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Die Bundesnetzagentur setzt den Windkraft-Ausbau auf der See regulatorisch um: Sie schrieb nun jene Flächen aus, die von den erfolgreichen Bietern selbst untersucht werden müssen.
Die Bundesnetzagentur hat am 31.
Januar vier Meeresflächen für Windparks mit einer Gesamtleistung von 7.000
MW ausgeschrieben. Die ausgeschriebene installierte Leistung entspricht etwa der siebenfachen, die in den vergangenen Jahren pro Jahr vergeben worden war.
Und das ist nicht alles. Bei den 7.000
MW handelt es sich nämlich wie berichtet nur um das neue Segment der "nicht zentral voruntersuchten Flächen". Das bedeutet, das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) hat diese Flächen nicht wie bisher auf
die Meeresumwelt, den Baugrund oder wind- und ozeanographische Verhältnisse analysiert. Vielmehr müssen die erfolgreichen Bieter dies nach dem Zuschlag leisten. Bis 1.
März beabsichtigt die Netzagentur, weitere 1.800
MW auf Flächen auszuschreiben, die bereits vom BSH für geeignet erklärt wurden.
Die 7.000
MW kommen am 1.
Juni unter den Hammer. Verzichten dabei mehrere Bieter in ihren statischen Geboten auf Papier bei ein und derselben Fläche auf eine Förderung, entscheidet erstmalig eine echte elektronische dynamische Auktion über den Zuschlag (wir berichteten im Detail).
Die Netzagentur ist dabei auf eine Forderung des Bundesverbandes der Windparkbetreiber Offshore (BWO) eingegangen und hat die Gebotsstufen von
150.000 € auf 30.000 (beziehungsweise jeweils die Hälfte davon) reduziert.
Danach erhält der Bieter mit der höchsten Zahlungsbereitschaft den Zuschlag. Die Erlöse aus dieser "Gebotskomponente" sollen laut Behörde zu 90
Prozent Stromkosten senken und zu jeweils 5
Prozent in den Meeresnaturschutz und die Förderung einer umweltschonenden Fischerei fließen.
Die erfolgreichen Bieter erhalten mit ihrem Zuschlag den Anspruch, beim BSH
die Planfeststellung für einen Offshore-Windpark zu beantragen und für den Abtransport des zu erzeugenden Ökostroms einen Netzanschluss zu bekommen.
Es handelt sich beim aktuellen Ausschreibungs-Gegenstand um
- drei Flächen mit jeweils 2.000 MW 120 Kilometer nordwestlich von Helgoland in der Nordsee
- und eine Fläche für 1.000 MW 25 Kilometer vor Rügen in der Ostsee.
Die Inbetriebnahme der vier Windparks ist für 2030 vorgesehen.
„Die Ausschreibungen sind ein wichtiger Schritt zur Erreichung des Offshore-Ausbauziels von 30
GW bis 2030“, erklärte Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, in einer Mitteilung.
Die Behörde stellt weitere Informationen auf einer Unterseite bereit.
Dienstag, 31.01.2023, 16:37 Uhr
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