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Energie & Management > Recht - KWKG-Förderung ist keine staatliche Beihilfe
Quelle: Fotolia / vege
Recht

KWKG-Förderung ist keine staatliche Beihilfe

Das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) stellt keine staatliche Beihilfe dar. Das hat das Europäische Gericht entschieden. Die Branche fordert nun eine zügige Novellierung des KWKG.
Das Europäische Gericht (EuG) hat das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) aus dem Beihilferecht entlassen. Das geht aus einem Urteil vom 24. Januar hervor. Damit widerspricht das Gericht der EU-Kommission, die in ihrem Beschluss im Sommer 2021 eine Beihilfeeigenschaft festgestellt hatte. Die KWK-Branche hierzulande erhofft sich damit nun mehr Spielraum für eine Weiterentwicklung des Ende 2026 auslaufenden KWKG 2020. Denn mit diesem Urteil muss der deutsche Gesetzgeber auf Beihilfe-relevante Vorgaben aus Brüssel keine Rücksicht mehr nehmen. Die unterlegene EU-Kommission hat noch die Möglichkeit, das Urteil beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) Rechtsmittel anzufechten.

„Das gestrige EuG-Urteil zum Rechtsstreit der Bundesregierung mit der EU-Kommission über die staatliche Beihilfe des KWKG ist ein sehr positives Signal für die Energiebranche und kann eine erhebliche Erleichterung des Ausbaus der Kraft-Wärme-Kopplung bedeuten“, erklärte Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung. Aufgrund des Beihilfecharakters war bei Novellierungen in den vergangenen Jahren immer eine Abstimmung seitens der Bundesregierung mit der Europäischen Kommission nötig.

Im Jahr 2021 erließ die EU-Kommission den Beschluss, in dem die Fördermaßnahmen als staatliche Beihilfen eingestuft wurden. Weiterhin stellte die Kommission fest, dass diese aus staatlichen Mitteln finanziert worden seien. Dagegen klagte die Bundesrepublik. Für eine Einstufung als „staatliche Beihilfe“ müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein: Es muss sich um eine staatliche Maßnahme oder eine Maßnahme unter Inanspruchnahme staatlicher Mittel handeln. Diese muss geeignet sein, den Handel zwischen EU-Mitgliedsstaaten zu beeinträchtigen.

Bereits 2020 gab der Energieeffizienzverband für Wärme, Kälte und KWK (AGFW) dazu ein Rechtsgutachten in Auftrag. Dies kam zu dem Schluss, dass die KWKG-Förderung keine Beihilferelevanz hat, weil die Förderung nicht aus staatlichen Mitteln stammt. Als Grundlage diente dabei das Urteil zum EEG 2012, da EEG und KWKG ähnlich strukturiert sind. Seine Ausführungen wurden nun durch das EuG bestätigt: „Der Umstand, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Beträgen durch die Netzbetreiber auf einem Gesetz beruht und bestimmten Unternehmen unbestreitbare Vorteile gewährt, kann der Regelung jedoch nicht den Charakter einer staatlichen Beihilfe verleihen.“

„Mit dem Urteil bestätigt das EuG eine Auffassung, die wir schon lange vertreten“, sagte Norman Fricke, Bereichsleiter Recht & Europa des AGFW. „Das aktuelle Urteil macht den Unternehmen Hoffnung − auf eine weniger bürokratische Förderung und schnellere Entscheidungen zum Ausbau der KWK-Anlagen.“

Verbände hoffen auf schnellere Gesetzesänderungen

„Mit dem Urteil hat der Rechtsstreit einen sehr positiven Ausgang für die Energiebranche genommen“, sagte Claus-Heinrich Stahl, Präsident des Bundesverbandes Kraft-Wärme-Kopplung (B.KWK) zum Urteil. Das Bundeswirtschaftsministerium könne sich nun nicht mehr hinter dem Argument verstecken, dass eine höhere Anpassung der Förderung aufgrund der beihilferechtlichen Vorbehalte aus Brüssel nicht möglich sei.

Jetzt sei es wichtig, dass die Verhandlungen für die Weiterentwicklung des Ende 2026 auslaufenden KWKG zügig aufgenommen werden, fordert Stahl: „Die Beihilfeproblematik hat dies bisher ausgebremst. Bei der Neugestaltung des KWKG müssen insbesondere die kürzeren Betriebszeiten von KWK-Anlagen in den Fokus rücken. Diese werden sich künftig noch weiter reduzieren, um im erneuerbaren Energiesystem der Zukunft punktgenau dann Strom und Wärme zu liefern, wenn Wind und Sonne nicht verfügbar sind. Dazu benötigen wir ein neues Fördersystem. Unser Vorschlag hierzu liegt der Politik bereits vor.“

„Mit einer Weiterentwicklung des KWKG über 2026 hinaus kann die Kraft-Wärme-Kopplung zudem die so dringend erwartete Kraftwerksstrategie zum Aufbau von steuerbarer Erzeugungskapazität und zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit im Bereich Strom und Wärme flankieren“, sagte Andreae vom BDEW.

Auch der Verband kommunaler Unternehmen appelliert an die Bundesregierung, sich „endlich auf eine Kraftwerksstrategie zu einigen“, damit der Neubau von wasserstofffähigen Gaskraftwerken vorangetrieben werden könne − inklusive Lösungen für die Finanzierung, flankiert von einer Verlängerung des KWKG über 2026 hinaus.

