Quelle: Bundesfinanzministerium
Das Bundesfinanzministerium hat einen Gesetzentwurf veröffentlicht, der Investitionen in die Energiewende für Fonds attraktiver machen soll. Stellungnahmen sind bis 14. Juni möglich.
Einen „Gesetzentwurf zur Förderung von Investitionen von Fonds in erneuerbare Energien und Infrastruktur“ hat das Bundesfinanzministerium (BMF) vorgelegt. Darin heißt es: „Angesicht des enormen Investitionsbedarfs in Infrastruktur und erneuerbare Energien ist es wichtig, sichere Rahmenbedingen zu schaffen, die sowohl öffentliche als auch private Mittel mobilisieren können, um die dringend benötigten Projekte umzusetzen und den Übergang zu einer nachhaltigeren Zukunft zu beschleunigen“.
Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) will mit dem Gesetz zum einen für Fonds einen sicheren Investitionsrahmen schaffen und dafür das Investmentsteuergesetz und das Kapitalanlagegesetzbuch anpassen. Zum anderen sollen Besteuerungslücken vermieden werden, um Wettbewerbsverzerrungen gegenüber Unternehmen zu vermeiden, die in den gleichen Geschäftsfeldern tätig sind.
Daher sollen dem Entwurf zufolge „die derzeitigen Steuerbefreiungsmöglichkeiten insoweit abgeschafft werden, wie Investmentfonds und Spezial-Investmentfonds Einkünfte aus einer inländischen gewerblichen Tätigkeit erzielen.“ Dies führe zu einer definitiven Besteuerung derartiger Einkünfte auf Fondsebene.
Ursprünglich waren die Maßnahmen bereits Teil des Ende 2023 verabschiedeten Zukunftsfinanzierungsgesetzes, wurden während des parlamentarischen Verfahrens jedoch vom Finanzausschuss gestrichen. Zu dem jetzt vorlegten Entwurf sollen betroffene Verbände und Stakeholder dem Ministerium zufolge bis zum 14. Juni 2024 Stellungnahmen abgeben können. In Kraft treten sollen die neuen Regelungen dann zum 1. Januar 2025.
Der
Gesetzentwurf zur Investitionsförderung steht als PDF zum Download bereit.
Freitag, 24.05.2024, 12:54 Uhr
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