E&M exklusiv Newsletter:
E&M gratis testen:
Energie & Management > Wirtschaft - Stromkennzeichnung ab 2025 schon im Juli
Quelle: Pixabay / Steve Buissinne
Wirtschaft

Stromkennzeichnung ab 2025 schon im Juli

Ab dem kommenden Jahr müssen Energieversorger ihre Stromkennzeichnung schon zum 1. Juli veröffentlichen. Die Deadline rückte mit der europäischen Harmonisierung im Solarpaket 1 vor.
Die Fristverschiebung für die Stromkennzeichnung vom 1. November auf den 1. Juli ab 2025 sei derzeit noch wenig bekannt, fürchtet die Asew. Deshalb verweist die Arbeitsgemeinschaft für sparsame Energie- und Wasserverwendung (Asew) explizit darauf. Bisher mussten deutsche Energieversorger die eigene Stromkennzeichnung zum Stichtag 1. November veröffentlichen. „Deutschland schwenkt damit letztlich auf den europäischen Normkurs ein“, erläutert Kara Hoffmann, Gruppenleiterin Ökoenergien der Asew.

Dies entzerre zugleich den arbeitsreichen Oktober, in dem auch Abrechnungen und Preiskalkulationen für das kommende Jahr bei den Versorgern anfallen, wertete sie.
„Allerdings wäre eine deutlich bessere Kommunikation zur Entscheidung von Vorteil gewesen“, sagte Hoffmann zugleich. Die Anpassung des Paragrafen 42 EnWG mit dem Solarpaket 1 habe das Anliegen ein wenig in den Hintergrund treten lassen.
 
Kommunikationsfristen auch für Vorlieferanten früher

Mit dieser Fristanpassung der Stromkennzeichnungen in Richtung der Endkundschaft verändern sich auch die Fristen für die Kommunikation zwischen den Vorlieferanten. Regionalnachweise, die bisher zwischen dem 1. August und 15. Dezember entwertet werden können, werden ab nächstem Jahr zwischen dem 1. April und dem 31. Juli entwertet. „Dass die Stadtwerke die neue Frist erst in ihre Prozesse übersetzen müssen, ist völlig klar“, führt Christian Esseling, stellvertretender Abteilungsleiter Vertriebslösungen bei der Asew, aus.

„Wir gehen davon aus, dass im nächsten Jahr die Fristverschiebung erst einmal zu einer Verkürzung der Bearbeitungszeit und damit zu einer Verschiebung der Belastung der involvierten Kolleginnen und Kollegen bei den Energieversorgern in das zweite Quartal führen wird“, so Esseling. Die Asew verlege deshalb das jährliche Web-Seminar ‚Stromkennzeichnung‘ sowie die Erstellung der Stromkennzeichnung im Rahmen eines Workshops auf das Quartal 2/2025 vor. „Im laufenden Jahr wird das Web-Seminar wie bisher Ende September stattfinden“, erläuterte Esseling.

Stromkennzeichnung wichtig für CO2-Bilanz von Unternehmen

Das Thema Stromkennzeichnung sei für die Energiewirtschaft sehr wichtig. Laut einer eigenen Marktrecherche zu den Stromkennzeichnungen der Asew-Mitglieder weisen von 293 einbezogenen Unternehmen etwas mehr als zehn Prozent zu 100 Prozent Grünstrom aus. Diese Unternehmen nutzen die Nachweise für ihren kompletten Absatz – von Haushalts- über Großkunden bis zur Grundversorgung. Gut die Hälfte der Stadtwerke ist mit der unternehmenseigenen Stromkennzeichnung besser als der deutsche Durchschnitt (Emissionen im Jahr 2022 von weniger als 377 Gramm je Kilowattstunde).

Auch im Rahmen der Nachhaltigkeitsberichtspflicht (CSRD) würden Herkunftsnachweise für berichtspflichtige Kundinnen und Kunden immer wichtiger. Im Rahmen der Berichte wird zukünftig auch eine Treibhausgasbilanz kommuniziert werden. Die Emissionen, die der Strombezug in Scope 2 verursacht, können mithilfe des marktbasierten Ansatzes auf null reduziert werden. Dafür werden Herkunftsnachweise benötigt. „Die Herkunftsnachweise, die europaweit etabliert und im europäischen Gesetz verankert sind, bieten hier eine eindeutige nachvollziehbare grüne Eigenschaft.“

