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Energie & Management > Kohle - Leag soll schneller für Rekultivierung sparen
Quelle: Fotolia / kw-on
Kohle

Leag soll schneller für Rekultivierung sparen

Da durch den vorzeitigen Kohleausstieg weniger Zeit zum Sparen für die Wiedernutzbarmachung der Bergbaugebiete bleibt, soll die Leag jetzt mehr Geld zurücklegen, rät das FÖS.
Wie wirkt sich der vorgezogene Kohleausstieg auf die Kapitalbildung für die Rekultivierung der Bergbauflächen in der Lausitz aus? Dieser Frage ist der Thinktank FÖS (Forum ökologisch-soziale Marktwirtschaft) im Auftrag der Allianz Europe Beyond Coal nachgegangen. Das Ergebnis: Die momentan hohen Einkommen des Braunkohleförderers und Stromerzeugers Leag sollten dringend genutzt werden, um die Einzahlungen in die zur Finanzierung der Rekultivierung der Bergbauflächen gebildeten Zweckgemeinschaften zu erhöhen.

Dafür sieht die Forschungsgemeinschaft gleich mehrere Gründe. Zum einen sei unklar, welche zusätzlichen Kosten bei einem Kohleausstieg bis 2030 durch die Tagebauverkleinerungen im Lausitzer Revier anfallen werden. Sicher sei aber, dass das Vermögen zur Deckung der Rückstellungen für die Wiedernutzbarmachung in kürzerer Zeit angespart werden müsste, als dies bei einem Kohleausstieg im Jahr 2038 der Fall wäre. Zusätzlich bestehe das Risiko, dass die Rekultivierungskosten höher ausfallen als in den unternehmensinternen Rekultivierungsplanungen der Leag angenommen. Insbesondere Folgekosten durch den nachbergbaulichen Wassermangel seien bislang nicht berücksichtigt worden.

Was passiert bei einer Insolvenz der Leag?

Mittelfristig sehen die Forscher darüber hinaus auch die Gefahr einer möglichen Insolvenz der Leag. Zwar könnten angesichts der hohen Gaspreise die Braunkohlekraftwerke momentan erstmals seit dem Jahr 2012 ihre Vollkosten wieder decken. Sollte sich die momentane Ausnahmesituation aber wieder ändern, sänken auch die Einnahmen der Leag, während gleichzeitig davon auszugehen sei, dass die CO2-Preise im europäischen Energiehandel wieder steigen, was höhere Kosten bedeute. Ein Risikofaktor sei dabei auch, dass aufgrund der aktuellen Unternehmensstruktur die tschechischen Mutterkonzerne EPH-Holding und PPF-Investmentgruppe im Falle einer Insolvenz der Leag möglicherweise nicht haftbar gemacht werden können, sodass die Finanzierung der Wiedernutzbarmachung der Bergbauflächen unklar wäre.
 
 
Das Bundesberggesetz (BbergG) legt fest, dass für den Braunkohlebergbau das Verursacherprinzip gilt. Laut diesem ist der Verursacher von Umweltbeeinträchtigungen auch für deren Beseitigung, Verminderung oder für deren Ausgleich verantwortlich. Bergbaubetreiber sind daher dazu verpflichtet, unternehmensinterne Rückstellungen zu bilden. Ende 2019 betrugen die bergbaubedingten Rückstellungen der Bergbausparte der Leag, der Lausitz Energie Bergbau AG (LE-B) für das Lausitzer Revier der FÖS zufolge rund 1,87 Mrd. Euro. Ob diese aber ausreichend sind und im auch im Fall einer Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens zur Verfügung stünden, sei unklar.

Höhere Einzahlungen in die Zweckgemeinschaften

Sowohl mit dem Freistaat Sachsen als auch mit dem Land Brandenburg hat die LE-B 2018 beziehungsweise 2019 zusätzliche Vorsorgevereinbarungen unterzeichnet, die die bergbaulichen Wiedernutzbarmachungs- und Nachsorgeverpflichtungen finanziell absichern sollen, indem ein zweckgebundenes Sondervermögen aufgebaut werden soll. Auch hier sei aber unklar, inwiefern diese Mittel in Kombination mit den Rückstellungen zur Deckung der künftigen Kosten ausreichen werden, so das FÖS.

Im Ergebnis rät das FÖS dazu, die derzeitig hohen Einkünfte der Leag zur Einzahlung weiterer Beiträge in die Zweckgesellschaften zu nutzen. Auch mit Blick auf die Effekte eines Kohleausstiegs bis 2030 sei es entscheidend, die geplanten Einzahlungen in die Zweckgesellschaften zu beschleunigen. Darüber hinaus sollten das Land Brandenburg und der Freistaat Sachsen zusätzliche Sicherheitsleistungen verlangen. Um die Planung der Finanzierung der Folgekosten für die Öffentlichkeit nachvollziehbar zu machen, sollten auch das Ansparkonzept und die Anlagerichtlinien der Vorsorgevereinbarungen veröffentlicht werden, heißt seitens des Forums.

