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Energie & Management > Österreich - Österreichs Bundesparlament tagt zu Energiefragen
Quelle: Pixabay / slon_pics
Österreich

Österreichs Bundesparlament tagt zu Energiefragen

Die Wasserstoffförderung, der raschere Ausstieg aus russischem Gas und schärfere wettbewerbsrechtliche Vorgaben sind Thema im Plenum. Nicht alle Beschlüsse sind sicher.
 
Drei Anträge zu energiepolitischen Fragen behandelt das Plenum des österreichischen Bundesparlaments in seiner Sitzung am 12. Juni. Erstens geht es um ein Gesetz zur Förderung der Erzeugung „grünen“ Wasserstoffs nicht biogenen Ursprungs, zweitens um die Verpflichtung der Erdgasversorger, den Ausstieg aus russischem Gas verstärkt voranzutreiben, und drittens um ein Gesetz bezüglich verschärfter wettbewerbsrechtlicher Vorgaben für Energieunternehmen.

Was die Förderung der Wasserstoffproduktion anlangt, will die Regierungskoalition aus den Konservativen (Österreichische Volkspartei, ÖVP) und Grünen Mittel von insgesamt 820 Millionen Euro zur Verfügung stellen. Sie sollen bis einschließlich 2041 in Form fixer Prämien ausgezahlt werden, die per Ausschreibung zu vergeben sind. Näheres hat die Energieministerin im Einvernehmen mit dem Finanz- sowie dem Wirtschaftsminister zu regeln. Die Energieministerin und der Finanzminister werden ermächtigt, im gegenseitigen Einvernehmen Vorbelastungen der Budgets der Jahre 2025 bis 2041 einzugehen.

Im für Energiefragen zuständigen Wirtschaftsausschuss billigten den Antrag die Regierungsparteien ÖVP und Grüne sowie die rechtsgerichteten Freiheitlichen (FPÖ) und die liberalen Neos. Nur die Sozialdemokraten (SPÖ) stimmten dagegen. Ändert sich am Stimmverhalten nichts, ist die erforderliche einfache Mehrheit somit gesichert.

Konzepte gegen russisches Gas

Bezüglich der Gasversorgung sollen das Gaswirtschaftsgesetz (GWG), das Gasdiversifizierungsgesetz und das Energielenkungsgesetz geändert werden. Mit der GWG-Änderung möchte die Regierung laut ihrer Gesetzesvorlage Gasversorger mit mindestens 20.000 Zählpunkten oder einer jährlichen Abgabemenge von mehr als 300 Millionen kWh verpflichten, „Konzepte zur Vorbereitung des unmittelbaren Ausfalls ihrer größten einzelnen Bezugsquelle zu erstellen und diese an die Regulierungsbehörde zu übermitteln.“

Die Konzepte sind der Regulierungsbehörde jährlich bis spätestens 1. Oktober, also dem Beginn des „Gasjahres“, der Regulierungsbehörde E-Control zu senden. Der Gesetzesvorlage zufolge entfällt diese Pflicht, wenn ein Versorger nachweist, dass seine größte einzelne Bezugsquelle kein russisches Unternehmen ist, die anderweitige Herkunft der betreffenden Gasmengen bekannt ist oder die jährlichen Lieferungen seitens der größten einzelnen Bezugsquelle weniger als 25 Prozent der im Vorjahr an Endkunden abgegebenen Mengen entsprechen.

Mit der Änderung des Gasdiversifizierungsgesetzes wird die Vorhaltung der strategischen Gasreserve von 20 Milliarden kWh um ein Jahr bis einschließlich 2027 verlängert. Die Novelle des Energielenkungsgesetzes wiederum dient dazu, Unternehmen bis einschließlich 2027 finanziell zu unterstützen, wenn sie selbst Gas einspeichern. Nach derzeitigem Stand endet diese Unterstützung bereits 2025.

Im Wirtschaftsausschuss stimmten nur die Regierungsparteien ÖVP und Grüne für diesen Antrag. Der Beschluss im Plenum mit der notwendigen Zweidrittelmehrheit ist deshalb nicht gesichert.

