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Die Bürger von Pfronstetten auf der Schwäbischen Alb haben gegen Windkraft auf ihren Gemeindeflächen gestimmt. In einem anderen Landkreis herrscht Gegenwind aus einer anderen Richtung.
Mit 71,2 Prozent war die Wahlbeteiligung am Bürgerentscheid am 14. April in der 1.500 Seelen zählenden Gemeinde Pfronstetten im Landkreis Reutlingen relativ hoch. Es war das erste Mal in der Geschichte der Gemeinde, dass die Bürger dazu aufgerufen waren, „eine für die Entwicklung der Gemeinde wichtige Entscheidung zu treffen“, wie Bürgermeister Reinhold Teufel (parteilos) in den Pfronstetter Nachrichten schreibt.
Zur Entscheidung stand die Frage, ob die im nördlichen und westlichen Gemarkungsgebiet geplanten Windkraftanlagen ausschließlich auf den Staatswaldflächen errichtet werden sollen oder teilweise − bei gleicher maximaler Gesamtanlagenzahl − auch auf Flächen der Gemeinde Pfronstetten. Konkret ging es um vier der insgesamt 16 geplanten Windkraftanlagen, die auf Gemeindeflächen entstanden wären. Mit 53,1 Prozent stimmt die Mehrheit der Pfronstettener dagegen. Lediglich 46,9 Prozent machten ihr Kreuz bei „Ja“.
Zum Hintergrund: Errichtet eine Gemeinde auf ihren Flächen Windkraftanlagen, so profitiert sie von Einnahmen aus der Gewerbesteuer. Außerdem winken Pachteinnahmen in Höhe von mindestens 130.000 Euro pro Anlage und, je nach Bereitschaft des Projektierers, Einnahmen von bis zu 0,2 Ct/kWh aus einer bundesweiten freiwilligen Abgabe. Die Pacht unterliegt nicht dem kommunalen Finanzausgleich und bleibt somit vollständig in der Gemeinde. Dies scheint die Bürger auf der Schwäbischen Alb jedoch nicht milde zu stimmen.
Muss Gemeinde auf Windpark-Planung hinweisen?
Auch nicht im benachbarten Landkreis Tübingen: Dort gehen Grundstückseigentümer gegen ihre eigene Gemeinde Starzach vor Gericht. Wegen eines geplanten Windparks wollen sie den Kauf ihres davon betroffenen Grundstücks rückgängig machen und klagen nun am Landgericht Tübingen gegen die Gemeinde. „Die Kläger haben von der beklagten Gemeinde ein Grundstück erworben. Die Kläger streben nun die Rückabwicklung des Kaufvertrags an“, sagte ein Gerichtssprecher. „Sie tragen vor, die Gemeinde habe sie nicht über die Planung eines Windparks aufgeklärt.“ Der Termin in dieser Sache findet am 31. Juli um 8.30 Uhr statt.
Montag, 15.04.2024, 12:28 Uhr
Davina Spohn
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