Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 16. März eine Beschwerde von Eon und der Stadt Datteln gegen die Nichtzulassung der Revision zum Urteil der Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster zurückgewiesen.
Nach einem Urteil des OVG Münster vom 3. September wurde der Bebauungsplan für das von Eon geplante Steinkohlekraftwerk am Standort Datteln für unwirksam erklärt. Wie das OVG damals mitteilte, verstoße die Planung am vorgesehenen Standort gegen Ziele der Landesplanung. "Der Landesentwicklungsplan sehe als Standort für ein Großkraftwerk ein weiter von der Wohnbebauung entfernt liegendes Gebiet im N
Dienstag, 16.03.2010, 17:23 Uhr
Andreas Kögler
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