Verschärftes Wettbewerbsrecht

Der Verschärfung der wettbewerblichen Vorgaben für Strom-, Gas- und Fernwärmeversorger schließlich soll nach dem Willen der Regierungskoalition ein „Bundesgesetz zur Abmilderung von Krisenfolgen und zur Verbesserung der Marktbedingungen im Falle von marktbeherrschenden Energieversorgern“ dienen. Sein Kern ist eine an das deutsche „Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (dGWB)“ angelehnte Sonderbestimmung. Mit ihr wird jedem der betroffenen Unternehmen verboten, eine allfällige marktbeherrschende Stellung zu missbrauchen, indem es „Einkaufs- oder Verkaufspreise oder sonstige Geschäftsbedingungen fordert, die ungünstiger sind als diejenigen anderer Versorgungsunternehmen oder von Unternehmen auf vergleichbaren Märkten, es sei denn, der Versorgungsunternehmer weist nach, dass die Abweichung sachlich gerechtfertigt ist.“ Die Geltung der Bestimmung ist mit 31. Dezember 2027 befristet. Sie bedeutet eine Umkehrung der Beweislast zu Ungunsten der Unternehmen.

Was als entsprechender Nachweis gilt, ist im Gesetzesentwurf nicht festgelegt. Im Wirtschaftsausschuss wurde dieser einstimmig beschlossen. Damit gilt auch der Beschluss im Plenum als sicher. Er bedarf lediglich einer einfachen Mehrheit und damit der Stimmen der ÖVP und der Grünen.

Offene Vorhaben

Bei der für den 12. und 13. Juni angesetzten Sitzung handelt es sich um das vorletzte Plenum vor der Sommerpause. Ein weiteres Plenum ist für Anfang Juli anberaumt. Mitte September schließlich findet das letzte Plenum dieser Legislaturperiode statt, die am 29. September endet. Offen ist, ob in einer dieser Sitzungen noch eines der vielen offenen energiewirtschaftlichen Gesetzesvorhaben der Regierung beschlossen werden kann, etwa das Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG), das Erneuerbares-Gas-Gesetz (EGG) oder das Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungs-Gesetz (EABG).

Mittwoch, 12.06.2024, 15:44 Uhr
Klaus Fischer
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Österreich
Österreichs Bundesparlament tagt zu Energiefragen
Die Wasserstoffförderung, der raschere Ausstieg aus russischem Gas und schärfere wettbewerbsrechtliche Vorgaben sind Thema im Plenum. Nicht alle Beschlüsse sind sicher.
 
Drei Anträge zu energiepolitischen Fragen behandelt das Plenum des österreichischen Bundesparlaments in seiner Sitzung am 12. Juni. Erstens geht es um ein Gesetz zur Förderung der Erzeugung „grünen“ Wasserstoffs nicht biogenen Ursprungs, zweitens um die Verpflichtung der Erdgasversorger, den Ausstieg aus russischem Gas verstärkt voranzutreiben, und drittens um ein Gesetz bezüglich verschärfter wettbewerbsrechtlicher Vorgaben für Energieunternehmen.

Was die Förderung der Wasserstoffproduktion anlangt, will die Regierungskoalition aus den Konservativen (Österreichische Volkspartei, ÖVP) und Grünen Mittel von insgesamt 820 Millionen Euro zur Verfügung stellen. Sie sollen bis einschließlich 2041 in Form fixer Prämien ausgezahlt werden, die per Ausschreibung zu vergeben sind. Näheres hat die Energieministerin im Einvernehmen mit dem Finanz- sowie dem Wirtschaftsminister zu regeln. Die Energieministerin und der Finanzminister werden ermächtigt, im gegenseitigen Einvernehmen Vorbelastungen der Budgets der Jahre 2025 bis 2041 einzugehen.

Im für Energiefragen zuständigen Wirtschaftsausschuss billigten den Antrag die Regierungsparteien ÖVP und Grüne sowie die rechtsgerichteten Freiheitlichen (FPÖ) und die liberalen Neos. Nur die Sozialdemokraten (SPÖ) stimmten dagegen. Ändert sich am Stimmverhalten nichts, ist die erforderliche einfache Mehrheit somit gesichert.