Mittwoch, 6.07.2022, 16:14 Uhr
Katia Meyer-Tien
Energie & Management > Kohle - Leag soll schneller für Rekultivierung sparen
Quelle: Fotolia / kw-on
Kohle
Leag soll schneller für Rekultivierung sparen
Da durch den vorzeitigen Kohleausstieg weniger Zeit zum Sparen für die Wiedernutzbarmachung der Bergbaugebiete bleibt, soll die Leag jetzt mehr Geld zurücklegen, rät das FÖS.
Wie wirkt sich der vorgezogene Kohleausstieg auf die Kapitalbildung für die Rekultivierung der Bergbauflächen in der Lausitz aus? Dieser Frage ist der Thinktank FÖS (Forum ökologisch-soziale Marktwirtschaft) im Auftrag der Allianz Europe Beyond Coal nachgegangen. Das Ergebnis: Die momentan hohen Einkommen des Braunkohleförderers und Stromerzeugers Leag sollten dringend genutzt werden, um die Einzahlungen in die zur Finanzierung der Rekultivierung der Bergbauflächen gebildeten Zweckgemeinschaften zu erhöhen.

Dafür sieht die Forschungsgemeinschaft gleich mehrere Gründe. Zum einen sei unklar, welche zusätzlichen Kosten bei einem Kohleausstieg bis 2030 durch die Tagebauverkleinerungen im Lausitzer Revier anfallen werden. Sicher sei aber, dass das Vermögen zur Deckung der Rückstellungen für die Wiedernutzbarmachung in kürzerer Zeit angespart werden müsste, als dies bei einem Kohleausstieg im Jahr 2038 der Fall wäre. Zusätzlich bestehe das Risiko, dass die Rekultivierungskosten höher ausfallen als in den unternehmensinternen Rekultivierungsplanungen der Leag angenommen. Insbesondere Folgekosten durch den nachbergbaulichen Wassermangel seien bislang nicht berücksichtigt worden.

Was passiert bei einer Insolvenz der Leag?

Mittelfristig sehen die Forscher darüber hinaus auch die Gefahr einer möglichen Insolvenz der Leag. Zwar könnten angesichts der hohen Gaspreise die Braunkohlekraftwerke momentan erstmals seit dem Jahr 2012 ihre Vollkosten wieder decken. Sollte sich die momentane Ausnahmesituation aber wieder ändern, sänken auch die Einnahmen der Leag, während gleichzeitig davon auszugehen sei, dass die CO2-Preise im europäischen Energiehandel wieder steigen, was höhere Kosten bedeute. Ein Risikofaktor sei dabei auch, dass aufgrund der aktuellen Unternehmensstruktur die tschechischen Mutterkonzerne EPH-Holding und PPF-Investmentgruppe im Falle einer Insolvenz der Leag möglicherweise nicht haftbar gemacht werden können, sodass die Finanzierung der Wiedernutzbarmachung der Bergbauflächen unklar wäre.
 
 
Das Bundesberggesetz (BbergG) legt fest, dass für den Braunkohlebergbau das Verursacherprinzip gilt. Laut diesem ist der Verursacher von Umweltbeeinträchtigungen auch für deren Beseitigung, Verminderung oder für deren Ausgleich verantwortlich. Bergbaubetreiber sind daher dazu verpflichtet, unternehmensinterne Rückstellungen zu bilden. Ende 2019 betrugen die bergbaubedingten Rückstellungen der Bergbausparte der Leag, der Lausitz Energie Bergbau AG (LE-B) für das Lausitzer Revier der FÖS zufolge rund 1,87 Mrd. Euro. Ob diese aber ausreichend sind und im auch im Fall einer Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens zur Verfügung stünden, sei unklar.

Höhere Einzahlungen in die Zweckgemeinschaften

Sowohl mit dem Freistaat Sachsen als auch mit dem Land Brandenburg hat die LE-B 2018 beziehungsweise 2019 zusätzliche Vorsorgevereinbarungen unterzeichnet, die die bergbaulichen Wiedernutzbarmachungs- und Nachsorgeverpflichtungen finanziell absichern sollen, indem ein zweckgebundenes Sondervermögen aufgebaut werden soll. Auch hier sei aber unklar, inwiefern diese Mittel in Kombination mit den Rückstellungen zur Deckung der künftigen Kosten ausreichen werden, so das FÖS.

Im Ergebnis rät das FÖS dazu, die derzeitig hohen Einkünfte der Leag zur Einzahlung weiterer Beiträge in die Zweckgesellschaften zu nutzen. Auch mit Blick auf die Effekte eines Kohleausstiegs bis 2030 sei es entscheidend, die geplanten Einzahlungen in die Zweckgesellschaften zu beschleunigen. Darüber hinaus sollten das Land Brandenburg und der Freistaat Sachsen zusätzliche Sicherheitsleistungen verlangen. Um die Planung der Finanzierung der Folgekosten für die Öffentlichkeit nachvollziehbar zu machen, sollten auch das Ansparkonzept und die Anlagerichtlinien der Vorsorgevereinbarungen veröffentlicht werden, heißt seitens des Forums.

Mittwoch, 6.07.2022, 16:14 Uhr
Katia Meyer-Tien

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