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Noch mindestens für drei Jahre bleiben die staatlichen Vorgaben für die Füllstände deutscher Gasspeicher erhalten. Der Beschluss des Bundestags gilt bis 1. April 2027.
Am Abend des 18. Januar beschloss der Bundestag, die 2025 auslaufende Gasspeicher-Regelung vorzeitig bis zum 1. April 2027 zu verlängern. Dies diene der Versorgungssicherheit, bis die Infrastruktur für die Aufbereitung und Einspeisung von Flüssigerdgas (LNG) vorhanden sei, heißt es zur Begründung im Gesetzentwurf. Demnach gibt es weiter Vorgaben für die Füllstände der deutschen Gasspeicher: Anfang September müssen sie zu 75
Prozent gefüllt sein, Anfang Oktober zu 85
Prozent und Anfang November zu 95
Prozent.
Lediglich der Restfüllstand, der am Ende der Heizperiode zum 1. Februar noch vorhanden sein muss, wurde von aktuell 40
Prozent auf 30
Prozent gesenkt. Ingrid Nestle, Energiesprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion, begründete die Verlängerung mit einer gestärkten Versorgungssicherheit. „So setzen wir die Erkenntnisse aus der Praxis des letzten Winters in die gesetzlichen Vorgaben für den nächsten um“, sagte Nestle. Der Bundestag verabschiedete das Gesetz final mit den Stimmen der SPD, Grünen und FDP.
Die Vorgabe wurde bisher stets eingehalten. Zu Beginn dieses Winters waren im November 2023 sogar 100
Prozent erreicht worden. Zwischen Weihnachten und Silvester waren es noch immer rund 90
Prozent. Die Gasversorgung Deutschlands ließ sich durch Sparmaßnahmen sowie höhere Lieferungen europäischer Nachbarn wie Norwegen und Niederlande sichern. Inzwischen existieren auch im Rekordtempo errichtete Terminals zur Anlandung von Erdgas als LNG per Schiff.
Die Füllstands-Regelung war nach dem russischen Angriff auf die Ukraine eingeführt worden, weil Russland im Gegenzug zu den EU-Sanktionen die Erdgasversorgung per Pipeline nach Deutschland verminderte und im August 2022 vollständig einstellte.
WWF: Neue Gasheizungen bald unwirtschaftlichUnterdessen warnte der Umweltverband WWF Verbraucher davor, Gasheizungen neu einzubauen. Dies sei zwar in den nächsten Jahren noch erlaubt, bis eine kommunale Wärmeplanung vorliegt. Es könnte aber nach Berechnungen der Prognos
AG eine Fehlinvestition sein, wenn aus Klimaschutzgründen kein fossiles Erdgas mehr verheizt werden darf. Von 2029 an muss der Anteil erneuerbarer Energie laut Heizungsgesetz (GEG) bei 15
Prozent liegen, von 2035 an bei 30
Prozent und von 2040 an bei 60
Prozent. Dadurch werden Gasheizungen im Vergleich zu Wärmepumpen unwirtschaftlicher, selbst wenn es vor Ort alternative Gase wie Wasserstoff oder Biogas gibt.
Die
WWF-Studie zu den Heizungskosten steht als PDF zum Download bereit.
Freitag, 19.01.2024, 14:03 Uhr
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