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Auch bei der Ausschreibung größerer Solaranlagen auf Dächern hat sich die Bearbeitungsdauer der Bundesnetzagentur bis zu den Zuschlägen ausgeweitet. Die Ausschreibung war überzeichnet.
Die Bundesnetzagentur hat gut zehn Wochen gebraucht, um die Zuschläge aus der zweiten Ausschreibung des Jahres für größere Solaranlagen auf Gebäuden und Lärmschutzwänden bekannt zu geben. Der Ausschreibungstermin, also der Termin, bei dem alle papierenen Gebote bei der Behörde vorzuliegen hatten, war am 1.
Juni gewesen. Am 23.
Juli gab der Regulierer die Zuschläge bekannt.
Bei der vorigen Ausschreibung am 1.
Februar hatte es noch weniger als die Hälfte der Zeit gedauert, bis die Bieter wussten, ob sie einen Zuschlag erhalten hatten. Die damit garantierte Einspeisevergütung für Ökostrom ist eine zentrale Finanzierungsgrundlage für Investitionsentscheidungen. Besonders die Onshore-Windbranche kritisiert seit Längerem, dass die Bearbeitung in ihrem Segment mit zwei Monaten so lange dauert wie nie zuvor (wir berichteten).
Bei der PV auf Gebäuden und Lärmschutzwänden, dem sogenannten „zweiten Segment“ setzte sich in der Juni-Runde der Trend der Überzeichnung fort. „Durch den starken Wettbewerb werden weiterhin niedrige Zuschlagswerte erzielt“, kommentierte Behördenpräsident Klaus Müller.
Ihm zufolge drückte der Wettbewerb den mengengewichteten durchschnittlichen Zuschlagswert auf 8,94
Cent/kWh. Er lag damit fast gleich wie im Februar. Der Höchstwert, zu dem Gebote zulässig waren, lag in beiden Ausschreibungen bei 10,50
Cent/kWh.
Von 162 Geboten mit einer Gesamtleistung von 363
MW wurden 143 für formal zulässig erklärt. Davon kamen 119 mit einer Gesamtleistung von 259
MW zum Zug. Die Zuschlagswerte lagen zwischen 7,95 und 10,19
Cent/kWh, die inhaltlich erfolglosen Gebote lagen also zwischen 10,20 und 10,50
Cent/kWh, waren aber nicht mehr nötig, um die Ausschreibungsmenge von 258
MW zu decken. Die gleiche Ausschreibungsleistung ist für die dritte Runde am 1.
Oktober vorgesehen.
Die Netzagentur bezeichnete die regionale Verteilung als „ausgewogen“. Das mit Abstand erfolgreichste Bundesland war Nordrhein-Westfalen mit 34
Zuschlägen für 83
MW vor Niedersachsen mit der Hälfte für 31
MW.
Zulässig waren installierte Leistungen von mehr als 1
MW bis zu 20
MW. Die typische Aufdachanlage auf einem Einfamilienhaus mit einstelligen Kilowatt-Leistungen erhält von vorneherein ein gesetzliche Einspeisevergütung, ohne dass die Teilnahme an einer Ausschreibung nötig wäre. Der größte Zuschlag hatte 10
MW, fast zwei von drei Zuschlägen bezogen sich auf Anlagen bis 2
MW.
Die Bundesnetzagentur hat
alle Ergebnisse ihrer Erneuerbaren-Ausschreibungen auf einer Unterseite aktualisiert und dort eine Liste der konkreten Einzelzuschläge vom 1.
Juni ergänzt.
Dienstag, 23.07.2024, 12:03 Uhr
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