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Energie & Management > Politik - Windkraftverband befürchtet Rückschritte beim Repowering
Quelle: E&M / Harmsen
Politik

Windkraftverband befürchtet Rückschritte beim Repowering

Das Bundeskabinett beschloss am 25. Juli den Entwurf zur Umsetzung der europäischen Renewable Energy Directive (RED III) und eine Wachstumsinitiative. Einige Punkte stoßen auf Kritik.
Der Bundesverband Windenergie (BWE) hat zum Gesetzesentwurf zur Umsetzung der europäischen Renewable Energy Directive (RED III) Stellung genommen. Er enthalte sinnvolle Maßnahmen zur Beschleunigung des Windenergieausbaus, lobte BWE-Präsidentin Bärbel Heidebroek. In den Beschleunigungsgebieten gebe es eine vorgelagerte Überprüfung von Umweltauswirkungen auf Planungsebene. „Das beschleunigt die Genehmigungen nicht nur für Windenergieanlagen, sondern auch für Neben- und Speicheranlagen“, sagte sie.

Einiges sei aber auch zu kritisieren. Besonders beim Repowering drohe neue Verunsicherung, sagte Heidebroek: „Im Kabinettsbeschluss ist für den Abstand zwischen Alt- und Neuanlagen plötzlich die zweifache Anlagengesamthöhe Maßgabe.“ Das widerspreche der vor dem Sommer verabschiedeten Novelle des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BimSchG). Dieses hatte den Abstand gerade erst auf die fünffache Höhe erhöht. „Das passt nicht zusammen“, kritisierte Heidebroek.

Rund 9.000 Anlagen mit einer Leistung von über 10.000 MW seien älter als 20 Jahre und damit repoweringfähig. „Wir sehen im ersten Halbjahr 2024, dass das Repowering endlich in Schwung kommt“, konstatierte die Präsidentin. Damit könne mit weniger Anlagen die Leistung deutlich erhöht werden. „Im parlamentarischen Prozess muss dringend klargestellt werden, dass man nicht wieder hinter die Regelung der BImSchG-Novelle zurückfällt“, fordert sie für den Herbst.

Baugesetzbuch und Gebotszonenteilung kritisiert

Bedenken äußert der BWE bei Änderungen im Baugesetzbuch. „Damit konterkariert der Bund seine eigenen Flächenziele“, sagte Heidebroek. Die Einführung eines neuen Paragraphen § 249 Absatz 6a im Baugesetzbuch sowie dem ebenfalls neuen § 4 Absatz 1 Satz 4 im Windenergieflächenbedarfsgesetz könne dazu führen, dass Flächen angerechnet werden, die aufgrund von Höhenbegrenzungen de facto nicht für die Windenergie nutzbar sein werden.
 
Fortschritte bei der Flächenausweisung für Windkraft
(Zur Vollansicht bitte auf die Grafik klicken)
Quelle: BWE

In der aktuell wieder erstarkten Diskussion über eine Aufteilung der deutschen Strompreiszone, äußerte sich BWE-Geschäftsführer Wolfram Axthelm ablehnend. Die möglichen Vorteile seien vage, die Nachteile wie verringerte Liquidität im Markt aber deutlich. Daher hatte sich der BWE − wie berichtet − in einer Initiative mit anderen Verbänden öffentlich dagegen ausgesprochen. „Die unbestreitbaren Herausforderungen der Transformation des Energiesystems lassen sich innerhalb der einheitlichen Gebotszone lösen“, so Axthelm.

Wachstumsinitiative könnte Windkraftausbau bremsen

Zur ebenfalls von der Bundesregierung verabschiedeten Wachstumsinitiative fällt die Reaktion des BWE verhalten aus. Er befürchtet, dass der Kostendruck auf Windkraftprojekte erhöht wird und verurteilt das erneut reduzierte Ausschreibungsvolumen Onshore der Bundesnetzagentur. Zudem sei unklar, wie und wann ein Wechsel der Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) je kWh in einen Investitionszuschuss erfolgen soll. Dies soll laut Kabinett mit dem Kohleausstieg und in jedem Fall erst nach der Bundestagswahl 2025 erfolgen.

Heftig kritisiert der Verband die Ankündigung, in Zeiten negativer Strompreise die Entgelte nach EEG schon ab 1. Januar 2025 auszusetzen. Es sei unklar, ob dies nur neue Projekte betrifft oder auch bestehende. „Der bisherige Windkraftausbau gelang nur durch einen hohen Anteil von privatem Kapital, das sich wegen der sicheren Refinanzierung engagierte – dies muss erhalten bleiben“, mahnte Axthelm.

Die im Kabinettsbeschluss geforderte Direktvermarktung des Stroms sei aktuell nicht umsetzbar. Sie soll von einer Leistung von 500 kW aktuell auf 25 kW gesenkt werden, wofür heute schon nicht genug Angebote bestünden. Auch die beabsichtigte Absenkung der Schwelle zur obligatorischen Steuerbarkeit der Anlagen sei technisch kaum umsetzbar, so der BWE. Der Verband hofft daher auf Verbesserungen durch den Bundestag nach der Sommerpause.

