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Das neue Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) ist am 28. Juni vom Bundestag verabschiedet worden. Es regelt neue Details zu den Audits. Zugleich gab es Präzisierungen zu KWKG und EEG.
Für kleinere Unternehmen gibt es jetzt eine Bagatellgrenze beim Energieaudit. Erst ab einem Jahresenergieverbrauch von 500 000 kWh müssen sie ein volles Audit durchlaufen, darunter reicht ein Mini-Audit, allerdings mit Nachweispflicht. Nach Angaben des Stadtwerke-Netzwer
Freitag, 28.06.2019, 14:17 Uhr
Armin Müller
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