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Der zweite Bericht des Bund-Länder-Kooperationsausschusses zum Ausbau der erneuerbaren Energien wurde veröffentlicht und konstatiert großen Beschleunigungsbedarf.
Auf Grundlage der jährlichen Berichte der 16 Bundesländer zum Status Quo des Ausbaus der erneuerbaren Energien veröffentlichte der Bund-Länder-Kooperationsausschuss dessen Stand. Enthalten sind auch Flächenausweisungen, Planungen und Genehmigungen für Windkraftanlagen an Land. Der Bericht macht insgesamt deutlich, dass Flächen und Genehmigungen insbesondere bei der Windkraft an Land zunehmen müssen, um die Ausbauziele für erneuerbare Energien und die Klimaziele zu erreichen.
Allerdings seien hauptsächlich Zahlen von 2021 betrachtet, schreibt das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK). Die im Jahr 2022 neu beschlossenen Gesetzesmaßnahmen zur Beschleunigung des Ausbaus, die ab 2023 wirksam werden, seien noch nicht abgebildet. Hierzu zählten regulatorische Verbesserungen, wie die Einführung des Windflächenbedarfsgesetzes und die Änderungen am Baugesetzbuch durch das „Wind-an-Land-Gesetz“, die Änderungen des Bundesnaturschutzgesetzes sowie die große EEG-Novelle vom Juli 2022.
Leichter Anstieg beim Ausbau von PV und WindkraftVolumenträger beim Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland ist demnach die Nutzung der Solar- und Windenergie. In den Ländern sind dies Photovoltaikanlagen (PV) und Windenergieanlagen an Land. Der im Jahr 2021 erreichte Zubau ist bei Windenergie an Land mit 1.700 MW brutto neu installierter Anlagenleistung gegenüber dem Vorjahreswert um rund ein Fünftel gestiegen. Bei PV ist die neu installierte Anlagenleistung mit 5.600 MW im Jahr 2021 um etwa ein Sechstel gegenüber dem Vorjahreswert gestiegen.
Wie in den Vorjahren folgte der Zubau bei Wind und PV einem Nord-Süd-Gefälle. Etwa drei Viertel (1.254 MW) des erzeugungsrelevanten Zubaus bei Windenergie an Land wurde in den Flächenstaaten Niedersachsen, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein registriert. Für PV wurde fast die Hälfte (2.784 MW) des Zubaus in Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen verzeichnet.
Im Sommer 2022 hat der Gesetzgeber im EEG die Ausbauziele für Jahr 2030 für Wind- und Solarstrom deutlich erhöht. Insgesamt soll der Anteil erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch von 65 Prozent auf 80 Prozent steigen. Um die Ziele zu erreichen, muss sich das Zubautempo deutlich erhöhen, mahnt der Bericht.
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Netto-Zubau erneuerbarer Energieanlagen nach Bundesländern im Jahr 2021. Zur Vollansicht bitte auf die Grafik klicken Quelle: BNetzA |
Flächenausweisung kommt schleppend voranFür den Ausbau der Windenergie an Land waren zum Stichtag 31.12.2021 bundesweit zwischen 2.908 und 3.270 Quadratkilometer Fläche rechtswirksam für ausgewiesen. Dies entspricht einem Anteil von 0,81 bis 0,91 Prozent an der Fläche der Bundesrepublik. Damit ist bundesweit zur Erreichung des Zwischenziels in Höhe von 1,4 Prozent der Bundesfläche im Jahr 2027 noch mehr als eine Verdopplung der aktuell ausgewiesenen Fläche notwendig.
Mehr als drei Viertel der Genehmigungen erfolgten 2021 in Brandenburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein. Auf Basis der Länderrückmeldungen befanden sich zum Stichtag 31.12.2021 Windenergievorhaben mit einer Leistung von 8.700 MW im Genehmigungsverfahren. Das waren deutlich weniger als noch 2020 (10.500 MW).
Die durchschnittliche Verfahrensdauer in Deutschland von der Ersteinreichung des Antrags bei der genehmigenden Stelle bis zur Genehmigungserteilung liegt bei mehr als zwei Jahren, was laut Bericht deutlich zu lange ist.
Der Bund-Länder-Kooperationsausschuss ist ein im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vorgesehener Ausschuss aus Bund und Ländern, der den Auftrag hat, jährlich über den Stand des Erneuerbaren-Ausbaus in Deutschland zu berichten.
Der
Bund-Länder-Bericht zum EE-Ausbau 2021 steht als PDF zum Download bereit.
Dienstag, 1.11.2022, 13:14 Uhr
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