Freitag, 26.07.2024, 14:06 Uhr
Susanne Harmsen
Energie & Management > Politik - Windkraftverband befürchtet Rückschritte beim Repowering
Quelle: E&M / Harmsen
Politik
Windkraftverband befürchtet Rückschritte beim Repowering
Das Bundeskabinett beschloss am 25. Juli den Entwurf zur Umsetzung der europäischen Renewable Energy Directive (RED III) und eine Wachstumsinitiative. Einige Punkte stoßen auf Kritik.
Der Bundesverband Windenergie (BWE) hat zum Gesetzesentwurf zur Umsetzung der europäischen Renewable Energy Directive (RED III) Stellung genommen. Er enthalte sinnvolle Maßnahmen zur Beschleunigung des Windenergieausbaus, lobte BWE-Präsidentin Bärbel Heidebroek. In den Beschleunigungsgebieten gebe es eine vorgelagerte Überprüfung von Umweltauswirkungen auf Planungsebene. „Das beschleunigt die Genehmigungen nicht nur für Windenergieanlagen, sondern auch für Neben- und Speicheranlagen“, sagte sie.

Einiges sei aber auch zu kritisieren. Besonders beim Repowering drohe neue Verunsicherung, sagte Heidebroek: „Im Kabinettsbeschluss ist für den Abstand zwischen Alt- und Neuanlagen plötzlich die zweifache Anlagengesamthöhe Maßgabe.“ Das widerspreche der vor dem Sommer verabschiedeten Novelle des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BimSchG). Dieses hatte den Abstand gerade erst auf die fünffache Höhe erhöht. „Das passt nicht zusammen“, kritisierte Heidebroek.

Rund 9.000 Anlagen mit einer Leistung von über 10.000 MW seien älter als 20 Jahre und damit repoweringfähig. „Wir sehen im ersten Halbjahr 2024, dass das Repowering endlich in Schwung kommt“, konstatierte die Präsidentin. Damit könne mit weniger Anlagen die Leistung deutlich erhöht werden. „Im parlamentarischen Prozess muss dringend klargestellt werden, dass man nicht wieder hinter die Regelung der BImSchG-Novelle zurückfällt“, fordert sie für den Herbst.

Baugesetzbuch und Gebotszonenteilung kritisiert

Bedenken äußert der BWE bei Änderungen im Baugesetzbuch. „Damit konterkariert der Bund seine eigenen Flächenziele“, sagte Heidebroek. Die Einführung eines neuen Paragraphen § 249 Absatz 6a im Baugesetzbuch sowie dem ebenfalls neuen § 4 Absatz 1 Satz 4 im Windenergieflächenbedarfsgesetz könne dazu führen, dass Flächen angerechnet werden, die aufgrund von Höhenbegrenzungen de facto nicht für die Windenergie nutzbar sein werden.
 
Fortschritte bei der Flächenausweisung für Windkraft
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Quelle: BWE

In der aktuell wieder erstarkten Diskussion über eine Aufteilung der deutschen Strompreiszone, äußerte sich BWE-Geschäftsführer Wolfram Axthelm ablehnend. Die möglichen Vorteile seien vage, die Nachteile wie verringerte Liquidität im Markt aber deutlich. Daher hatte sich der BWE − wie berichtet − in einer Initiative mit anderen Verbänden öffentlich dagegen ausgesprochen. „Die unbestreitbaren Herausforderungen der Transformation des Energiesystems lassen sich innerhalb der einheitlichen Gebotszone lösen“, so Axthelm.

Wachstumsinitiative könnte Windkraftausbau bremsen

Zur ebenfalls von der Bundesregierung verabschiedeten Wachstumsinitiative fällt die Reaktion des BWE verhalten aus. Er befürchtet, dass der Kostendruck auf Windkraftprojekte erhöht wird und verurteilt das erneut reduzierte Ausschreibungsvolumen Onshore der Bundesnetzagentur. Zudem sei unklar, wie und wann ein Wechsel der Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) je kWh in einen Investitionszuschuss erfolgen soll. Dies soll laut Kabinett mit dem Kohleausstieg und in jedem Fall erst nach der Bundestagswahl 2025 erfolgen.

Heftig kritisiert der Verband die Ankündigung, in Zeiten negativer Strompreise die Entgelte nach EEG schon ab 1. Januar 2025 auszusetzen. Es sei unklar, ob dies nur neue Projekte betrifft oder auch bestehende. „Der bisherige Windkraftausbau gelang nur durch einen hohen Anteil von privatem Kapital, das sich wegen der sicheren Refinanzierung engagierte – dies muss erhalten bleiben“, mahnte Axthelm.

Die im Kabinettsbeschluss geforderte Direktvermarktung des Stroms sei aktuell nicht umsetzbar. Sie soll von einer Leistung von 500 kW aktuell auf 25 kW gesenkt werden, wofür heute schon nicht genug Angebote bestünden. Auch die beabsichtigte Absenkung der Schwelle zur obligatorischen Steuerbarkeit der Anlagen sei technisch kaum umsetzbar, so der BWE. Der Verband hofft daher auf Verbesserungen durch den Bundestag nach der Sommerpause.

Freitag, 26.07.2024, 14:06 Uhr
Susanne Harmsen

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