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Die kartellrechtliche Untersuchung der EU-Kommission gegen die Strommarktbörse Epex Spot aus dem Jahr 2021 wird nicht weitergeführt.
Die Kommission hat beschlossen, ihre kartellrechtliche Untersuchung wegen des mutmaßlich wettbewerbswidrigen Verhaltens der Strombörse Epex Spot SE einzustellen. Das teilte die Kommission auf ihrer Internetseite mit. Die Behörde leitete 2021 die Untersuchung ein, nachdem im Mai 2020 eine Beschwerde eingereicht worden war. Ein Konkurrent aus dem skandinavischen Raum soll das Verfahren gegen die Spotmarktbörse mit Sitz in Paris angestrengt haben.
Die EU-Kommission warf der Epex Spot vor, der Konkurrenz den vollständigen Zugang zur Liquidität des Intraday-Marktes in Belgien, Deutschland, Frankreich, Luxemburg, den Niederlanden und Österreich verwehrt zu haben. Schon damals hieß es, das Verfahren könnte sich länger hinziehen, weil es „keine rechtliche Frist“ dafür gibt, wie eine Sprecherin von Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager damals der Redaktion sagte.
Für die EU-Kommission war der Beschwerde eine ernste Sache. Denn die Integration der erneuerbaren Energien in Europa soll auch über den gekoppelten Intraday-Markt erreicht werden. Von daher ist ein funktionierender Intraday-Markt ein wichtiges Projekt im Hinblick auf den Green Deal und die Erreichung der EU-Klimaziele.
Neue Regeln machen Verfahren überflüssig„Im Juni 2024 beschloss der Beschwerdeführer, seine Beschwerde zurückzuziehen“, heißt es nun in einem offiziellen Statement der EU-Kommission. Der Grund dafür war eine neue EU-Verordnung, die kurz zuvor erlassen worden war. Diese Verordnung ändert einige Regeln für den Strommarkt.
Durch diese neue Regel müssen alle Marktteilnehmer innerhalb einer Gebotszone ihre Auftragsbücher teilen. Das gilt auch dann, wenn die zonenübergreifenden Kapazitäten auf null gesetzt werden oder der Intraday-Markt bereits geschlossen ist. Diese Maßnahme soll die Liquidität auf dem Intraday-Markt verbessern und die Teilnahme von Technologien für erneuerbare Energien fördern.
Durch diese neuen Regelungen sieht der Beschwerdeführer jetzt keinen Grund mehr für seine Beschwerde. Die gemeinsame Nutzung der Auftragsbücher schaffe mehr Transparenz und ermögliche es allen Marktteilnehmern, fair am Stromhandel teilzunehmen.
Montag, 29.07.2024, 11:47 Uhr
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