Freitag, 28.06.2024, 10:33 Uhr
Susanne Harmsen
Energie & Management > Wirtschaft - Stromkennzeichnung ab 2025 schon im Juli
Quelle: Pixabay / Steve Buissinne
Wirtschaft
Stromkennzeichnung ab 2025 schon im Juli
Ab dem kommenden Jahr müssen Energieversorger ihre Stromkennzeichnung schon zum 1. Juli veröffentlichen. Die Deadline rückte mit der europäischen Harmonisierung im Solarpaket 1 vor.
Die Fristverschiebung für die Stromkennzeichnung vom 1. November auf den 1. Juli ab 2025 sei derzeit noch wenig bekannt, fürchtet die Asew. Deshalb verweist die Arbeitsgemeinschaft für sparsame Energie- und Wasserverwendung (Asew) explizit darauf. Bisher mussten deutsche Energieversorger die eigene Stromkennzeichnung zum Stichtag 1. November veröffentlichen. „Deutschland schwenkt damit letztlich auf den europäischen Normkurs ein“, erläutert Kara Hoffmann, Gruppenleiterin Ökoenergien der Asew.

Dies entzerre zugleich den arbeitsreichen Oktober, in dem auch Abrechnungen und Preiskalkulationen für das kommende Jahr bei den Versorgern anfallen, wertete sie.
„Allerdings wäre eine deutlich bessere Kommunikation zur Entscheidung von Vorteil gewesen“, sagte Hoffmann zugleich. Die Anpassung des Paragrafen 42 EnWG mit dem Solarpaket 1 habe das Anliegen ein wenig in den Hintergrund treten lassen.
 
Kommunikationsfristen auch für Vorlieferanten früher

Mit dieser Fristanpassung der Stromkennzeichnungen in Richtung der Endkundschaft verändern sich auch die Fristen für die Kommunikation zwischen den Vorlieferanten. Regionalnachweise, die bisher zwischen dem 1. August und 15. Dezember entwertet werden können, werden ab nächstem Jahr zwischen dem 1. April und dem 31. Juli entwertet. „Dass die Stadtwerke die neue Frist erst in ihre Prozesse übersetzen müssen, ist völlig klar“, führt Christian Esseling, stellvertretender Abteilungsleiter Vertriebslösungen bei der Asew, aus.

„Wir gehen davon aus, dass im nächsten Jahr die Fristverschiebung erst einmal zu einer Verkürzung der Bearbeitungszeit und damit zu einer Verschiebung der Belastung der involvierten Kolleginnen und Kollegen bei den Energieversorgern in das zweite Quartal führen wird“, so Esseling. Die Asew verlege deshalb das jährliche Web-Seminar ‚Stromkennzeichnung‘ sowie die Erstellung der Stromkennzeichnung im Rahmen eines Workshops auf das Quartal 2/2025 vor. „Im laufenden Jahr wird das Web-Seminar wie bisher Ende September stattfinden“, erläuterte Esseling.

Stromkennzeichnung wichtig für CO2-Bilanz von Unternehmen

Das Thema Stromkennzeichnung sei für die Energiewirtschaft sehr wichtig. Laut einer eigenen Marktrecherche zu den Stromkennzeichnungen der Asew-Mitglieder weisen von 293 einbezogenen Unternehmen etwas mehr als zehn Prozent zu 100 Prozent Grünstrom aus. Diese Unternehmen nutzen die Nachweise für ihren kompletten Absatz – von Haushalts- über Großkunden bis zur Grundversorgung. Gut die Hälfte der Stadtwerke ist mit der unternehmenseigenen Stromkennzeichnung besser als der deutsche Durchschnitt (Emissionen im Jahr 2022 von weniger als 377 Gramm je Kilowattstunde).

Auch im Rahmen der Nachhaltigkeitsberichtspflicht (CSRD) würden Herkunftsnachweise für berichtspflichtige Kundinnen und Kunden immer wichtiger. Im Rahmen der Berichte wird zukünftig auch eine Treibhausgasbilanz kommuniziert werden. Die Emissionen, die der Strombezug in Scope 2 verursacht, können mithilfe des marktbasierten Ansatzes auf null reduziert werden. Dafür werden Herkunftsnachweise benötigt. „Die Herkunftsnachweise, die europaweit etabliert und im europäischen Gesetz verankert sind, bieten hier eine eindeutige nachvollziehbare grüne Eigenschaft.“

Freitag, 28.06.2024, 10:33 Uhr
Susanne Harmsen

Haben Sie Interesse an Content oder Mehrfachzugängen für Ihr Unternehmen?

Sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen zur Nutzung von E&M-Inhalten oder den verschiedenen Abonnement-Paketen haben.
Das E&M-Vertriebsteam freut sich unter Tel. 08152 / 93 11-77 oder unter vertrieb@energie-und-management.de über Ihre Anfrage.