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Erträge aus dem Betrieb von PV-Anlagen bis 30 kW sind künftig von der Steuer befreit, bei bei gemischt genutzten Immobilien liegt die Grenze bei 15 kW pro Wohn- oder Gewerbeeinheit.
Das Bundeskabinett hat beschlossen, den Betrieb kleiner Photovoltaik-Anlagen gesetzlich steuerfrei zu stellen. Profitieren sollen Anlagen auf Einfamilienhäusern bis 30 kW. Bei Mehrfamilienhäusern und gemischt genutzten Häusern liegt die Grenze bei 15 kW pro Wohn- oder Gewerbeeinheit, teilten die Länder in einer gemeinsamen Mitteilung mit. Bisher gibt es nur für Anlagen bis 10 kW eine Vereinfachungsregel. Aus Sicht der Länder war dies deutlich zu wenig angesichts der Leistung moderner Anlagen.
Hinzu kommen Erleichterungen bei der Umsatzsteuer. Änderungen im EU-Recht sollen es nun ermöglichen, Photovoltaik-Anlagen künftig ohne Umsatzsteuer liefern und installieren zu lassen. Insbesondere private Betreiberinnen und Betreiber können ihre neue Anlage so günstiger – nämlich zum Nettopreis – erwerben.
Zwar ist es schon bisher auch bei privaten Photovoltaik-Anlagen möglich, sich die im Kaufpreis enthaltene Umsatzsteuer vom Finanzamt erstatten zu lassen. Das bringt aber vergleichsweise viel Bürokratie mit sich. Betreiberinnen und Betreiber müssen sich beim Finanzamt als „normale“ Unternehmer registrieren, den von ihnen selbst verbrauchten oder ins Netz eingespeisten Strom ihrem Finanzamt laufend melden und versteuern. Künftig bleibt dies den Betreiberinnen und Betreibern erspart. Sie können nun ohne finanzielle Nachteile die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, nach der ihre Umsätze ohne steuerliche Folgen bleiben. „Damit nutzen wir die Spielräume der neuen EU-Mehrwertsteuersystemrichtlinie“, erklärte dazu Sven Giegold, seit Dezember 2021 Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium (BMWK).
"Förderung statt Gängelung"
Zudem dürfen Lohnsteuerhilfevereine künftig ihre Mitglieder weiter steuerlich beraten, wenn sie in eine PV-Anlage investiert haben. Das Steuerrecht hat das bislang untersagt.
Zuvor hatte sich der Bundesrat dafür ausgesprochen, steuerliche Hürden bei Anschaffung und Betrieb kleiner Photovoltaik-Anlagen abzubauen. „Wenn uns die EU solche Erleichterungen ermöglicht, müssen wir diese Spielräume auch nutzen. Indem wir auf diesem Weg die private Gewinnung von Solarenergie vereinfachen, setzen wir Anreize für den weiteren Ausbau. Gleichzeitig entlasten wir nicht nur Betreiberinnen und Betreiber, sondern auch die Finanzverwaltung“, zeigten sich die Ministerin und die Minister zufrieden.
Laut Giegold werden außerdem weitere Entbürokratisierungen vorbereitet: „Dabei zielen wir vor allem auf bürokratische Lasten für kleine und mittlere Unternehmen und Privathaushalte, wenn sie sich für den ökologischen Wandel einsetzen. Wer in erneuerbare Energien investiert, muss gefördert und nicht gegängelt werden.“
Donnerstag, 15.09.2022, 11:17 Uhr
Heidi Roider
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