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Das Beratungshaus Connect Energy Economics kommt zum Schluss: Die Versorgung mit Strom ist mit marktwirtschaftlichen Mitteln möglich. Die Studie richtet sich gegen Kapazitätsmärkte.
Die Studie „Die Ordnung der Transformation – Versorgungssicherheit im Strommarkt“ entstand im Auftrag des Bundesverbandes Neue Energiewirtschaft (BNE), der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) und der European Energy Exchange (EEX). Am 11.
Juli veröffentlichte das Berliner Beratungshaus Connect Energy Economics (CEE) seine Ergebnisse. Hintergrund waren die aktuellen politischen Vorhaben für eine sichere Stromversorgung auch bei wenig Einspeisung aus erneuerbaren Quellen.
Mit der geplanten Kraftwerksstrategie der Bundesregierung sollen kurzfristig wasserstofffähige Gaskraftwerke ausgeschrieben werden. Zudem ist die Entwicklung eines marktwirtschaftlichen und technologieoffenen Kapazitätsmechanismus angekündigt, welcher im Jahr 2028 operativ sein soll. Ziel ist es, einen Mechanismus zu finden, der die Stromversorgung auch in Stunden der sogenannten „Dunkelflauten“ sicherstellt und die Systemstabilität gewährleistet.
Die Wortschöpfung „Wasserstoff-Hypothek“Zu den Ergebnissen der Studie verwies der stellvertretende DIHK-Hauptgeschäftsführer Achim Dercks auf die Bedeutung niedriger Stromkosten für die Industrie. „Ziel sollte es daher sein, Investitionsanreize am Markt zu setzen, statt einzelne Technologien dauerhaft staatlich zu fördern“, sagte Dercks. Die Studie zeige deutlich, dass eine verlässliche Stromversorgung über marktliche Anreize möglich ist. Sie nutzt dazu Vergleiche mit anderen europäischen Ländern wie Belgien und Großbritannien und ihren Kapazitätsmechanismen.
Autor Marco Nicolosi, Geschäftsführer von CEE, kommt zu dem Schluss: „Eine Stärkung des wettbewerblichen Strommarkts ermöglicht eine kostengünstige und sichere Versorgung.“ Statt über Förderprogramme für Kraftwerke zu diskutieren, die im Falle von Kapazitätsmärkten zu einer dauerhaften Fördernotwendigkeit führen würden, sollten Anreize gesetzt werden, um den Strommarkt zu stärken, sagte er.
Robert Busch, BNE-Geschäftsführer, betonte: „Es kann nicht sein, dass wir den marktlichen Aufwuchs verschiedener Flexibilisierungsangebote zugunsten der Förderung von Erdgaskraftwerken mit einer bestenfalls ungewissen Wasserstoff-Hypothek verdrängen.“ Auch der absehbar folgende Förderwettlauf zwischen erneuerbaren Energien und neuen Kraftwerken solle vermieden werden, appellierte Busch.
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Schematische Darstellung einer Absicherungspflicht zur sicheren Stromversorgung - Zur Vollansicht bitte auf die Grafik klicken - Quelle: CEE |
Lieber EU-Absicherungspflicht einführenStattdessen solle vor allem die Absicherungspflicht aus der europäischen Strommarktrichtlinie (Artikel
18a) aufgegriffen werden. In der Studie werden die ökonomischen Hintergründe und Voraussetzungen beschrieben, die für eine Umsetzung erfüllt sein sollten.
Ein gestärktes wettbewerbliches Marktdesign könne zeitnah umgesetzt werden und ermögliche zügige Investitionen in neue Kapazitäten. Damit seien die volkswirtschaftlichen Kosten der Versorgungssicherheit im Vergleich zu Kapazitätsmärkten geringer, so die Studie.
Die nationale Umsetzung der Absicherungspflicht steht nach Ansicht der Auftraggeber der Studie im Einklang mit dem EU-Energiebinnenmarkt. Zeitraubende beihilferechtliche Prüfungen durch die EU blieben damit erspart. Peter Reitz, CEO der Energiebörse EEX, erklärte: „Wenn der Gesetzgeber die Absicherungspflicht konsequent ausgestaltet, werden am Strommarkt die passenden Produkte zur Absicherung von Preisrisiken gehandelt, die den Wert von Versorgungssicherheit berücksichtigen.“ Das erlaube Stromerzeugern sichere Einnahmen zur Finanzierung ihrer Investitionen.
Die
Studie „Versorgungssicherheit im Strommarkt“ von CEE steht als PDF zum Download bereit.
Donnerstag, 11.07.2024, 14:13 Uhr
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