Konzepte gegen russisches Gas

Bezüglich der Gasversorgung sollen das Gaswirtschaftsgesetz (GWG), das Gasdiversifizierungsgesetz und das Energielenkungsgesetz geändert werden. Mit der GWG-Änderung möchte die Regierung laut ihrer Gesetzesvorlage Gasversorger mit mindestens 20.000 Zählpunkten oder einer jährlichen Abgabemenge von mehr als 300 Millionen kWh verpflichten, „Konzepte zur Vorbereitung des unmittelbaren Ausfalls ihrer größten einzelnen Bezugsquelle zu erstellen und diese an die Regulierungsbehörde zu übermitteln.“

Die Konzepte sind der Regulierungsbehörde jährlich bis spätestens 1. Oktober, also dem Beginn des „Gasjahres“, der Regulierungsbehörde E-Control zu senden. Der Gesetzesvorlage zufolge entfällt diese Pflicht, wenn ein Versorger nachweist, dass seine größte einzelne Bezugsquelle kein russisches Unternehmen ist, die anderweitige Herkunft der betreffenden Gasmengen bekannt ist oder die jährlichen Lieferungen seitens der größten einzelnen Bezugsquelle weniger als 25 Prozent der im Vorjahr an Endkunden abgegebenen Mengen entsprechen.

Mit der Änderung des Gasdiversifizierungsgesetzes wird die Vorhaltung der strategischen Gasreserve von 20 Milliarden kWh um ein Jahr bis einschließlich 2027 verlängert. Die Novelle des Energielenkungsgesetzes wiederum dient dazu, Unternehmen bis einschließlich 2027 finanziell zu unterstützen, wenn sie selbst Gas einspeichern. Nach derzeitigem Stand endet diese Unterstützung bereits 2025.

Im Wirtschaftsausschuss stimmten nur die Regierungsparteien ÖVP und Grüne für diesen Antrag. Der Beschluss im Plenum mit der notwendigen Zweidrittelmehrheit ist deshalb nicht gesichert.

Verschärftes Wettbewerbsrecht

Der Verschärfung der wettbewerblichen Vorgaben für Strom-, Gas- und Fernwärmeversorger schließlich soll nach dem Willen der Regierungskoalition ein „Bundesgesetz zur Abmilderung von Krisenfolgen und zur Verbesserung der Marktbedingungen im Falle von marktbeherrschenden Energieversorgern“ dienen. Sein Kern ist eine an das deutsche „Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (dGWB)“ angelehnte Sonderbestimmung. Mit ihr wird jedem der betroffenen Unternehmen verboten, eine allfällige marktbeherrschende Stellung zu missbrauchen, indem es „Einkaufs- oder Verkaufspreise oder sonstige Geschäftsbedingungen fordert, die ungünstiger sind als diejenigen anderer Versorgungsunternehmen oder von Unternehmen auf vergleichbaren Märkten, es sei denn, der Versorgungsunternehmer weist nach, dass die Abweichung sachlich gerechtfertigt ist.“ Die Geltung der Bestimmung ist mit 31. Dezember 2027 befristet. Sie bedeutet eine Umkehrung der Beweislast zu Ungunsten der Unternehmen.

Was als entsprechender Nachweis gilt, ist im Gesetzesentwurf nicht festgelegt. Im Wirtschaftsausschuss wurde dieser einstimmig beschlossen. Damit gilt auch der Beschluss im Plenum als sicher. Er bedarf lediglich einer einfachen Mehrheit und damit der Stimmen der ÖVP und der Grünen.

Offene Vorhaben

Bei der für den 12. und 13. Juni angesetzten Sitzung handelt es sich um das vorletzte Plenum vor der Sommerpause. Ein weiteres Plenum ist für Anfang Juli anberaumt. Mitte September schließlich findet das letzte Plenum dieser Legislaturperiode statt, die am 29. September endet. Offen ist, ob in einer dieser Sitzungen noch eines der vielen offenen energiewirtschaftlichen Gesetzesvorhaben der Regierung beschlossen werden kann, etwa das Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG), das Erneuerbares-Gas-Gesetz (EGG) oder das Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungs-Gesetz (EABG).

Mittwoch, 12.06.2024, 15:44 Uhr
Klaus Fischer

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