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Energie & Management > Kernkraft - EU genehmigt Förderung von Minireaktoren
Quelle: Shutterstock / Olga Khalizeva
Kernkraft

EU genehmigt Förderung von Minireaktoren

Die EU-Kommission hat Beihilfen über 300 Millionen Euro zur Entwicklung kleiner Kernkraftwerke in Frankreich genehmigt.
Mit dem Geld will die Regierung in Paris das Unternehmen Nuward, Tochter des staatlichen Energiekonzerns EDF, bei der Erforschung und Entwicklung „kleiner modularer Kernreaktoren“ (Small Modular Reactor, SMR) unterstützen. Im Rahmen des Projektes will die Nuward „Prozesse für die Konzeption und den Bau von SMR mit einfacher, modularer Auslegung und einer Leistung von maximal 300 MW“ entwickeln, heißt es in einer Mitteilung der EU-Kommission.

Die jetzt genehmigten Beihilfen stehen als direkter Zuschuss für die dritte Projektphase bis 2027 zur Verfügung. Subventionen bis zu 50 Millionen Euro hatte die Kommission bereits 2022 für die zweite Phase akzeptiert. Im Rahmen des Projektes sollen auch die Voraussetzungen für eine Serienfertigung der SMR geprüft werden, einschließlich der erforderlichen Nachweise bei den nationalen Reaktorsicherheitsbehörden.

„Dieses Projekt trägt dazu bei, die Stromerzeugung in der EU zu dekarbonisieren und strategisch unabhängiger zu machen“, sagte Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager zur Begründung. Die Kommission hatte Anfang des Jahres grundsätzlich anerkannt, dass die SMR-Technologie einen Beitrag zur Umsetzung der europäischen Energie- und Klimaziele leisten könne und betont, dass „alle CO2-freien und CO2-armen Lösungen benötigt werden, um das EU-Ziel der Klimaneutralität bis 2050 zu erreichen“.

Bei der Beurteilung des französischen Antrags sei die Kommission zu dem Ergebnis gekommen, dass die Beihilfe einen Beitrag zur Entwicklung der SMR-Technologie leiste und Nuward ohne diesen Anreiz nicht in diese Technik investieren würde. Die Maßnahme sei deswegen erforderlich und geeignet, die SMR-Technik zu fördern und in der Höhe angemessen, weil sie dem tatsächlichen Finanzbedarf entspreche. Die positiven Auswirkungen überwögen deswegen den wettbewerbsverzerrenden Effekt.
Die Risiken für den Wettbewerb würden auch dadurch minimiert, dass sich die Förderung auf Teile der Technologie konzentriere, die „nicht unmittelbar vermarktbar sind, sich in einem sehr fortgeschrittenen Stadium befinden und sich erst langfristig für die industrielle Einführung eignen“.

Montag, 29.04.2024, 11:14 Uhr
Tom Weingärtner
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EU genehmigt Förderung von Minireaktoren
Die EU-Kommission hat Beihilfen über 300 Millionen Euro zur Entwicklung kleiner Kernkraftwerke in Frankreich genehmigt.
Mit dem Geld will die Regierung in Paris das Unternehmen Nuward, Tochter des staatlichen Energiekonzerns EDF, bei der Erforschung und Entwicklung „kleiner modularer Kernreaktoren“ (Small Modular Reactor, SMR) unterstützen. Im Rahmen des Projektes will die Nuward „Prozesse für die Konzeption und den Bau von SMR mit einfacher, modularer Auslegung und einer Leistung von maximal 300 MW“ entwickeln, heißt es in einer Mitteilung der EU-Kommission.

Die jetzt genehmigten Beihilfen stehen als direkter Zuschuss für die dritte Projektphase bis 2027 zur Verfügung. Subventionen bis zu 50 Millionen Euro hatte die Kommission bereits 2022 für die zweite Phase akzeptiert. Im Rahmen des Projektes sollen auch die Voraussetzungen für eine Serienfertigung der SMR geprüft werden, einschließlich der erforderlichen Nachweise bei den nationalen Reaktorsicherheitsbehörden.

„Dieses Projekt trägt dazu bei, die Stromerzeugung in der EU zu dekarbonisieren und strategisch unabhängiger zu machen“, sagte Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager zur Begründung. Die Kommission hatte Anfang des Jahres grundsätzlich anerkannt, dass die SMR-Technologie einen Beitrag zur Umsetzung der europäischen Energie- und Klimaziele leisten könne und betont, dass „alle CO2-freien und CO2-armen Lösungen benötigt werden, um das EU-Ziel der Klimaneutralität bis 2050 zu erreichen“.

Bei der Beurteilung des französischen Antrags sei die Kommission zu dem Ergebnis gekommen, dass die Beihilfe einen Beitrag zur Entwicklung der SMR-Technologie leiste und Nuward ohne diesen Anreiz nicht in diese Technik investieren würde. Die Maßnahme sei deswegen erforderlich und geeignet, die SMR-Technik zu fördern und in der Höhe angemessen, weil sie dem tatsächlichen Finanzbedarf entspreche. Die positiven Auswirkungen überwögen deswegen den wettbewerbsverzerrenden Effekt.
Die Risiken für den Wettbewerb würden auch dadurch minimiert, dass sich die Förderung auf Teile der Technologie konzentriere, die „nicht unmittelbar vermarktbar sind, sich in einem sehr fortgeschrittenen Stadium befinden und sich erst langfristig für die industrielle Einführung eignen“.

Montag, 29.04.2024, 11:14 Uhr
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