sich intensiv in den Novellierungsprozess einbringen. „Stabile und investitionsfördernde rechtliche Rahmenbedingungen sind das A und O für den geplanten massiven Ausbau der Fernwärmeversorgung in Deutschland“, erinnerte er.
Mitte Mai war die Fernwärme-Preistransparenz-Plattform der Branchenverbände AGFW, BDEW und VKU gestartet. Auf ihr finden Interessierte Preisübersichten verschiedener Anbieter sowie Informationen zu Faktoren und Merkmalen, die den Fernwärmepreis beeinflussen. „Erfreulich ist, dass der Entwurf die unterschiedlichen Einflussfaktoren auf die Preisgestaltung berücksichtigt“, so der VKU-Vertreter.
Mehrwert, Aufwand und InvestitionsbedarfDer Fernwärme-Spitzenverband AGFW sieht „Licht und Schatten“ in dem Referentenentwurf. Der Verbraucherschutz sei wichtig, jedoch bedeute er mehr Bürokratie für die Versorger. Die geplanten erweiterten Informationspflichten hätten „wenig Mehrwert für den Verbraucher, aber viel Mehraufwand bei den Unternehmen“, so der AGFW.
Die deutschen Fernwärme-Versorger müssen in den kommenden Jahren gewaltige Summen in den Ausbau und die Transformation der Fernwärme stecken, damit die Klimaschutzziele in Deutschland erreicht werden. Laut Prognos-Gutachten „Perspektive der Fernwärme“ liegt der Investitionsbedarf bis zum Jahr 2030 bei 43,5
Milliarden Euro. Dies sei nur zu schultern, wenn die Unternehmen über Rechtssicherheit und einen geeigneten Förderrahmen verfügen, so der Verband.
Mittwoch, 31.07.2024, 14:09 Uhr
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