Freitag, 26.01.2024, 13:51 Uhr
Heidi Roider
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KWKG-Förderung ist keine staatliche Beihilfe
Das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) stellt keine staatliche Beihilfe dar. Das hat das Europäische Gericht entschieden. Die Branche fordert nun eine zügige Novellierung des KWKG.
Das Europäische Gericht (EuG) hat das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) aus dem Beihilferecht entlassen. Das geht aus einem Urteil vom 24. Januar hervor. Damit widerspricht das Gericht der EU-Kommission, die in ihrem Beschluss im Sommer 2021 eine Beihilfeeigenschaft festgestellt hatte. Die KWK-Branche hierzulande erhofft sich damit nun mehr Spielraum für eine Weiterentwicklung des Ende 2026 auslaufenden KWKG 2020. Denn mit diesem Urteil muss der deutsche Gesetzgeber auf Beihilfe-relevante Vorgaben aus Brüssel keine Rücksicht mehr nehmen. Die unterlegene EU-Kommission hat noch die Möglichkeit, das Urteil beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) Rechtsmittel anzufechten.

„Das gestrige EuG-Urteil zum Rechtsstreit der Bundesregierung mit der EU-Kommission über die staatliche Beihilfe des KWKG ist ein sehr positives Signal für die Energiebranche und kann eine erhebliche Erleichterung des Ausbaus der Kraft-Wärme-Kopplung bedeuten“, erklärte Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung. Aufgrund des Beihilfecharakters war bei Novellierungen in den vergangenen Jahren immer eine Abstimmung seitens der Bundesregierung mit der Europäischen Kommission nötig.

Im Jahr 2021 erließ die EU-Kommission den Beschluss, in dem die Fördermaßnahmen als staatliche Beihilfen eingestuft wurden. Weiterhin stellte die Kommission fest, dass diese aus staatlichen Mitteln finanziert worden seien. Dagegen klagte die Bundesrepublik. Für eine Einstufung als „staatliche Beihilfe“ müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein: Es muss sich um eine staatliche Maßnahme oder eine Maßnahme unter Inanspruchnahme staatlicher Mittel handeln. Diese muss geeignet sein, den Handel zwischen EU-Mitgliedsstaaten zu beeinträchtigen.

Bereits 2020 gab der Energieeffizienzverband für Wärme, Kälte und KWK (AGFW) dazu ein Rechtsgutachten in Auftrag. Dies kam zu dem Schluss, dass die KWKG-Förderung keine Beihilferelevanz hat, weil die Förderung nicht aus staatlichen Mitteln stammt. Als Grundlage diente dabei das Urteil zum EEG 2012, da EEG und KWKG ähnlich strukturiert sind. Seine Ausführungen wurden nun durch das EuG bestätigt: „Der Umstand, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Beträgen durch die Netzbetreiber auf einem Gesetz beruht und bestimmten Unternehmen unbestreitbare Vorteile gewährt, kann der Regelung jedoch nicht den Charakter einer staatlichen Beihilfe verleihen.“

„Mit dem Urteil bestätigt das EuG eine Auffassung, die wir schon lange vertreten“, sagte Norman Fricke, Bereichsleiter Recht & Europa des AGFW. „Das aktuelle Urteil macht den Unternehmen Hoffnung − auf eine weniger bürokratische Förderung und schnellere Entscheidungen zum Ausbau der KWK-Anlagen.“

Verbände hoffen auf schnellere Gesetzesänderungen

„Mit dem Urteil hat der Rechtsstreit einen sehr positiven Ausgang für die Energiebranche genommen“, sagte Claus-Heinrich Stahl, Präsident des Bundesverbandes Kraft-Wärme-Kopplung (B.KWK) zum Urteil. Das Bundeswirtschaftsministerium könne sich nun nicht mehr hinter dem Argument verstecken, dass eine höhere Anpassung der Förderung aufgrund der beihilferechtlichen Vorbehalte aus Brüssel nicht möglich sei.

Jetzt sei es wichtig, dass die Verhandlungen für die Weiterentwicklung des Ende 2026 auslaufenden KWKG zügig aufgenommen werden, fordert Stahl: „Die Beihilfeproblematik hat dies bisher ausgebremst. Bei der Neugestaltung des KWKG müssen insbesondere die kürzeren Betriebszeiten von KWK-Anlagen in den Fokus rücken. Diese werden sich künftig noch weiter reduzieren, um im erneuerbaren Energiesystem der Zukunft punktgenau dann Strom und Wärme zu liefern, wenn Wind und Sonne nicht verfügbar sind. Dazu benötigen wir ein neues Fördersystem. Unser Vorschlag hierzu liegt der Politik bereits vor.“

„Mit einer Weiterentwicklung des KWKG über 2026 hinaus kann die Kraft-Wärme-Kopplung zudem die so dringend erwartete Kraftwerksstrategie zum Aufbau von steuerbarer Erzeugungskapazität und zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit im Bereich Strom und Wärme flankieren“, sagte Andreae vom BDEW.

Auch der Verband kommunaler Unternehmen appelliert an die Bundesregierung, sich „endlich auf eine Kraftwerksstrategie zu einigen“, damit der Neubau von wasserstofffähigen Gaskraftwerken vorangetrieben werden könne − inklusive Lösungen für die Finanzierung, flankiert von einer Verlängerung des KWKG über 2026 hinaus.

Freitag, 26.01.2024, 13:51 Uhr
Heidi Roider

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